Zeuge Jehovas - Wie dagegen wehren?

vom 14.01.2012, 20:46 Uhr

@Cloudy24: Ich kann und darf einer Person oder mehreren das Kontaktieren meiner Person verbieten, ob nun telefonischer Art oder durch Klingeln spielt keine Rolle. Beim Klingeln will man ja mit mir in Kontakt treten. Hier hat man das Gesetz auf seiner Seite. Das verhält sich ähnlich wie mit den ungewollten Telefonanrufen. Dieses sogenannte Verbot spreche ich dann an der Tür aus.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



karlchen66 hat geschrieben:
Arcon hat geschrieben:Solltest Du dich mit der Bibel auskennen, dann kannst Du die Zeugen Jehovas aber auch mit deren Mittel schlagen: Mit der Bibel. Du kannst die Leute in die Wohnung bitten und dich mit ihnen unterhalten. Und dabei kannst Du dann deren Halbwissen mit den tatsächlichen Bibeltexten ohne weitere Probleme zerpflücken. Die Zeugen Jehovas nehmen nämlich nur bestimmte Stellen aus der Bibel, reißen die aus dem Zusammenhang und deuten die völlig anders. Also vergleichbar mit echtem Journalismus und der Bild-Zeitung.

Was du hier schreibst ist doch gar nicht das Thema oder? Die Bibel ist für meine Begriffe einfach nur Unfug und weiter nichts, aber das ist meine Meinung. Fakt ist doch wohl, dass ich diese Leute nicht kenne und nicht wirklich weiß was sie im Schilde haben. Auch unehrliche Menschen können vor meiner Tür plötzlich stehen und vielleicht noch andere Dinge mit meiner Adresse machen wollen. Daher muss ich mit rechtsstaatlichen Mitteln dagegen vorgehen und nicht mit der Bibel.


Natürlich ist es das Thema. Im Betreff steht ja ganz klar die Frage, wie man sich gegen die Zeugen Jehovas wehren kann.

Bei den Zeugen Jehovas handelt es sich um eine Sekte, denen ihre Auslegung der Bibel wichtig ist. Wenn man sich selber also mit der Bibel auskennt ist das sogar eine sehr gute Möglichkeit, um sich gegen diese Sekte zu wehren. Wenn man sich nicht mit der Bibel auskennt oder wenn man die Bibel für Unfug hält, dann ist das natürlich keine Option.

Rechtsstaatliche Mittel sind bei deren Besuchen völlig unnötig. Da könnte man auch direkt mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wie ich schon geschrieben habe, reicht eine höfliche Aufforderung meistens völlig aus.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


karlchen66 hat geschrieben:@Cloudy24: Ich kann und darf einer Person oder mehreren das Kontaktieren meiner Person verbieten, ob nun telefonischer Art oder durch Klingeln spielt keine Rolle. Beim Klingeln will man ja mit mir in Kontakt treten. Hier hat man das Gesetz auf seiner Seite. Das verhält sich ähnlich wie mit den ungewollten Telefonanrufen. Dieses sogenannte Verbot spreche ich dann an der Tür aus.


Es gab früher sehr oft ein Schild an Haustüren. Darauf stand immer, dass das Betteln und Hausieren verboten ist. Wenn man ein solches Schild an der Haustür montiert hat und die Zeugen Jehovas klingeln trotzdem, dann begehen die ganz klar Hausfriedensbruch. Denn deren Begehren ist ganz klar eine Art des Hausierens, genauso wie die Besuche der GEZ.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Diese religiösen Fanatiker sind wirklich extrem nervig. Warum wollen die uns umbedingt ihr Gedankengut aufbrummen? Auch bei uns läuten die regelmäßig, um über Gott und die Welt zu sprechen. Wenn ich die Türe aufmache, sage ich allerdings nicht "Meine Eltern sind nicht da", sondern einfach: "Nein Danke!". Immerhin konntest du selbst erfahren, dass deine Entschuldigung keine Wirkung zeigt. Sag denen einfach, dass du kein Interesse hast und dass du nicht über die Bibel sprechen willst. Bei uns kommen sie in letzter Zeit glücklicherweise nicht mehr so oft, höchstens 2 Mal im Jahr.

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» mendacium. » Beiträge: 750 » Talkpoints: 17,61 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Arcon hat geschrieben:
karlchen66 hat geschrieben:@Cloudy24: Ich kann und darf einer Person oder mehreren das Kontaktieren meiner Person verbieten, ob nun telefonischer Art oder durch Klingeln spielt keine Rolle. Beim Klingeln will man ja mit mir in Kontakt treten. Hier hat man das Gesetz auf seiner Seite. Das verhält sich ähnlich wie mit den ungewollten Telefonanrufen. Dieses sogenannte Verbot spreche ich dann an der Tür aus.


Es gab früher sehr oft ein Schild an Haustüren. Darauf stand immer, dass das Betteln und Hausieren verboten ist. Wenn man ein solches Schild an der Haustür montiert hat und die Zeugen Jehovas klingeln trotzdem, dann begehen die ganz klar Hausfriedensbruch. Denn deren Begehren ist ganz klar eine Art des Hausierens, genauso wie die Besuche der GEZ.

Du kennst dich leider im juristischen Bereich schlecht aus, denn ein solches Schild nutzt dir nicht viel. Und was bitteschön hat die GEZ damit zu tun? Verstehe ich in Zusammenhang mit den Zeugen Jehovas nicht. Beispielsweise waren die Zeugen Jehovas in der damaligen DDR verboten und eben das aus guten Grund. Sie sind auch keine reine Sekte mehr sondern gelten schon als Freikirche und daher kann man gut juristische Schritte einleiten bei eventuellen Fehlverhalten der Leute.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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