Ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung rechtens?

vom 09.11.2011, 23:42 Uhr

Nehmen wir mal folgenden Fall an. A muss zu einem Gespräch zu seinem Chef, bei dem auch der Abteilungsleiter dabei ist, für dessen Abteilung A arbeitet. Es geht um Einsparungen des Personals in der Abteilung. Der Chef meint am Schluss des Gesprächs, dass er seine Sachen packen kann, seinen Resturlaub nehmen kann und nicht mehr wiederkommen braucht. A hat einen Monat Kündigungsfrist und Urlaub und Überstunden machen die Zeit aus.

Die schriftliche Kündigung würde er noch bekommen. Müsste A dann wirklich seine Sachen packen und gehen? Wenn A zum Arbeitsamt geht und keine Kündigung hat, wie ist das mit dem Arbeitslosengeld? Was ist, wenn der Chef dann keine schriftliche Kündigung schickt und behauptet, dass A einfach gegangen ist. Auch wenn der Abteilungsleiter dabei war, würde er wohl kaum gegen den Chef aussagen. Sollte A auf jeden Fall noch an diesem Tag auf die schriftliche Kündigung bestehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn der Resturlaub die Zeit der Kündigungsfrist überbrückt, so sollte dennoch ein Urlaubsantrag ausgefüllt werden. Und wenn bis Ablauf des Urlaubs keine schriftliche Kündigung vorliegt sollte A ganz normal weiter zur Arbeit gehen. Auch die Kündigungsfrist beginnt erst zum Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung, soweit ich weiß.

» XBunny360 » Beiträge: 132 » Talkpoints: 7,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ganz so einfach funktioniert das natürlich nicht, weil eine Kündigung immer der Schriftform bedarf. Und dann hat der Empfänger, so weit die Theorie, ja immer noch die Möglichkeit, einer solchen Kündigung zu widersprechen! Und genau das sollte der Arbeitnehmer in so einer wirklich nicht sonderlich vorteilhaften Situation auch unbedingt machen.

Sofern es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt (ohne den sowieso keine Kündigungen auszusprechen wären), empfiehlt es sich sofort eine schriftliche Anweisung zu verlangen, dass man nun gehen solle! Alles andere würde später im Zweifel gegen der Arbeitnehmer verwendet werden. Wenn der Arbeitnehmer um seinen Job kämpfen will, so sollte er am Besten noch vom Arbeitsplatz aus auch einen Rechtsanwalt kontaktieren (es geht bei so was eigentlich immer nur über den Klageweg) und den dann um Rat fragen. Ideal wäre es auch, über alle zukünftigen Gespräche mit dem Chef und/oder Abteilungsleiter zu protokollieren. Schließlich sitzt man allein gegen zwei Personen, die sich später wahrscheinlich gegenseitig alles bestätigen würden. Diese Protokolle sollte man auch in Kopie den Gesprächspartnern übergeben.

Solange nicht alles in geordneten Bahnen verläuft, muss der Arbeitnehmer also nicht wirklich gehen. Außer natürlich, er wird mit Gewalt entfernt oder es wird ein Hausverbot ausgesprochen. Aber das sind dann natürlich wieder Mittel des Arbeitgebers, welche sich eher zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken dürften. Sofern der nicht die Vorlage geliefert hat, die ein solches Verhalten rechtfertigen würden (Firmeneigentum geklaut, Chef geschlagen oder ähnliches).

Ist der Arbeitnehmer aber auch im Grunde mit der Kündigung einverstanden, sollte dennoch der Widerspruch eingelegt werden. Denn ohne Einvernehmen darf man sich hier nicht fügen und das wenigste was hier u.U. als Ergebnis herauskommt, wäre vielleicht eine fristgerechte Kündigung mit der Bedingung, dass der Arbeitnehmer für die verbleibende Zeit zwar sein Gehalt erhält, aber nicht zur Arbeit kommen muss. Im besten Fall gibt es bei einer Klage auf Wiedereinstellung einen Vergleich mit einer entsprechenden Abfindung. Aber alles unter der Voraussetzung, dass hier lediglich persönliche Gründe zur Kündigung geführt haben und es keine objektive und nachweisbare Gründe gibt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das wäre ja noch schöner, wenn man einfach so mit einem "Sie sind gefeuert" gehen müsste. Ich schätze Chef und Abteilungsleiter jetzt auch mal als so unverschämt ein, dass sie es einfach versuchen, und am Ende noch behaupten, A wäre von sich aus nicht mehr zur Arbeit erschienen. Das sind Methoden aus der untersten Schublade, und die dürfen nicht toleriert werden. A hat jetzt nichts mehr zu verlieren. Ich würde auch sagen: Resturlaub nehmen, und wenn die schriftliche Kündigung nicht kommt, einfach wieder zur Arbeit erscheinen und dumm stellen, man könne sich an ein solches Gespräch nicht erinnern und es wäre ja auch nichts schriftliches gekommen.

» LastGunman » Beiträge: 242 » Talkpoints: 4,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Für diese Frage gibt es ein ganz klares Nein. Laut BGB (ich weiß gerade nicht mehr welcher Paragraph), ist eine Kündigung eine schriftliche empfängerbedürftige Willenserklärung. Sie bedarf also der Schriftform. Punkt. Alles andere ist ungültig und eine mündliche ausgesprochene Kündigung zählt nicht.

In der Praxis ist es natürlich fraglich ob ich, wenn mein Chef mir eine mündliche Kündigung ausgesprochen hat, noch Lust hätte am nächsten Tag zur Arbeit zu gehen und zu sagen "Nein, ich arbeite noch hier, sie haben mir nicht schriftlich gekündigt". Wenn es allerdings um ausstehendes Gehalt oder ähnliches geht ist dies ein sehr wichtiger Punkt. Denn ein Arbeitnehmer ist so lange angestellt und somit berechtigt Lohn zu erhalten, bis eine schriftliche Kündigung bei ihm eingegangen ist.

» Napolde » Beiträge: 21 » Talkpoints: 12,64 »


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