Kein Einkauf mit Gutscheinen mehr bei Schlecker möglich?
Frau A. hat zu ihrem letzten Runden Geburtstag vor wenigen Wochen viele Geschenke bekommen. Da viele Gäste nicht wussten, was sie der Jubilarin schenken sollten, wurden mehrere Gutscheine an das Geburtstagskind verschenkt. Da Frau A. sehr gerne bei Schlecker einkauft, weil der Markt auch genau gegenüber von ihrer Wohnung ist und sie somit in ihrem Alten nicht mehr so weit die schweren Sachen tragen braucht, bekam sie sehr viele Gutscheine von Schlecker geschenkt. Insgesamt dürften alle Gutscheine von Schlecker die sie erhalten hat einen Wert von weit über 100 Euro haben.
Gestern ging Frau A. dann mit ein paar ihrer Gutscheine in das Schlecker Geschäft genau gegenüber von ihrer Wohnung. Sie machte einen richtigen Großeinkauf und packte alles mögliche was man so im Haushalt und im Bad benötigt in ihren Einkaufskorb. Auch diverse Sachen die sie sich an sich nicht kaufen würde, packte sie mit ein, um sich mal richtig was zu leisten.
An der Kasse packte die stolze Kundin dann alles aus und die Verkäuferin gab alles in die Kasse ein. Dann ging es an das Bezahlen und Frau A. holte stolz ihre Gutscheine raus und wollte damit bezahlen. Die Angestellte schüttelte nur den Kopf und sagte Frau A. das sie nur noch Bargeld nehmen würden und laut Dienstanweisung keine Gutscheine mehr annehmen dürften. Nähere Auskünfte konnte die Kassiererin aber nicht geben.
Frau A. hatte nicht genügend Bargeld bei sich und ließ die Waren im Geschäft. Allerdings fragt sich Frau A. nun, was nun aus ihren Gutscheinen wird. Immerhin ist dafür ja bares Geld bezahlt worden. Die Enkeltochter von Frau A. meinte, dass könnte eventuell an der Insolvenz liegen. Heißt das nun, dass die Gutscheine keinen Cent mehr Wert sind? Was kann Frau A. nun machen? Wie kann sie sich verhalten?
Ich denke nicht, dass das Verhalten der Drogeriekette rechtens ist. Eventuell hilft die örtliche Verbraucherzentrale weiter. Da die Gutscheine ja bereits bezahlt sind, gehe ich davon aus, dass Waren im genannten Wert gekauft werden können. Allerdings könnte das ein ähnlicher Fall wie die berühmte Vorkasse im Internet sein. Geht ein Unternehmen nach der Zahlung insolvent, sieht man das Geld in 99,9% aller Fälle auch nicht wieder. Einfach mal informieren und dann weitersehen - Viel Glück!
Ich hab gerade mal im Internet ein bisschen zu diesem Thema gestöbert, da ich es mir eigentlich nicht vorstellen konnte, dass die Gutscheine wirklich verfallen könnten, solange der Verkauf noch weitergeht. Ich habe zunächst einmal mehrere Berichte über die Karstadt Insolvenz gelesen. Karstadt hat damals zugesichert, dass alle Gutscheine gültig sind und auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingelöst werden können. Die Verbraucherzentralen haben damals allerdings geraten, die Gutscheine so schnell wie möglich einzulösen.
Beim weiter lesen bin ich dann auf einen Zeitungsartikel von heute gestoßen. In der Onlineausgabe des Nordkuriers ging es genau um dieses Thema. Scheinbar geht es seit dem Wochenende vielen Schleckerkunden mit Einkaufsgutscheinen so, dass diese einfach nicht mehr eingelöst werden. Hier kannst du den Artikel lesen. Ob das ganze rechtens ist oder nicht weiß ich als nicht Jurist natürlich nicht. Ich würde meine Forderung, die aus dem Gutschein ja resultiert beim Insolvenzverwalter von Schlecker schriftlich anmelde. Gerade bei Gutscheinen in einer Größenordnung von mehr als 100 Euro kann vielleicht dann aus der Insolvenzmasse heraus noch auf ein paar Euro gehofft werden.
Ich persönlich rechne ja damit, dass Schlecker saniert wird. Die kleinen und unrentablen Filialen werden geschlossen werden und die anderen bleiben erhalten. Hierfür werden mit Sicherheit auch wieder Staatshilfen zu tragen kommen, schließlich geht es ja auch um eine Menge Mitarbeiter, die alle ihren Arbeitsplatz verlieren würden, wenn Schlecker komplett aufgelöst werden sollte. Letztendlich wird man jedoch abwarten müssen, wie sich die Verantwortlichen und auch die Politik entscheiden werden. Das wird sicherlich einige Wochen dauern.
Ich wusste gar nicht, dass man bei Schlecker überhaupt einen Gutschein bekommen kann, aber das tut ja auch nichts weiter zur Sache. Ich bin der Meinung, dass Schlecker aus Kulanz diese Gutscheine annehmen sollte. Rein rechtlich glaube ich aber, dass die Kette die Gutscheine nicht mehr annehmen muss, da es nun so aussieht, dass der Inhaber eines Gutscheins ein Gläubiger ist, dem Schlecker den entsprechenden Geldbetrag schuldet. Und da die Beträge vergleichbar gering sind, werden zunächst die großen Gläubiger bedient und die Gutschein-Besitzer werden wohl leider leer ausgehen.
Ich hoffe aber, dass es eine rechtliche Regelung diesbezüglich gibt, die besagt, dass Schlecker die Gutscheine weiterhin annehmen muss. Ich kann mir aber wie gesagt sehr gut vorstellen, dass dies nicht der Fall sein muss.
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