Sind gefärbte Haare ein Kündigungsgrund?
Angenommen Person A arbeitet in einer Bank. Sie steht jeden Tag am Schalter, mit einem Anzug, und bedient die Kunden. Nun hat A einen Friseurtermin. Sie möchte sich diesmal die Haare nicht nur schneiden, sondern auch färben lassen. Sie entscheidet sich dabei für ein grelles hellblau. Am nächsten Tag erscheint sie so auf der Arbeit und ihrem Chef fällt erst einmal die Kinnlade herunter.
Kann der Chef Person A jetzt wegen der Haarfarbe kündigen? Gerade bei Berufen, wo strikt auf das äußere Erscheinungsbild geachtet wird, wo eine Bank natürlich auch dazu gehört, wäre es ein Skandal, wenn hinter dem Schalter eine Frau mit so einer auffälligen Haarfarbe stehen würde. Aber ist es wirklich genug, um A einfach zu kündigen? Darf das ihr Chef einfach so machen? Gibt es ein Gesetz dafür, dass gefärbte Haare am Arbeitsplatz verboten sind? Dürfte sich A die Haare beispielsweise blond oder schwarz färben, nur keine ausgefallenen Farben wie blau oder grün wählen oder ist es allgemein nicht gestattet?
Nur die blaue Haarfarbe allein, wird als Grund für eine Kündigung nicht gelten. Aber die “Blauträgerin” muss nun damit rechnen, dass sie gekündigt wird, weil ihr Erscheinungsbild für das Bankhaus nicht mehr tragbar ist. Meistens werden solche Kündigungen dann so begründet, dass sich angeblich Kunden darüber beschweren.
Alternativ kann es auch andere Möglichkeiten geben, wenn der Chef es trotzdem gut meint. Der Chef kann das ganze nun beobachten, ob sich die Mitarbeiterin trotzdem solide beweist und von den Kunden angenommen wird. Oder er bietet der Mitarbeiterin eine alternative Arbeitstelle hinter den Kulissen an.
Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wie man sich die Haare als Bankangestellte so färben kann. Also meine Freundin arbeitet auch in der Bank und sie darf nicht einmal eine auffällige Nagellackfarbe nehmen. Es sind nur Töne akzeptiert, die nicht auffallen. Außerdem haben sie einen richtigen Dresscode und von diesem darf sie auch nicht abweichen. Ich kann mir also sehr gut vorstellen, dass es da eine Kündigung geben kann und damit muss man ehrlich gesagt auch rechnen. Mir persönlich wäre es zwar egal, welche Haarfarbe die Bankfrau hätte, aber meine Oma würde sich schon sehr wundern und wahrscheinlich auch nicht positiv äußern, wenn sie eine Frau mit blauen Haaren in der Bank antreffen würde. Daher kann ich das dann schon nachvollziehen und ich denke auch, dass es in solchen Berufen rechtens ist.
Eine Bankmitarbeiterin mit grellen hellblauen Haaren würde sicherlich erst einmal aus dem Kundenbereich entfernt. Wenn sie nicht bereit wäre, ihre Haarfarbe zu ändern, wäre sie für die Bank wohl nicht mehr tragbar. Haarfärbungen werden zwar toleriert, aber nicht in einer solch krassen Farbe. Sollte die Mitarbeiterin die Farbe beibehalten, wird sich bestimmt eine Kündigung nicht vermeiden lassen. Oder es handelt sich um eine größere Filiale, wo die Blaugefärbte im Hintergrund vorübergehend arbeiten könnte, bis eine endgültige Entscheidung mit Hilfe des Betriebsrates getroffen wurde. Wenn sich jemand wirklich solch krasse Haare machen lassen würde, der Mitarbeiter einer Bank ist, kann man das nur als Provokation auffassen. Denn dem Mitarbeiter ist eigentlich völlig klar, dass das unmöglich ist.
Ich stimme meinen Vorrednern zu, es wäre zwar kein Kündigungsgrund von heute auf morgen, aber es wäre absolut rechtens, wenn der Chef die Mitarbeiterin auffordern würde, sich die Haare wieder in eine natürlichere Farbe zu färben und sollte sie sich weigern, wäre das sicher ein Kündigungsgrund. es gibt nun einmal Firmen und Berufszweige, in denen ein Dresscode ganz normal und nachvollziehbar ist und an den muss man sich auch halten, wenn man in diesen Berufen vor allem mit Kundenkontakt arbeiten will. Man repräsentiert ja die Firma und eine Bank will und muss Seriosität vermitteln. Dass blaue Haare nun aber seriös wirken kann wirklich niemand behaupten, ob es einem gefällt oder nicht ist eine andere Frage. Ich nehme mal an Person A käme auch nicht auf die Idee, ihren Arbeitsplatz mit Jeansbermudas und Hawaiibluse anzutreten.
Also wie bereits mehrfach gesagt wurde ist eine solche krasse Färbung nicht unbedingt in einer Bankfiliale ein Kündigungsgrund. Sicher muss man auch mit einem sehr gepflegten Aussehen in einer Bank erscheinen und dies ist vor allem im Kundenbereich sehr wichtig, damit man einen guten Eindruck hinterlassen kann. Denn wenn man mit einem nicht tragbaren Aussehen zur Bank kommt und dann noch im Kundenbereich arbeitet, muss man sich nicht wundern, wenn man von Chef ärger bekommt. Denn, wenn man in einer Bank anfängt, zu arbeiten wird man auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man sich mit einem Anzug kleiden soll und sich vernünftig pflegen soll. Denn wer nicht nach den Kriterien zur Bank kommt, kann auch gleich wieder gehen. Denn eine Haarfärbung und ähnliches Auffälliges was nicht natürlich ist kann zu einem Kündigungsgrund führen. Da diese Erscheinungsbilder wie gesagt im Kundenbereich nicht tragbar sind und dies in einer Bank nicht seriös rüber kommt.
Zunächst einmal sind gefärbte Haare selbst bei Bankkaufleuten kein Skandal, sie können lediglich als geschäftsschädigendes Verhalten gesehen werden. Das ist zwar nicht schön, aber noch lange kein Skandal. Weniger ausgefallene Farben sind sicher auch nicht Geschäftsschädigend, ganz im Gegensatz zu Farben, die definitiv unnatürlich sind.
In der Regel wird es nicht gleich zu einer Kündigung kommen, sondern zunächst erst einmal zu einer Abmahnung. Allerdings ist eine Kündigung dann möglich, wenn zuvor schon eine Abmahnung aus gleichem Grund ergangen ist. Auch, wenn es sich - wie in diesem Beispiel genannt - um eine Bankkauffrau handelt, ist eine fristlose Kündigung durchaus denkbar.
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