Angeklagter ohne Waffenerlaubnis erschießt Staatsanwalt

vom 11.01.2012, 20:25 Uhr

Heute Nachmittag kursierte die Meldung über den Mord eines Staatsanwalts während eines Gerichtsprozesses in Dachau bei München in den Nachrichten. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte über keine Waffenerlaubnis verfügte, er führte also seine Waffe illegal. Wie er damit das Gerichtsgebäude überhaupt betreten konnte, ist noch unklar. Während der Verhandlung soll er erst einmal auf den Richter gezielt haben, der sich jedoch noch rechtzeitig ducken konnte, worauf der Angeklagte drei Schüsse auf den 31-jährigen Staatsanwalt richtete. Natürlich kam der Mann sofort ins Krankenhaus, doch man konnte nichts mehr für ihn tun. Schon während der Versorgung eines Notarztes im Rettungswagen erlag der Justizbeamte seinen Verletzungen. Näheres dazu könnt ihr auch noch einmal hier nachlesen Bericht aus der Augsburger Allgemeinen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie der Angeklagte mit seiner Waffe überhaupt das Gerichtsgebäude betreten konnte und wer dafür verantwortlich gemacht wird, dass er überhaupt Zutritt hatte. Anscheinend wurde nicht großartig kontrolliert bisher, sonst hätte so etwas eigentlich nicht passieren dürfen. Aber wie es bei so vielem ist, muss meistens erst etwas Schlimmes passieren, sodass die Kugeln ins Rollen gebracht und dagegen etwas unternommen wird. Ich denke in der nächsten Zeit wird es schärfere Kontrollen geben müssen, man muss den Angeklagten und auch die Zeugen, die vor Gericht aussagen, durchsuchen, bevor sie Einlass in den Saal bekommen. Was ist eure Meinung dazu?

» iCandy » Beiträge: 1584 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zunächst finde ich es lustig (wenn man bei der Diskussion über solche Vorkommnisse was lustig finden darf), dass in dem Zusammenhang der fehlende Waffenschein erwähnt wird. Denn wenn die Waffe legal getragen worden wäre, hätte das in der letzten Konsequenz keinen Einfluss auf das "Ergebnis". Auch mit Waffenschein hätte er sie sicher nicht mit zum Gericht tragen können. Daher spielt dies doch gar keine Rolle.

Außerdem verstehe ich nicht, wie in so einem Fall tatsächlich gefordert werden kann, dass die Sicherheitsbestimmungen verschärft werden. Man darf den Fall hier ja nicht wie einen Prozess gegen höhere Mafiamitglieder sehen. Ebenso ging es bei der Verhandlung nicht um ein Strafmaß wie Lebenslänglich oder ähnliches. Viel mehr war eine Bewährungsstrafe zu erwarten! Das ein Angeklagter in so einem Fall tatsächlich durchdreht, ist schlicht nicht zu erwarten gewesen - und im Hinblick auf die vielen tausend anderer ähnlicher Fälle, in denen nichts passiert, gibt es auch keine Erfahrung, dass das so weit gehen kann!

Egal was man der deutschen Justiz auch vorwerfen mag: die Gefahrenlage in solchen Gerichtsverhandlungen werden schon in aller Regel richtig eingeschätzt und dann werden Maßnahmen getroffen, die den Schutz der Beteiligten gewährleisten. Egal ob eben für Staatanwälte, Richter, Anwälte oder aber Zeugen und Angeklagte.

iCandy hat geschrieben:man muss den Angeklagten und auch die Zeugen, die vor Gericht aussagen, durchsuchen, bevor sie Einlass in den Saal bekommen.

Soll das auch für Verhandlungen wegen Schwarzfahrens gelten? Oder aber wenn ein Unfallhergang erörtert wird, bei dem es nur um einen Blechschaden gehen würde? Wie muss man sich dann so was zeitlich und organisatorisch vorstellen? Und wie kann das damit in Einklang gebracht werden, dass die Gerichte schon heute überlastet sind?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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