Überbetriebliche Ausbildung

vom 26.01.2012, 16:24 Uhr

Ich habe eine Frage zur Überbetriebliche Ausbildung. Momentan mache ich eine Ausbildung zum Werkzeugmechaniker, ich bin im zweiten Ausbildungsjahr und soll ab nächsten Monat zweimal in der Woche zu einer anderen Firma weil wir die richtigen Maschinen nicht haben wo ich jetzt dran ausgebildet werden soll.
Was ich wissen wollte kann mein Chef mich da einfach hin schicken weil in meinem Ausbildungsvertrag stand sowas nicht drin. Ich bin ja nicht sauer drüber das ich was Neues lerne aber ich muss zu der neuen Firma so weit fahren und mein Chef will nur das Spritgeld für den normalen Weg bezahlen.

Ich habe hier klick zwar mal geschaut aber über meine Rechte oder so, steht da nicht viel.

» FrankyT » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,07 »



Ich schildere dir mal die Sachlage aus Sicht der Ausbildungsbetriebes. Im Ausbildungsrahmenplan ist klar geregelt, was der Auszubildende während seiner Ausbildung lernen muss. Im Endeffekt gibt der Ausbildungsrahmenplan auch an, was in der Gesellenprüfung gefragt und geprüft werden kann. Jeder Betrieb hat zwar theoretisch auch die Möglichkeit einen eigenen Ausbildungsplan zu erstellen. Aber im Endeffekt muss der Auszubildende bis zur Gesellenprüfung alles können, was im Ausbildungsrahmenplan drin steht. Ändern kann man nur die Zeiten, bis wann der Auszubildende das können muss oder bis wann man ihn in die Arbeitsweisen eingewiesen haben muss.

Einfaches Beispiel. Du lernst den Beruf des Werkzeugmachers. Das Berufsbild hat bestimmte Erwartungen. Dein Chef kann nun theoretisch zwar sagen, er will das du lernst Bestecke zu polieren und Kuchen zu backen. Er kann das auch in deinen Ausbildungsplan schreiben. Nur macht es wenig Sinn, wenn man dir während der Prüfung sagt, du sollst die und die berufstypische Arbeit machen und du dich hin stellst, deine Gabeln polierst und einen Kuchen backst. Da wird der Prüfer sagen, Thema verfehlt, durch gefallen.

Dein Ausbildungsbetrieb muss dir alle Sachen im Ausbildungsrahmenplan zeigen und lehren. Ob du sie kannst, ist was anderes. Aber der Ausbildungsbetrieb muss halt auch im Zweifelsfall beweisen können, dass er dir die Aufgaben gezeigt hat. Wenn dazu im Ausbildungsbetrieb aber die Maschinen fehlen, dann kann er dir das nicht zeigen. Deshalb ist es durchaus üblich, dass der Auszubildende dir Möglichkeiten bietet, die Aufgaben zu lernen.

Falls du in deiner Gesellenprüfung Dinge machen musst, die du noch nie gemacht hast und deshalb durch die Prüfung fällst, kannst du deinen Ausbildungsbetrieb an sich verklagen. Kann sehr lohnend sein. Dadurch das man dich in einen anderen Betrieb schickt, kannst du die Sachen eben lernen, die dir dein Ausbildungsbetrieb nicht vermitteln kann.

Zu den Fahrtkosten. Frag da am besten mal entweder die Handwerkskammer oder einen Berufsschullehrer. Ich meine die Fahrtkosten müssen nicht übernommen werden. Beziehungsweise wenn sie übernommen werden, dann nur für den Weg zwischen Ausbildungsbetrieb und dem Betrieb in den du zusätzlich musst. Und an sich entsteht ja auch nur das an Mehrkosten für dich.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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