Wer haftet wenn Rettungswagen auf glatter Straße Unfall baut

vom 18.01.2012, 16:51 Uhr

Das Thema passt perfekt in den Winter. In nächster Zeit soll es ja ziemlich kalt werden. Heute Morgen war es auch schon ziemlich glatt, als ich zur Bushaltestelle lief. Nehmen wir mal an, ein Krankenwagen wäre gerade unterwegs mit einem Patienten im Schlepptau, der schnell ins Krankenhaus muss. Der Rettungswagen fährt ziemlich schnell auf der neblichen glatten Landstraße. Und plötzlich passiert es. Der Krankenwagen kommt ins Rutschen und weicht von der Fahrbahn ab. Dort landet er im Graben. Den Insassen passiert dabei nichts, jedoch hat der verletzte Patient im hinteren Teil des Krankenwagens nicht mehr viel Zeit. Aufgrund dieses Zwischenfalls erliegt er seinem Leiden. Nehmen wir an, dass durch den Unfall auch ein Straßenschild am Rand der Fahrbahn beschädigt wird. Dieses muss komplett erneuert werden, da man es so nicht mehr aufstellen könnte.

Kann hierfür überhaupt jemand verantwortlich gemacht werden? Denn den Fahrer des Rettungswagens kann man ja nicht beschuldigen bei glatter Straße zu schnell gefahren zu sein. Immerhin musste es ja schnell gehen, da es darum ging, ein Leben zu retten. Wer haftet also für den Unfall, für die Beschädigung des Krankenwagens und wer kann verantwortlich gemacht werden für den Tot des Patienten? Sind die Straßenarbeiter die Schuldigen, weil sie nicht früh genug Salz gestreut haben? Wer muss für den Schaden aufkommen? Ich kann mir vorstellen, dass man sich in so einer Situation als Fahrer des Rettungswagens unglaubliche Vorwürfe macht, auch wenn man ja eigentlich in der Pflicht war schnell zu fahren und auch das Martinshorn auf dem Dach an hatte.

» iCandy » Beiträge: 1584 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Martinshorn in Verbindung mit Blaulicht, und auch nur dann, verschaffen dem Fahrer eines so ausgestatten Fahrzeugs sicherlich einige Sonderrechte, eine Befreiung von jeglicher Schuld und damit Haftbarmachung im Schadensfall schließt das aber nicht ein.

Zu den Sonderrechten gehört zum Beispiel das Überfahren einer Ampelkreuzung trotz Rotlichts, nachdem der Fahrer sich davon überzeugt hat, dass er dies ohne Gefahr für andere und für sein Fahrzeug tun kann. Sicherlich gehört auch dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen müssen und ihm die Sonderrechte gewähren sollten. Auch die Nichtbeachtung von Höchstgeschwindigkeiten ist dem Fahrer eines im Einsatz befindlichen Rettungsfahrzeuges gestattet. Aber nur in dem Rahmen, dass niemand über Gebühr gefährdet wird.

Verursacht der Fahrer auf einer eisglatten Strasse wegen nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall, wird er zur Verantwortung für den Schaden herangezogen werden. Es ist zwar sicherlich sein Auftrag, das Leben des Patienten zu retten, aber auch nur in der Art und Weise, dass niemand anders, einschliesslich ihm selbst, dabei zu schaden kommt. Und wenn er den Patienten in den Graben fährt, sieht das mit der Rettung unter Umständen schlecht aus. Er steht also in der Pflicht, den Umständen entsprechend vorsichtig zu fahren, im Zweifelsfall muss er sogar stehen bleiben, wenn eine Weiterfahrt wegen extremer Strassenglätte nicht möglich ist. Krankenwagen haben aber in der Regel eine technische Ausstattung, die es möglich macht, bei Glätte noch zu fahren, während andere Fahrzeuge da längst an ihre Grenzen gestoßen sind.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Für den Schaden würden die entsprechenden Versicherungen aufkommen, ich gehe mal davon aus, dass Rettungswagen Vollkasko versichert sind! Wer über eine neblige, glatte Straße rast, wird aber sicherlich auch zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Martinshorn und Blaulicht bedeuten schließlich nicht, dass der Nebel ausweicht und die Straße erwärmt wird. Dies muss man als Fahrzeugführer jederzeit beachten, unabhängig davon, ob man privat oder beruflich irgendwo dringend hin muss.

Wer einen Rettungswagen fährt, ist darin entsprechend geübt und sollte in der Regel angemessen fahren. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt das natürlich nicht, Unfälle können immer passieren und natürlich können auch Einsatzfahrzeuge darin verwickelt sein. Dafür muss es nicht einmal nebelig oder glatt sein. Ich bin selbst auf einer Autobahn einmal beinahe auf einen Krankenwagen aufgefahren, der kurz vor mir den Unfall erreicht hatte und die Unfallstelle lag hinter einen uneinsichtigen Kurve und war noch nicht richtig abgesichert. Obwohl ich mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs war und auch nicht irgendwie beeinträchtigt, war es dermaßen knapp und ich sah mich in den Sekunden der Bremsung schon mit meinem Auto im Krankenwagen stehen. Passiert ist nichts, abgesehen davon, dass sich mein Puls stark erhöhte und ich eine Bremsspur hinterlies. Wäre etwas passiert, hätte die Polizei, bzw. später Gutachter, Versicherungen oder sonst jemand, irgendwann entscheiden müssen, wer schuld gewesen wäre. Bei Zweifeln nach Unfällen muss ja oft im Nachhinein rekonstruiert werden, ob und wie der Unfall hätte vermieden werden können.

Und es geht ja nicht darum, ein Rennen zu fahren, wenn man Patienten ins Krankenhaus bringt. Ganz abgesehen davon, dass ein Rettungswagen über diverse medizinische Notfallbehandlungsmethoden verfügt und im Falle von längeren Strecken, lebensbedrohlichen Verletzungen oder schwierigen Gebieten eher Hubschrauber zum Einsatz kommen. Und die Fahrer von Rettungswagen sind geübte Fahrer, die in der Regel wissen und einschätzen können, wann sie wie und wo mit welcher Geschwindigkeit fahren können.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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