Internet als Menschenrecht
Der arabische Frühling und seine Nachfolger haben es gezeigt, dass das Internet eine wichtige Position in Bezug auf Information, Kommunikation und freie Meinungsäußerung besitzt. Ich habe kürzlich diesen Artikel gelesen. Die Frage, die diskutiert wird, ist, ob das Recht auf Internetzugang als ein eigenständiges, "neues" Menschenrecht, deklariert werden soll. Das Fazit dieses Artikels ist, dass das Recht auf Internetzugang schon bereits in den bestehenden Menschenrechten verankert sei. Also, Recht auf freie Meinungsäußerung, Recht auf Information, Recht auf Zugang zur Technologie.
Mir ist schon klar, dass das Internet letztlich nichts anderes ist als Information und Kommunikation. Aber wäre es nicht besser, diesem Medium ein eigentständiges Recht zuzuweisen? Vor allem das Grundrecht auf Meinungsfreiheit stellt einen bedeutenden Aspekt dar. 30 Prozent der EU-Staaten sind der Meinung, dass die freie Meinungsäußerung im Internet gesetzlich verankert werden soll. Es gibt jedoch auch andere Länder, die den Zugang zum Web 2.0 einschränken wollen.
Meine Frage ist, inwieweit die Umsetzung der Forderung in Bezug auf das Internet realistisch ist. Sind sich vielleicht viele der Regierungen bewusst, wie stark das Internet ist und sich dadurch eine zunehmende Abkehr von einer hirarchischen Wahrnehmung der Welt von Seiten des Volkes vollzieht? Ich möchte hier nicht auf "Proletarier aller Länder, vereinigt euch!" hinaus, wobei diese Entwicklungsstufe, wie bereits erwähnt, kürzlich in einigen Ländern zu sehen war und bestimmt noch zu sehen sein wird. Ich frage mich nur, wo und warum in den westlich demokratischen Ländern eventuelle Gefahren oder insgesamt Ablehnungen gegenüber dieser Durchsetzung herrschen. Ich glaube gehört zu haben, dass Finnland und Estland den Zugang zum Internet als Recht in ihren Gesetzesbüchern verankert haben. Und gibt es denn nicht auch einen Unterschied zwischen "Zugang zum Internet" und "freie Meinungsäußerung im Internet"?, der von vielen Seiten gesehen wird?
Das Internet ist eines der wichtigsten Medien der heutigen Zeit, um sich mit Informationen zu versorgen. Ob dies allerdings ausreicht, um dem Internet eigenen Eintrag als Menschenrecht zu gewähren, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Zunächst einmal ist die allgemeine Erklärung zu den Menschenrechten, in denen unter Art. 19 die Meinungsfreiheit aufgeführt ist, kein völkerrechtlicher Vertrag. Somit haben die dort genannten Punkte keine rechtliche Wirkung auf die einzelnen Menschen in einem Staat oder in einem Land, dass die Meinungsfreiheit nicht oder nur eingeschränkt respektiert. Insofern ist es alleine schon deshalb müßig über die Notwendigkeit eines Eintrages zu distutieren. Hinzukommt, dass in dem Art. 19 bereits "Medien jeder Art" als Oberbegriff für die Informationsbeschaffung genannt ist.
Aber bedeutet alleine die Tatsache, dass Informationen aus dem Internet stammen auch, dass sie der Wahrheit entsprechen? In vielen Ländern gibt es eine Internetzensur, die es den Bürgers des Landes verwehrt, auf bestimtme Seiten zuzugreifen. Aber selbst wenn der Zugriff nicht blockiert ist, stellt sich noch die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit der Quelle. Das Guantanamogefängnis wäre hierfür sicher ein gutes Beispiel. Die Insassen, die Ihre Lage vielleicht gerne schildern würden, haben mit Sicherheit keinen Internetzugang, und die Amerikanische Regierung wird wenig Interesse daran haben, dass ungefilterte Berichte über das Lager im Internet verbreitet werden. So bleiben eventuell Berichte von "Augenzeugen", die das Lager selbst lebend verlassen haben, aber ob diese Berichte objektiv sind, kann aufgrund mangelnder anderer Quellen nicht beurteitl werden.
Weiterhin würde es vielen Menschen überhaupt nichts nützen, wenn das Internet als eigener Punkt aufgenommen werden würde , selbst wenn die Menschenrechtscharta allgemeinverbindlich wäre, da sie über keine Möglichkeit des Internetzuganges verfügen. Wenn das Recht auf freie Nutzung des Internets rechtswirksam verankert wäre, ergibt sich daraus die Frage, ob sich daraus z. B. auch das Recht auf einen Internetzugang daraus herleiten ließe.
Abschließend gesagt, bin ich selbstverständlich der Ansicht, dass Meinungsfreiheit unabdingbar ist für das Zusammenleben in der Gemeinschaft und um z. B. objektive Entscheidungen bzgl. der Wahl der von mir favorisierten Partei treffen zu können. Zensur im Internet sollte in jedem Fall untersagt werden, aber hierzu sind nationale Gesetze notwendig, die rechtlich verbindlich für den einzelnen Bürger sind. Ein Eintrag in der Menschenrechtscharta ist da sicher nicht ausreichend.
Das Internet als ein Menschenrecht betrachten? Was ist das für ein kompletter Unsinn? Stell dir doch einmal völlig unkompliziert die frage was überhaupt Menschenrechte sind. Du siehst hier nämlich nur alleine den Begriff Recht. Jeder Mensch sollte ein Recht auf einen Internetanschluss haben, allerdings handelt es sich hierbei um kein Menschenrecht. Und das ist nun einmal der klare Unterschied dabei. Wer Bonität hat kann einen Vertrag erhalten und bei vorhandenen Schulden muss eben eine Prepaidoption greifen. Aber das ist ein ganz normales Recht und nicht mehr.
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