Heirat und Sorgerecht

vom 06.01.2012, 17:42 Uhr

A und B leben seit einiger Zeit zusammen und erwarten ihr erstes Kind. B, der zukünftige Kindesvater möchte zur Absicherung von Frau und Kind nun gerne heiraten. Für A stand eine Hochzeit nie wirklich zur Debatte. Da die beiden werdenden Eltern derzeit nicht verheiratet sind, würde A als Mutter ja automatisch das alleinige Sorgerecht bekommen.

Da A aber mit ihren zukünftigen Schwiegereltern nicht klar kommt, ist für sie die Frage, ob B bei einer Heirat nach der Geburt auch automatisch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhält. Denn A macht sich Gedanken darum, wo das Kind aufwachsen würde, wenn ihr etwas zustößt. Solange sie das alleinige Sorgerecht behält, kann sie ja verfügen, dass das Kind bei ihren Eltern oder Geschwistern aufwächst und die Schwiegereltern dadurch wenig bis gar keinen Einfluss auf die Erziehung nehmen können.

Doch wie sieht es eben mit dem Sorgerecht bei einer Heirat aus? Bleibt es trotzdem allein bei A oder wird B als Kindesvater automatisch bei einer Hochzeit auch das Sorgerecht für sein Kind bekommen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich war mit meinem Mann schon verheiratet, als wir unser erstes gemeinsames Kind bekommen haben. Daher weiß ich auch, dass verheiratete Paare automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind bekommen. Sind die werdenden Eltern nicht verheiratet, so bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht - es sei denn, man gibt an, dass man das gemeinsame Sorgerecht möchte. Das war damals bei einer Freundin der Fall. Sie war mit ihrem Freund zusammen, aber eben nicht verheiratet, als das Kind der beiden zur Welt gekommen ist. Sie hatte aber dem gemeinsamen Sorgerecht direkt zugestimmt und somit war die Sache auch gleich klar.

Wie das Ganze nun bei einer Heirat nach der Geburt aussieht, kann ich nicht mit 100%iger Sicherheit sagen. Ich gehe aber ganz stark davon aus, dass die Eltern bei einer Heirat auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind bekommen, ohne es extra beantragen zu müssen. Ich habe vor einiger Zeit mal gelesen, dass ledige Väter nun mehr Rechte bekommen sollen, was die Kindererziehung und das Sorgerecht angeht und ich meine da auch gelesen zu haben, dass eine Heirat immer das gemeinsame Sorgerecht einschließt - selbst wenn erst nach der Geburt geheiratet wird. Nur wegen eines Kindes würde ich ohnehin nicht heiraten, zumal es für A ja anscheinend auch nie zur Debatte stand. Solange sie unverheiratet ist, hat sie das alleine Sorgerecht. Wenn sie aber mit dem Kindsvater ohnehin zusammenlebt, finde ich es irgendwie schon ein wenig seltsam, auf das alleinige Sorgerecht zu bestehen, denn der Vater ist in meinen Augen da extrem benachteiligt.

Benutzeravatar

» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Mein Mann kam auch auf die Idee noch zu heiraten, bevor unser erstes Kind auf der Welt war. Wir haben dann also geheiratet als ich bereits im 7 Monat war, so bekam er automatisch das Sorgerecht. Meine Schwiegereltern passte dies zu dem Zeitpunkt auch nicht so richtig, aber war uns egal. Wenn ihr nach der Geburt heiratet und er sowieso der Vater ist, bekommt er natürlich auch das Sorgerecht. Bei meiner Schwester war dies allerdings ein wenig anders, sie hatte vor der Hochzeit bereits ein Kind von einem anderen Mann und nach der Hochzeit hatte sie das alleinige Sorgerecht behalten. Ich denke mal es wäre nicht verkehrt sich eventuell noch mal beim Jugendamt zu informieren.

Benutzeravatar

» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Also, dass die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht bekommt ist nur bedingt richtig. Bei dem Formular für Vaterschaftsanerkennung gibt es unten nämlich ein Kästchen wo der Vater ankreuzen kann ob er auch Sorgerecht haben will oder ob er verzichtet. Wenn er auch einen Teil des Sorgerechts haben möchte kann die Mutter nur vor Gericht gehen und alleiniges Sorgerecht einklagen!

Das Sorgerecht entscheidet übrigens auch nicht, wer das Kind bekommt wenn einem selbst etwas passiert. Wenn der Vater eingetragen ist dann wird geprüft ob er das Kind bekommt und danach wird geschaut wer das Kind sonst bekommt. Ich war genau deshalb beim Jugendamt weil ich auch absichern wollte, dass meine Kinder gut versorgt sind wenn mal etwas passieren sollte.

Warum willst du eigentlich nicht, dass der Vater auch einen Teil des Sorgerechts bekommen sollte? Ich finde so was äußerst egoistisch wenn man doch zusammen ist und das Kind zusammen groß zieht. Bei meinen Kindern habe ich das alleinige Sorgerecht aber ich bin eben auch nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen und er wohnt 500km weit weg daher wollte ich nicht wegen jeder Unterschrift zu ihm fahren müssen. Hätte er in der direkten Nachbarschaft gewohnt hätte ich das Sorgerecht auch gerne geteilt aber so waren wir uns beide einig, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme.

» chica1989 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es geht nicht um mich, da ich weder schwanger, noch heiraten, noch dabei Schwiegereltern bekommen würde. Nur kenne ich es halt so, das man als ledige Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Dieses will A auf jeden Fall behalten, um damit sicher zu stellen, das im eben im Fall der Fälle die Schwiegereltern nicht unnötig viel Einfluss auf das Kind nehmen. Denn diese würden es fast ausschließlich betreuen, wenn es allein beim Kindesvater aufwachsen müsste.

Nur was ist, wenn der Kindesvater bei der Vaterschaftsanerkennung ankreuzt, das er das Sorgerecht auch will? Soweit mir bekannt ist, muss die Mutter dem auch zustimmen oder der Kindesvater müsste es dann einklagen. Automatisch geht bei unverheirateten Eltern eigentlich gar nichts.

Und es geht einzig um die Frage, ob der Kindesvater das Sorgerecht einfach bekommt, wenn die Beiden heiraten oder ob es alles so bleibt, wie es von der Geburt an geregelt war, das nämlich die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Wie gesagt, dass geht auch nicht automatisch aber die Mutter bekommt es eben auch nicht einfach so alleine wenn der Vater einen Teil des Sorgerechts haben möchte. Wenn der Vater auch einen Teil möchte und die Mutter es verweigert geht das ganze vor Gericht und dann braucht sie sehr gute Argumente um das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Ich finde man sollte im Falle des Falles aber auch nicht nur an sich denken sondern vorallem darum wo es dem Kind am besten gehen würde und wer sagt denn, dass nur weil A ein bisschen Probleme mit ihren Schwiegereltern hat, dass die sich nicht viel besser um das Kind kümmern als ein paar Fremde Leute die das Kind noch nie gesehen hat.

» chica1989 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Dieses Thema mit der Vaterschaftsanerkennung hat mich jetzt mal brennend interessiert und deshalb habe ich auch das Dokument herausgesucht, welches wir damals beim Standesamt bekommen haben. Es handelt sich dabei um ein einfaches, mit dem Computer ausgedrucktes Blatt, auf dem der Name der Eltern und des Kindes steht und dass man über die Rechte und Pflichten aufgeklärt wurde, die eine Vaterschaft mit sich bringt. Da ist aber kein Feld zum Ankreuzen, ob man das gemeinsame Sorgerecht möchte. Ich dachte mir dann, dass es bei uns vielleicht weggelassen wurde, weil wir ohnehin verheiratet waren, als unser Sohn zur Welt kam.

Daher habe ich bei einer Freundin nachgefragt, die alleinerziehend ist und auch da steht nichts davon im Dokument zur Anerkennung der Vaterschaft. Kann ja sein, dass es von Standesamt zu Standesamt verschieden ist (kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen), aber bei uns war das eben nicht so. Der Vater kann natürlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dann geht das Ganze vor Gericht. Das muss meiner Meinung nach echt nicht sein. Wenn man ohnehin zusammenlebt, auch wenn man nicht verheiratet ist, sollte man dem Vater aber das gemeinsame Sorgerecht zugestehen, denn alles andere ist echt nicht okay.

Benutzeravatar

» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Also bei uns wurde das ganze beim Jugendamt gemacht und ich habe die ganzen Formulare auch noch hier und eben auch das wo der Vater von mir eingetragen wurde und das Schreiben bekam er dann und musste zustimmen und da gab es eben auch das Feld zum ankreuzen.

» chica1989 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@chica1989 Das Kind würde im Fall der Fälle ja gar nicht zu fremden Menschen kommen. Das steht aber alles schon im Eröffnungsposting. Und der Kindesvater kam ja mit dem Thema Heirat auch nur als finanziellen Gründen. Was für A bedeuten würde, das sie ein Recht auf Witwenrente hätte. Das wäre der einzige Vorteil für sie persönlich. Denn das Kind ist so oder so abgesichert, wenn dem Vater etwas passieren würde.

Und warum jemand sein Kind nicht bei bestimmten Menschen wissen will, wenn ihm selbst was passiert, kann viel Gründe haben. Ich würde meine Kinder auch nicht bei der Ex-Schwiegermutter untergebracht wissen wollen, falls mir mal etwas zustoßen sollte.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^