Geld reicht nicht, Fleisch darf man nicht zurück nehmen

vom 11.01.2012, 15:48 Uhr

Ich war gerade noch schnell einkaufen, da ist mir eine ältere Dame an der Kasse aufgefallen, die anscheinend nicht genügend Geld mit hatte und sollte nun ein paar Waren zurück legen. Die Dame wollte nun das teurere Fleisch zurück legen und andere Sachen wie Wurst und Blumen behalten. Nach langer Diskussion mit anderen Kassierern stand fest, das sie das nicht bezahlte Fleisch nicht zurück nehmen, sondern andere Sachen dafür aus der Kasse nehmen. Grund hierfür war, dass das Fleisch aus der Kühltruhe genommen wurde und somit die Kühlkette unterbrochen wurde.

Eigentlich hatten ja die Kassierer recht, auf der anderen Seite können sie einen doch nicht zwingen die Sachen zu kaufen oder nicht? Hatte jemand von euch auch schon mal so einen ähnlichen Fall erlebt? Wie haben die Kassierer reagiert?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Naja, irgendwie hat die Kassiererin zwar Recht, aber was hätte sie gemacht, wenn die alte Dame überhaupt kein Geld mit gehabt hätte? Dann hätte sie es auch alles wieder zurückstellen müssen oder eben entsorgen müssen und abschreiben müssen. Denn wenn die alte Dame kein Geld mit gehabt hätte, hätte sie auch nicht gezwungen werden können etwas zu kaufen, was sie nicht bezahlen kann. Wovon denn dann auch? So hätte ich zumindest argumentiert, wenn es mir passiert wäre und ich zu wenig Geld mit gehabt hätte.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


So einen Fall habe ich bisher noch nicht erlebt. Klar kann man das Verhalten der Kassiererin auf einer Seite verstehen, aber man kann nun wirklich keinen Kunden zwingen, etwas zu kaufen. Wie Diamante schon schrieb, kann es ja auch sein, dass man gar kein Bargeld dabei hat und die EC-Karte streikt. Das ist mir nämlich auch schon einmal passiert und ich musste die Sachen dann leider stehen lassen, weil ich kein Auto dabei hatte und die nächste Bank zu weit entfernt war. Da waren auch einige Tiefkühlprodukte dabei, die dann eben storniert werden mussten. Ich finde es schon ein wenig kundenunfreundlich, wenn man diesem vorschreiben möchte, was er nun zurückgeben kann, und was eben nicht. Dass man zu wenig Geld dabei hat, kann doch echt jedem mal passieren.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich sehe schon ein, dass es nicht geht, Kühlsachen aus der Tiefkühltruhe zu nehmen und dann an der Kasse wieder zurückgeben zu müssen, weil das Geld nicht reicht. Das kann vorkommen. So lange hat sich die alte Dame erfahrungsgemäß bestimmt nicht im Geschäft aufgehalten, so dass man hier nicht von einer langen Unterbrechung der Kühltheke sprechen kann. Wenn die Kühlware in den Transporter ein- bzw. ausgeladen wird, wird sie auch unterbrochen. Ich finde schon, dass das Kühlgut wieder einsortiert werden konnte. Kann es eine Willkür der Kassiererin gewesen sein?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich find das ganz schön unfreundlich. Wie oft legen Leute denn Sachen in die Theke zurück, nachdem sie längere zeit im Laden waren und dann aber feststellen, dass sie das nicht wollen oder doch lieber was anderes nehmen. Und so lang wird sie wohl auch nicht im Laden gewesen sein. Die Begründung der Kühlkette halte ich persönlich für vollkommen ungenügend, rechtlich wüsste ich allerdings nicht, wem Recht gegeben würde. Da ist unser Staat ja manchmal auch nicht gerade logisch drauf ;-)

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» Beeanca » Beiträge: 149 » Talkpoints: -0,99 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also mit der Begründung der "unterbrochenen Kühlkette" könnte man mir nicht kommen. Ich habe selbst im Discounter gearbeitet, u.a. auch an der Kasse und es gab immer mal wieder Kunden, die nicht genügend Geld dabei hatten und Kühl- oder Tiefkühlwaren da lassen mussten, aufgrund einer nicht gedeckten EC Karte oder weil das Geld nicht reichte. Jedoch kann man keinem Kunden vorschreiben, was er mit nehmen möchte und was er da lassen möchte. Nach solch einer kurzen Zeit des Einkaufs ist die Kühlkette auch noch nicht unterbrochen und man muß den Artikel, wenn man ihn sofort wieder in die Kühlung bzw. Tiefkühlung legt nicht abschreiben.

Ich finde dieses Verhalten auch sehr kundenunfreundlich und würde dort sicherlich nicht mehr einkaufen gehen als Kunde.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die Verkäuferin ist im Recht und die Ware, was die Kühltheke verlassen hat, darf nicht mehr verkauft werden. Deshalb ist die Kundin, die sich die Ware genommen hat, verpflichtet, diese auch zu kaufen. Das Unterbrechen der durchgehenden Kühlung sorgt dafür, dass das Fleisch vom Supermarkt müsste, abgeschrieben werden. Somit hätte das Geschäft durch das Handeln der Frau einen finanziellen Verlust erlitten. Genauso ist es auch, wenn du einen Joghurt kaufst und noch an der Kasse feststellst, dass du den falschen gegriffen hast. Man wird dir sagen, dass du diesen Joghurt kaufen musst. Handelt es sich jedoch um ein Duschgel und du hast die falsche Sorte erwischt, dann wird man dich das Duschgel in der Regel austauschen lassen.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge



@andysun78: Was macht denn die Verkäuferin, wenn die Kundin kein Geld dabei hat? Was ist, wenn sie auch keine EC-Karte dabei hat, weil sie die Geldbörse vergessen hat und weiter weg wohnt? Wie kann denn die Kassiererin dann auf den Kauf bestehen? Will die Kassiererin dann die Frau festhalten, bis sie jemand auslöst? Die alte Frau hatte "nur" zu wenig Geld mit. Es hätte auch passieren können, dass sie gar kein Geld mit hat. Wenn die Verkäuferin im Recht ist, nach deiner Meinung, wie muss dann eine Verkäuferin sich verhalten, wenn kein Geld von Seiten der Kundin da ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante Dann darf eben die Tiefkühlware nicht mehr zurück gelegt werden, sondern wird entsorgt und abgeschrieben. Sicherlich wird man einen Kunden deswegen nicht festhalten können, bis er samt der Ware ausgelöst wird. Aber wenn man eben zu wenig Geld dabei hat, dann muss man als Angestellte auch nach den Vorschriften handeln.

Wenn diese besagt, das dann Tiefkühlware verkauft und andere Waren eben dann wieder rausgerechnet werden müssen, dann wird man als Kunde kaum etwas machen können. Außer das man vielleicht in Zukunft dort nicht mehr einkaufen wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


In so einem Fall halte ich das schon für eine fragwürdige Praxis. Mir ist schon auch klar, dass das Fleisch im Idealfall nicht zurückzulegen ist. Aber wäre ich in so einer Situation und würde lieber auf das Fleisch verzichten statt auf andere Produkte und die Kassiererin ließe mit keine Wahl, würde ich den gesamten Einkauf liegen lassen und noch mal durch die Reihen gehen und eben alles außer dem Fleisch erneut holen. Wo wäre da der Gewinn für den Supermarkt mit so einer Regelung?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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