Defekte Höheneinstellung bei Scheinwerfern großer Mangel?
@Punktedieb: Ein Defekt an der Lichtanlage (und das ist eine defekte Leuchtweitenregulierung) gilt als grober bzw. erheblicher Mangel und sorgt in jedem Fall dafür, dass die Plakette nicht vergeben wird. Der Prüfer oder die Prüferin hat hier keinen Spielraum! Es würde mich wirklich massiv wundern, wenn du im Prüfbericht drin stehen hast, dass die Leuchtweitenregulierung nicht geht und du dennoch die Plakette zugeteilt bekommen hast. Was in so einem Fall passieren mag, ist, dass das dem Prüfer das nicht auffällt (dann taucht es im Bericht auch nicht auf) oder aber er die Plakette vergibt mit der mündlichen Auflage, es reparieren zu lassen (dann taucht es auch nicht auf).
Ich habe aus verschieden Gründen in den letzten Jahren diverse Fahrzeuge beim TÜV vorfahren dürfen und in keinem Fall war es notwendig, die Leuchtweite selbst zu regulieren. Das haben die Techniker vor dem Prüfgerät (Lichttest, in der Regel ganz am Ende der Prüfungsstraße) an den Scheinwerfern gemacht.
Ich habe bei dieser Sendung nicht genau hingehört oder hingesehen, was genau kaputt war, zumindest ließen wohl beide Scheinwerfer sich nicht in der Höhe verstellen und ich meine, dass pro Seite 150 Euro gekostet hätte. Was genau da ausgetauscht wurde, weiß ich nicht, es handelte sich jedoch um einen Gebrauchtwagen, der noch keine Xenon-Scheinwerfer hatte und wenn man dazu ein gebrauchtes Ersatzteil genommen hat, kann es vielleicht auch daran liegen, dass der Kostenpunkt nicht so hoch gewesen ist. Aber das ist lediglich eine schlichte Vermutung ohne hundertprozentiger Genauigkeit.
In der Regel gibt es bei der Leuchtweite ja vier verschiedene Stufen zur Einstellung, ich habe es heute bei uns auch mal ausprobiert und für mich kaum einen Unterschied gemerkt. Allerdings wüsste ich ehrlich gesagt auch nicht, wie die korrekte Einstellung lautet und aufgeblendet, weil ich jemanden mit meinem Licht gestört hätte, wurde auch noch nicht.
Was aber macht man, wenn drei oder zwei der vier Stufen einwandfrei funktionieren und lediglich die eine Stufe nicht funktioniert? Wird auch dann keine Plakette erteilt, sofern der Lichtkegel weit genug ist?
@derpunkt Es wurde festgestellt, das die Leuchtweitenregulierung bei mir defekt ist und sie doch demnächst mal Instand setzen lassen soll. Die Plakette bekam ich aber trotzdem. Ob das nun im Bericht direkt drin steht, kann ich jetzt gar nicht sagen, da ich diese Unterlagen im Auto aufbewahre. Aber ich versuche daran zu denken, wenn ich es das nächste Mal nutze, da ich nachschaue.
Da ich heute sowieso die Anleitung raussuchen musste, wie ich mein Radio wieder benutzen kann, nachdem die Batterie ausgetauscht worden ist, habe ich den Bericht von der Hauptuntersuchung angesehen.
Dort steht es als Mängel drin, das die Scheinwerfer zu niedrig eingestellt und auch die Leuchtweitenregulierung defekt ist. Mit der Bemerkung, das mir nahe gelegt wurde, dieses reparieren zu lassen.
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