Autounfall- Nachträgliche Anzeige bei der Polizei möglich?
Mal angenommen Herr A hatte einen unverschuldeten Unfall mit einem Bagatellschaden. Als der Unfall passierte wurde nicht die Polizei zur Schadensaufnahme gerufen weil der Unfallschaden sehr gering war und eigentlich die Situation, nicht Gewähren der Vorfahrt, auch eindeutig war. Herr A tat auch die Fahrerin Leid weil sie mit einer empfindlichen Strafe und Punkten in Flensburg rechnen müsste. Nun stellt es sich aber so dar dass die Fahrerin nicht für die Regulierung des Schadens einstehen will weil sie meint keine Schuld an dem Crash zu haben. Herr A ist extrem sauer und spielt mit dem Gedanken der Unfallverursacherin einen Denkzettel zu verpassen, auch um ihr deutlich zu machen dass es nicht egal ist wenn man mal die Vorfahrt nicht gewährt, egal was für mögliche Gründe dafür angegeben werden.
Meine Frage, kann Herr A noch nachträglich bei der Polizei eine Anzeige wegen Herbeiführung eines Unfalles oder das Nichtbeachtens der Vorfahrt in Verbindung mit einem Unfall machen oder ist das nicht möglich? Gibt es da eventuelle Fristen zu beachten? Falls es möglich ist, läuft so etwas dann ganz normal mit Anhörung und Bußgeldbescheid ab? Herr A denkt dass die Polizei sowieso nicht zur Unfallaufnahme gekommen wäre weil der Schaden eben so gering war und keine Personen verletzt wurden, aber trotzdem handelt es sich ja um einen Bußgeldbewehrten Vorgang. Ist das richtig?
Ich denke schon dass es möglich ist einen Unfall im Nachhinein anzuzeigen. Ich selber hatte einen Unfall mit Sachschaden (ein Fuchs und mein Auto) und habe es wegen der Kaskoversicherung auch erst im Nachhinein bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Komme allerdings aus Österreich, aber ich denke dass es in Deutschland auch gleich sein wird.
Allerdings könnte es bei deinem beschriebenen Fall so sein das es dann Aussage gegen Aussage kommt, denn anscheinend ist die Unfallverursacherin nicht wirklich gewillt den Schaden zu beheben oder über ihre Versicherung beheben lassen. Aber versuchen würde ich es auf alle Fälle.
Sicherlich kann man nachträglich noch eine Anzeige wegen des Unfalls erstatten. Ob es viel bringt, wird sich dann herausstellen.
Die Polizeit ist in dem Fall verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Neben dem Schaden am Fahrzeug von Herrn A und seiner Schilderung des Vorgangs wird sie auch den Schaden am Fahrzeug der Unfallgegnerin und ihre Schilderung heranziehen, um die Sache zu bewerten. Je nach Schadenbild und Unfallort lässt sich unter Umständen die Schuld sogar eindeutig klären, dann hat Herr A Glück und kann auf eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung der Unfallgegnerin hoffen.
Lässt sich im Nachhinein die Schuldfrage allerdings nicht eindeutig klären, wird Herr A dabei wohl das Nachsehen haben. Bei ungeklärten Schuldfragen bleibt im Zweifel jeder auf seinem Schaden sitzen.
Ich hatte mal einen Unfall, zu welchem ich aber die Polizei gerufen habe. Trotz eindeutiger Schuld der Unfallgegnerin, sie ist mir auf meiner Fahrspur entgegengekommen, und Beweisaufnahme durch die Polizei, hatte ich mit der gegnerischen Versicherung aber Schwierigkeiten, weil sie dort etwas ganz anderes angegeben hatte, als tatsächlich passiert war und ich in ihren Augen Schuld an dem Unfall war. Durch die Aufnahme des Unfalls durch die Polizei war ich aber auf der sicheren Seite und habe aus der Sache gelernt, dass ich bei Unfällen grundsätzlich auf die Schadenaufnahme durch die Polizei bestehe.
Sollte mir am Telefon gesagt werden, dass sie nicht kommen möchten, wird aus dem Blechschaden dann halt ein Unfall mit Personenschaden oder der Verdacht geäußert, der Unfallgegner stehe unter Alkoholeinfluß.
Allein die Motivation des Herrn A würde dafür sprechen, hier noch mal in sich zu gehen und mit kühlem Kopf zu überlegen, was denn eigentlich das Ziel von Herrn A sein sollte. "Rache", auch wenn man sich selbst ärgert, ist es jedenfalls nicht! Vielmehr geht es darum, dass der Schaden möglichst schnell reguliert wird. Und zwar, wenn die Vorfahrtsgeschichte richtig ist, eindeutig zu A's Gunsten!
An A's Stelle würde ich ab sofort damit aufhören, selbst die Regulierung voranbringen zu wollen. Es sollte von A augenblicklich noch einmal schriftlich festgehalten werden, was wann wo passiert ist. Dann sollten alle bekannten (Kontakt)Daten der Fahrerin aufgeschrieben werden. Insbesondere das Autokennzeichen sowie die Anschrift der Unfallverursacherin. Natürlich sollte auch festgehalten werden, was der Schaden ist und wo dieser klar zu erkennen ist (bei Hr. A aber auch bei der Unfallgegnerin).
Mit allen Informationen geht Herr A dann zu einem auf Verkehrsrecht spezialisiertem Anwalt und schildert die Sache. Anschließend sollte Herr A nicht mal mehr mit dem Gedanken spielen, mit der Frau bzgl. der Regulierung in Verbindung zu treten. Denn von nun an ist das eine Sache des Rechtsanwalts und ich denke, dass sollte Hr. A genügen, um so was wie einen "Denkzettel" auszustellen. Alles an "mehr" wäre unangebracht und verursacht im besten Fall keinen Ärger!
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