Download von Youtube-Videos
emraharican hat geschrieben:Tolle Rechtslage. Analog vom Bildschirm aufnehmen ist legal und Digital kopieren illegal?
Ja weil es zwei verschiedene Verfahren sind - eigentlich logisch wenn man darüber nachdenkt.
emraharican hat geschrieben:Ich frag mich nur wer sich so einen quatsch ausgedacht hat.
Leute, die mehr Ahnung haben als der Durchschnittsbürger und den Unterschied kennen. Hier kommt eine Mischung von technischem Verständnis und Kenntnis der Rechtslage zum Tragen - beides Kompetenzen, die der "Normalbürger" meist nicht besitzt.
emraharican hat geschrieben:Gedownloadet werden die Videos immer in den Temp Ordner. Alles was man vom Internet auf dem Bildschirm sehen kann ist gedownloadet. Der unterschied besteht nur darin ob diese Daten dauerhaft gespeichert werden.
Ich finde es lustig, wenn Leute meckern obwohl sie sich selbst schon die Antwort geben und sich widerlegen - genau diese feine aber kleine Unterschied entscheidet über legal und illegal. Wenn man 3 Meter weiter denkt, weiß man auch warum, wenn man sich überlegt, was man mit Daten machen kann die nur temporär gespeichert sind und was mit Daten die dauerhaft gespeichert werden - ich geb mal den Tipp: Weiterverwertung, vielleicht kommen einige drauf.
emraharican hat geschrieben:Wo soll da der unterschied sein zwischen Bildschirm aufnehmen und Video direkt downloaden?
Hast Du doch selbst schon geschrieben, das Aufnahmeverfahren und was dazu kommt, also warum dass so ist, die Regelungen zur Privatkopie!
emraharican hat geschrieben:Bei beiden Möglichkeiten beginnt man bei Urheberrechtlich geschütztem Material eine Straftat.
Blödsinn, aber hier widersprichst Du Dir ebenfalls selber, am Anfang hast Du es ja selber noch im Kopf gehabt:
emraharican hat geschrieben:Analog vom Bildschirm aufnehmen ist legal und Digital kopieren illegal?
Black Lion hat geschrieben:Das macht ja einfach gar keinen Sinn, es per Bildschrimaufnahme aufnehmen zu duerfen, aber nicht per kopieren der .flv datei.
Doch, da dieser kleine aber feine Punkt über illegal oder legal entscheidet. Den Sinn wird man dann merken, wenn man in Konflikt mit dem Gesetz steht, dann entscheidet dieses "egal" nämlich über Strafe oder keine Strafe.
Black Lion hat geschrieben:Genau so Schwachsinnig finde ich es bei Webradios. Diese darf man aufnehmen, doch eine Mp3 Datei darf man nicht aus dem Internet runterladen. Also irgendwie machen die Gesetze keinen Sinn.
Doch machen sie - wenn man sie versteht. Wenn nicht, steht man halt wie der Ochs vorm Tor. Wer keine Variablen kennt, wird auch keinen Sinn in binomischen Formeln sehen, ist eine Frage der Bildung oder wenn diese fehlt, des Verständnisses.
Und wie schon geschildert: Analoges Aufnehmen ist etwas völlig anderes als runterladen. Ihr müsst mal den Unterschied kapieren, ansonsten hilft alles Reden nichts. Es wird nicht nach dem Ziel wie in eurem Verständnis geurteilt (Ist doch beides Musik) sondern über den jeweiligen Weg dahin!
Freeze hat geschrieben:Und ich gebe euch Recht, total unsinnig irgendwie, dass man so einiges hier im deutschen Lande darf und einiges nicht.
Dazu kann ich nur das gleiche sagen wie zu Black Lion, der Kommentar schlägt in die gleiche Kerbe.
christian123 hat geschrieben:Sollte es verboten werden, müsste ich zu Myvideo wechseln.
Das ändert nichts - ist genauso sinnvoll wie zu denken: Wenn ich da nicht mehr klauen kann, geh ich in den nächsten Laden, dort ist es legaler. Auch hier kapieren (lernen): Es gibt nur legal oder illegal und keine Varianten davon.
chrsitian123 hat geschrieben:Naja, ich denke kaum das es verboten wird, immerhin gibt es noch genug andere Video Communitys wie MyVideo und Clipfish.
Nein wird es auch nicht - es ist es schon. Einfach mal informierenm hilft manchmal...
Vielen dank für das aufklären, aber ich meine das Endresultat, in diesem Falle das Video bekommt man ja über beide Wege. Bei beiden bezahlt man nichts, doch das eine ist legal, das andere nicht. Eigentlich ist das etwas komisch.
Klar, man kann die Logik des Gesetzes verstehen, doch durch die eine Logik wird etwas anderes unlogisch. Ist es überhaupt nachprüfbar, ob ich ein Lied nun über Webradio aufgenommen habe, oder ob ich es runtergeladen habe? Weil ich könnte es ja auch aufgenommen haben, geschnitten und benannt. Keiner kann da doch das gegenteil beweisen, oder?
Black Lion hat geschrieben:Vielen dank für das aufklären, aber ich meine das Endresultat, in diesem Falle das Video bekommt man ja über beide Wege. Bei beiden bezahlt man nichts, doch das eine ist legal, das andere nicht. Eigentlich ist das etwas komisch.
Wie gesagt, nicht das Ziel zählt sondern der Weg dahin - das ist aus diesem Grund wichtig, weil sich mit dem einen oder anderen "Weg" um dieses zu erreichen auch andere Dinge, die schwerwiegender sind, vollbringen lassen. Deswegen ist es verboten. Bestimmte Programme sind genau aus diesem Grund ebenfalls verboten, weil sie zwar legal eingesetzt werden können, aber genauso gut auch illegal (und das meist häufiger). Man darf sich also hier nicht beim Gesetzgeber bedanken, sondern bei denen, die die illegale Nutzung über diverse Medien so populär gemacht haben, dass der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen war um weiteren Missbrauch zu unterbinden.
Black Lion hat geschrieben:Ist es ueberhaupt nachpruefbar, ob ich ein Lied nun ueber Webradio aufgenommen habe, oder ob ich es runtergeladen habe? Ist es ueberhaupt nachpruefbar, ob ich ein Lied nun ueber Webradio aufgenommen habe, oder ob ich es runtergeladen habe?
Ja - entweder dadurch dass bestimmte Software, die dies ermöglicht, bei einer Beschlagnahmung auf dem Rechner gefunden werden kann oder durch die Datei selbst, da jede Software so ihre "Eigenarten" hat, also Dateien besonders codiert oder Informationen in dieser ablegt. In der Praxis ist das natürlich etwas umfangreicher, aber so kann man es nachweisen. Ist es überhaupt nachprüfbar, ob ich ein Lied nun über Webradio aufgenommen habe, oder ob ich es runtergeladen habe?
Black Lion hat geschrieben:Ist es überhaupt nachprüfbar, ob ich ein Lied nun über Webradio aufgenommen habe, oder ob ich es runtergeladen habe?
Siehe oben - man kann mit einem Gegengutachten, welches diese Beweisführung wiederlegt natürlich auch das Gegenteil beweisen, aber vor Gericht zählt sowieso nur jenes, welches vom Gericht in Auftrag gegeben wurde.
Da stellt sich eigentlich auch die Frage, ob es illegal ist, Videos die z.b. von Universal, oder Sony BMG hochgeladen wurden runterzuladen. Denn Youtube ist ja eine freie Gemeinde, die öffentlich zugänglich ist und wenn diese Firmen ihre Musik Videos hochladen machen sie dieses ja auch für alle Menschen die Youtube nutzen öffentlich.
Ist das so, dass das legal ist, oder ist das illegal? Ich mache gerade ein Praktikum bei einem Anwalt und der hat mir gesagt, dass er es nicht genau weiß, da bei solchen Dingen die Rechtslage sehr schwierig ist.
Es gibt da einige Seiten würde ich mal sagen, legal oder illegal ist hier dann doch wieder die Frage! Vor dem ganzen Streit durch Captioning und ähnliches, wurde auf der Seite Keepvid ausdrücklich gesagt, dass der Download der Videos für nichtgewerbliche und ausschließlich private Zwecke ist, somit auch nicht strafbar. Jedoch glaube ich, sie haben ihre Meinung inzwischen verändert. Aber ist das ganze nicht schon wieder Off-Topic? ; )
Auch wenn einige immernoch gewohnt erkenntnisresistent sind:
fodi hat geschrieben:Denn Youtube ist ja eine freie Gemeinde, die öffentlich zugänglich ist und wenn diese Firmen ihre Musik Videos hochladen machen sie dieses ja auch für alle Menschen die Youtube nutzen öffentlich.
Tauschbörsen und Warez Seiten sind auch öffentlich zugänglich und eine freie Gemeinde - und wo bitte laden da Firmen Inhalte hoch? Der Großteil der Inhalte wie geschützte Videos & Co kommt von Privatpersonen. DevilUserXXX.bla ist keine Firma! Nur weil Seiten öffentlich zugänglich sind und dort illegale Inhalte abrufbar sind entscheidet das nicht über Legalität!
Kein Anwalt ist perfekt, wenn Du ein Praktikum bei einem Anwalt für Familienrecht machst wird der sich kaum im Medienrecht 100 % auskennen. Und was momentan auf youtube und Co eingestellt und abgerufen wird ist illegal, nicht umsonst will youtube einen Content Filter einführen um solche Dinge in Zukunft zu verhindern, auch wenn diese Entscheidung mehr oder weniger mit der Drohung "Filter oder Klagewelle!" zustande kam.
Natürlich gibt es Firmen, die ihre Musikvideos reinstellen. Hier ist ein Beispiel. Der Anwalt ist im Strafrecht tätig.
Wie erwähnt:
Subbotnik hat geschrieben:Der Großteil der Inhalte wie geschützte Videos & Co kommt von Privatpersonen. DevilUserXXX.bla ist keine Firma!
Und auch im Fall von Firmen, die solche Inhalte erstellen ist ein Download nicht rechtens! Andernfalls: Welche Berechtigung sollte man haben? Mir fällt kein Grund ein.
Stimmt eigentlich ja auch, aber diese Firmen stellen das Video ( in diesem Fall) selbst in Youtube, was eine öffentliche Plattform ist. Warum soll man dann die Video nicht runterladen können?
Weil es Grauzonenrecht ist - und vermutlich illegal. Wenn man es haben will kann man es ja analog mitschneiden und so kein Problem damit haben. Und es ist deswegen nicht erlaubt, weil Du keine Rechte daran hast, sondern nur der der es eingestellt hat.
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