Kinderbetreuung ohne Zuschüsse - welches Einkommen?

vom 14.01.2012, 14:46 Uhr

A hat die Möglichkeit, in einer Familie ein Kleinkind zu betreuen. Diese Tätigkeit ist längerfristig angelegt. Die Kosten, also das Gehalt von A, würden die Eltern von sich aus übernehmen und somit wäre dies keine geförderte Kinderbetreuung von Seiten des Jugendamtes. Dazu soll die Betreuung in der Wohnung der Eltern stattfinden.

Die Betreuung soll nach Stunden bezahlt werden, vermutlich würde A nicht auf eine Summe von über 400 Euro kommen, wäre aber ja eine selbstständige Tätigkeit. Wie sieht es da mit Beiträgen zur Krankenversicherung und zur freiwilligen Rentenversicherung aus? Was wäre mit diesen Beiträgen, wenn ein Verdienst von mehr als 400 Euro erreicht werden würde? Oder spielt dies bei einer Selbstständigkeit keine Rolle? Was müsste A bei einer selbstständigen Betreuung ohne Unterstützung des Jugendamts noch beachten?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Es kommt ganz darauf an wie deine Bekannte jetzt versichert ist. Ist sie in einer Ehe und bei ihren Mann Familienversichert? Wenn ja, kann sie dies auch noch so lange bleiben wie sie unter den 400 Euro bleibt. Wenn sie allerdings darüber kommt muss sie sich selbst versichern. Sollte sie vorher auch selbst versichert sein, bleibt das so und sie muss von den 400 Euro auch noch die Krankenkasse bezahlen. Soweit wie ich das weiß brauch sie unter 400 Euro auch keine Einkommenssteuern und andere Abgaben zahlen. Bin mir aber nicht ganz sicher, müsste nochmal geprüft werden.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


A ist ledig und lebt in einer Wohngemeinschaft ohne Partnerschaft. Somit ist A Single und auch nicht familienversichert. A hatte bereits die Erkundigung eingeholt, dass erst ab einer Betreuung von fünf Kindern oder mehr die Betreuung als hauptberufliche Tätigkeit angesehen wird, bei einem Kind, wie es im Eingangsbeitrag thematisiert ist, wird als nebenberufliche Tätigkeit wohl angesehen. Somit müsste A wohl lediglich den kleineren Satz bei der Krankenversicherung zahlen, Einkommenssteuern würden erst ab einer bestimmten Summe anfallen, die hier lang nicht erreicht wird.

Gebe es aber für A noch andere Möglichkeiten, sich den Lohn auszahlen zu lassen, ohne, dass A etwas falsch macht? Wäre es vielleicht sinnvoll, sich an das Jugendamt zu wenden und dort zu erfragen, oder ist dies nicht die Anlaufstelle, da das Jugendamt ja an sich nichts mit der Betreuung in diesem Fall zu tun hat? Wohin könnte sich A noch wenden?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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