Paypal - Konto im Minus, weil Käufer nicht kommuniziert
A hat bei eBay etwas versteigert, die Ware nach Zahlungseingang auf das PayPal-Konto versendet, welche aber aufgrund falscher Adresse wieder zurückgesendet wurde. A hatte mit dem Käufer Kontakt aufgenommen, dieser erklärte sich bereit, die Versandkosten ein zweites Mal zu bezahlen, jedoch ist dies bis heute nicht geschehen. Nun hat A auf PayPal gesehen, dass der Käufer den Käuferschutz eingeschaltet hat und möchte auch sein Geld zurück, dazu hat der Käufer jedoch geschrieben, dass er die zweiten Versandkosten nicht gezahlt hat, obwohl er es ja letztendlich gesagt hatte.
Dadurch, dass A sich die Summe bereits auf sein Girokonto hat überweisen lassen, ist das Konto von PayPal im Minus. Nun hofft A zum Einen, dass der Käufer sich noch einmal meldet, und die entsprechenden Versandkosten zahlt und zum Anderen, dass der Käufer auch A eine stimmige Adresse zuschickt. Denn dies ist auch nicht geschehen. A hatte nun auf diese Nachricht bei PayPal reagiert und darauf geantwortet.
Bis wann und wie muss A aber das PayPal-Konto ausgeglichen haben? Welche Gebühren und in welcher Höhe fallen an? Könnte das Hin und Her für A noch ein anderes Nachspiel haben? Wie soll A sich jetzt am besten verhalten?
Ich hoffe mal A hat eine versicherte Versandart mit Nachweis gewählt, denn dann ist A vollkommen im Recht und hat keine weitere Repressalien zu erwarten. Denn die Ware wurde ordnungsgemäß versendet, für falsche Angaben seitens des Käufers ist ja schlecht verantwortlich zu machen. Bei unversichertem Versand liegt nun leider erst einmal die Beweislast bei A. Mit Hilfe der Kommunikation mit dem Käufer sollte es sich aber dennoch schnell aus der Welt schaffen lassen.
Allgemein gesehen ist Paypal für private Anbieter im übrigen die bescheuerste Zahlmethode die man anbieten kann. Man trägt als Verkäufer die horrenden Gebühren und ist nicht einmal vor Betrügern, oder solchen Scherzkeksen wie in diesem Fall hier gewappnet. Wenn ich Dinge bei eBay einstelle, biete ich Paypal lediglich im Auktionstext im Kombination mit versichertem PAketversand an, dann allerdings hat der Käufer die Gebühren selbst zu zahlen.
Ja, natürlich hat A das Päckchen versichert versendet, ich sage es lieber gleich dazu. Es lässt sich also problemlos nachweisen, auch der Vermerk des Postbotens, dass die Sendung nicht zustellbar war, ist nach wie vorhanden. Aber es ist schon mal beruhigend zu wissen, dass A im Recht ist, zumal der Käufer -B- auch zugestimmt hatte, die Versandkosten ein zweites Mal zu tragen. Gestern kam dann eben die Mail, der Verkäufer habe sich beim Käufer nicht gemeldet, was aber absolut nicht stimmt.
Zu PayPal stimme ich Dir zu, nur ist A Neukunde dort und kann leider nicht ausschließlich auf Überweisung als Zahlungsmethode bestehen. Das geht leider ja auch erst nach einigen positiven Bewertungen, und selbst damit hat A trotz einiger Auktionen nicht dazu bekommen. Von daher konnte A die Zahlungsmethode via PayPal nicht ausschließen, im Text jedoch gebeten, eine Überweisung anstelle von PayPal zu veranstalten.
Da aber A nicht weiß, wie das Ganze ausgeht, steht leider noch immer die Frage im Raum, wenn B die Summe zurückerhält, bis wann A das Minus bei PayPal ausgleichen muss und ob Gebühren anfallen, obwohl A ja nichts zu diesem Chaos als solches kann.
Warum sollte das Konto denn im Minus sein, wenn die Sache noch gar nicht durch ist? Eröffnet der Käufer so einen Streitfall, hat der Verkäufer genügend Zeit um darauf zu reagieren. Macht er das nicht wird der Fall geschlossen und der Käufer bekommt sein Geld. Reagiert er aber wird je nachdem was der Käufer als Grund angegeben hat weiter gehandelt. Wenn der Käufer nun angegeben hat, dass er die Ware nicht erhalten hat, wird der Verkäufer von Paypal aufgefordert die Paket-ID zu schicken. Anhand dieser und der Nachverfolgung kann ein Mitarbeiter dann nachvollziehen wo das Problem ist.
Wie das Ganze ausgeht hängt davon ab was Käufer und Verkäufer getan haben. Als Verkäufer ist man verpflichtet seine Ware versichert zu schicken und zwar an die Adresse, die bei Paypal hinterlegt ist. Das ist ganz wichtig, damit man sich vor genau solchen Fällen schützt. Hat der Käufer eine falsche Anschrift eingetragen und konnte das Paket deswegen nicht ausgeliefert werden, wird dem Verkäufer das Geld nicht einfach eingezogen. So einfach ist es dann auch nicht.
Wenn A meint, dass er alles richtig gemacht hat, sollte er unbedingt auf den Konflikt reagieren und kooperieren. Falls er das nun versäumt hat, gäbe es nur noch die Möglichkeit einem der Paypal-Mitarbeitern ordentlich auf die Nerven zu gehen. Im Ebayforum sind auch 2-3 im Paypalbereich unterwegs. An so jemanden würde ich mich wenden denn die Konflikte bei Ebay und Paypal laufen fast automatisch. Da ist es eigentlich egal was man schreibt. Es wird wie bei den E-Mails auch so gut wie nie gelesen.
Das mit dem Ausgleichen des Paypalkontos würde ich nicht hinnehmen. Ganz egal wie das nun ausgehen sollte. Paypal kann sich das Geld nicht einfach von mir/meinem Konto holen, da sie keine Einzugsermächtigung haben. Und falls die es doch bei der hinterlegten Bankverbindung versuchen, gibt es ordentlich was auf die Finger. Wenn die Mist bauen und dem Käufer grundlos den Betrag erstatten, sollen die eben auch die Kosten dafür tragen. Die AGB von Paypal sind ja ganz nett aber es kann längst nicht alles außerhalb deren Welt durchgesetzt werden. Weder Ebay noch Paypal stehen über den Gesetzen. Wäre ja noch schöner.
Also ich wüsste auch nicht, wieso das Konto im Minus sein sollte, wenn Paypal den Käuferschutzantrag noch gar nicht zugestimmt hat. Würde Paypal dem zustimmen, dann würde A schon eine Nachricht bekommen, bis wann das Paypalkonto ausgeglichen werden muss. Aber ehrlich gesagt denke ich auch nicht, dass A da irgendwas zu befürchten hat. Die Ware wurde versichert verschickt und sofern A auch die Versandadresse, die in der Mail von Paypal drin steht, auf das Paket geschrieben hat, dann hat A alles richtig gemacht und wird auch nichts zu befürchten haben. Denn dann hat der Käufer die Schuld, dass er die Versandadresse nicht aktualisiert hat.
A sollte mal schauen, ob in seinem Paypal-Account irgendwo die Möglichkeit besteht, dass er die Nachforschungsnummer einträgt. Anhand der lässt sich für Paypal ja eindeutig erkennen, dass A die Ware richtig losgeschickt hat. Da kann der Käufer seinen Antrag auf Käuferschutz ruhig stellen, denn den wird Paypal sicherlich ablehnen und A das Geld nicht wieder vom Konto abziehen.
Das Geld wurde quasi von PayPal ja abgezogen, und daher ist das Knto bei PayPal gerade im Minus. Natürlich hatte A gleich, nachdem er diesen Fall bei PayPal gelesen hatte, reagiert und versucht, das sofort zu klären. Bis heute ist seitens des Käufers nichts gekommen und A hat heute Abend den Verkäuferschutz eingeschaltet. Auch die Paketnummer hat er PayPal zukommen lassen, somit hofft A nun natürlich, dass PayPal diesen Streitfall auch lösen kann.
A hat ja kooperiert, aber von B kam bis heute nichts, bis auf diese Eröffnung des Konfliktes am Sonntag. A hat nun alles bei PayPal wiedergegeben und hofft, diesen Fall bald ad acta legen zu können. So hat A wirklich keine Lust mehr auf irgendwelche Aktionen bei eBay und ist drauf und dran, sein Account dort nicht mehr nutzen zu wollen.
Ich hatte auch ein einziges Mal den Fall, dass mein Paypal-Konto im Minus war. Ein Käufer hatte über Ebay etwas ersteigert (und dafür auch wohl mehr geboten als er eigentlich wollte und als ich gedacht hätte) und wollte anschließend einen Rabatt haben. Er hatte per Paypal bezahlt und ich hatte das Geld auch bereits auf mein Girokonto überwiesen. Ich habe mich nicht unter Druck setzen lassen und er hat dann aus Wut einen Fall eröffnet. Mein Paypal-Konto war daraufhin ungefähr einen Monat im Minus, weil Ebay sich sehr lange Zeit gelassen hat mit der Klärung. Letztendlich wurde zu meinen Gunsten entschieden und das Paypal-Konto war damit auch direkt wieder ausgeglichen.
Ich würde mir an Stelle von A zunächst keine Gedanken um Paypal machen. So schnell werden da sicher keine Kosten fällig. Als mein Paypal-Konto im Minus war, habe ich zwar eine Mail erhalten mit dem Hinweise, dass sich mein Konto im Minus befindet, allerdings wurde nicht geschrieben, innerhalb welchen Zeitraumes ich dieses ausgleichen soll. Ich habe einfach abgewartet, gerade auch weil ich mir sicher war, dass ich im Recht bin. Es gab da überhaupt kein (negatives) Nachspiel.
An Stelle von A würde ich nun auch erwarten, dass sich der Käufer noch einmal meldet. Normalerweise müsste doch bei Ebay auch ein Fall eröffnet worden sein. Ich glaube nicht, dass ein Käufer das Geld einfach selbst zurückholen kann. Wurde ein Fall eröffnet, kann und sollte man als Verkäufer Stellung zu der Sache nehmen. Da kann A dann beschrieben, wie die Geschichte bisher verlaufen ist und auch, dass der Fehler bei dem Käufer liegt und nicht bei A. Normalerweise ist es ja nicht möglich, so einfach vom Kauf zurückzutreten, daher kann der Käufer nun auch nicht einfach das Geld zurückverlangen. Vor allem hat er ja vorher auch mehrfach signalisiert, dass er an der Ware interessiert ist - als er dafür geboten hat, als er überwiesen hat und zuletzt, als er sich bereit erklärte, die doppelten Portokosten zu tragen (es handelte sich ja auch um seinen Fehler).
Nach mehr als acht Wochen gab es nun eine Neuerung, der Käufer hatte ja den Fall an Paypal gemeldet, A hat sich diesbezüglich geäußert und alles sachlich erklärt. Doch nach mehr als zwei Wochen, als der Fall eigentlich geklärt sein sollte, kam erst eine Mail, dass die Entscheidung zugunsten des Käufers gefallen sei. Somit ist das Paypal-Konto von A im Minus und A sieht es derzeit auch nicht ein, das Paypal-Konto auszugleichen, jedoch wird A keine andere Möglichkeit haben, als es eben auszugleichen. Im Grunde ist A nun ziemlich enttäuscht und sauer und wird wohl keinerlei Transaktionen über eBay mehr laufen lassen, wobei ich mit A nicht weiter darüber gesprochen hatte.
Ehrlich gesagt verstehe ich selbst nicht, weshalb man seitens Paypal nun dem Käufer Recht gegeben hatte, da dieser ja in meinen Augen Schuld an diesem Chaos ist und war.
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