Kleidung/Schuhe zurücklegen lassen - bei Saisonware nur kurz
Letztes Wochenende war verkaufsoffener Sonntag in einem Ort und wir waren dort unterwegs. Mein Partner benötigt noch ein Paar feste Schuhe, da die bisherigen Boots schon sehr lang abgewetzt sind. Wir waren nicht wirklich auf der Suche nach einem Paar Schuhe, aber schauen kann man ja und genau an solchen Tagen haben wir schon das Glück, mal etwas zu finden. Das Problem? Wir hatten weder genügend Bargeld dabei noch unsere ec-Karten und so haben wir gefragt, ob es möglich wäre, das Paar Schuhe für eine gute Woche Maximum zurücklegen zu lassen. Eher ginge es aufgrund von zeitlichen Gründen wegen der Nachtschicht nicht, aber die Verkäuferin sagte, es handele sich um Saisonware und da legen sie so etwas nur maximal einen Tag zurück.
Man hätte nun zurückfahren können und das Geld holen können, aber dann wären auch knapp 80 Kilometer insgesamt wieder fällig gewesen. Also haben wir dann schweren Herzens die Schuhe dort gelassen, wo sie waren und schauen uns dann nach einem anderen Paar Schuhe um. Ein wenig ärgerlich war es schon, da mein Partner nicht gerade kleine Füße hat und so ein Schuhfund dann schon etwas seltenes ist.
Ich habe ansonsten wohl nur einmal ein Kleidungsstück zurücklegen lassen. Es handelte sich dabei zwar auch um "Saisonware", wie es nun bei den Schuhen der Fall war, aber dennoch war es vollkommen in Ordnung, dass ich das Kleidungsstück etwas später aber abholen können. Ich meine zwar, dass eine kleine Anzahlung fällig wurde, als Sicherheit, aber das war dann kein Ding gewesen.
Habt Ihr auch schon etwas davon gehört, dass Schuhe oder Kleidung, weil es sich teils um Saisonware handelt, nicht zurückgelegt werden kann? Wie hättet Ihr in dieser Situation mit dem Schuhgeschäft gehandelt? Hätte man hier vielleicht mit einer geringen Anzahlung auch Erfolg haben können?
In diesem Fall kann ich den Schuhverkäufer total verstehen. Wie der Name Saisonware schon sagt, kann der Einzelhandel dieses Kleidungsstück oder das Paar Schuhe nur in einer ganz bestimmten Zeit im Jahr verkaufen. Deshalb ist er darauf angewiesen, möglichst zum Ende des Saisonverkaufes sein komplettes Lager verkauft zu haben. Damit schafft er Platz für die nächste Saisonware.
Legt der Kunden nun aber ein Kleidungsstück zurück, hat der Verkäuer keine Garantie für einen tatsächlichen Verkauf. Gleichzeitig ist dieser Artikel aber auch aus dem Sortiment genommen, sodass kein anderer Kunde mehr dieses Kleidungsstück kaufen kann. Für den Verkäufer ist das eine Unsicherheit und kann zu einem eventuellen finanziellen Nachteil führen. Es gibt einige Kunden die sich Kleidungsstücke zurücklegen lassen, diese aber trotzdem nicht kaufen.
Eine Anzahlung ist zwar eine gute Idee, kann aber auch zu einem Mehraufwand für den Verkäufer führen. Irgendwo muss er vermerken, dass jemand eine Anzahlung in einer bestimmte Höhe geleistet hat. Durch die Anzahlung bewährleistet der Kunde aber den Kauf der Ware zu einem späteren Zeitpunkt. So kann sich der Verkäufer sicher sein, die zurückgelegte Ware nicht umsonst aufbewahrt zu haben.
Ich kenne es eigentlich auch so, dass man Artikel einen Tag zurücklegen lassen kann und das finde ich auch vollkommen in Ordnung. Ich habe noch nie erlebt, dass ich etwas eine ganze Woche zurücklegen lassen konnte, jedenfalls keine Bekleidung. Denn meistens ist es ja so, dass man etwas zurücklegen lässt, weil man sich noch überlegen will, ob man die Sache wirklich kauft oder irgendwo anders noch etwas Schöneres findet. In eurem Fall ist es ja etwas anders, aber habt ihr denn auch gesagt, dass ihr nur zu wenig Geld dabei habt, die Schuhe aber auf jeden Fall kaufen wollt? Und habt ihr gesagt, dass ihr eine Anzahlung leisten könntet? Dann hätten die Verkäufer meiner Meinung nach schon darauf eingehen können.
Ansonsten finde ich es in Ordnung, wenn man Sachen nur einen Tag "reservieren" kann. Ich habe es aber auch schon erlebt, dass man mir etwas gar nicht zurücklegen wollte, weil "Freitags der beste Verkaufstag" ist und jemand anders den Artikel ja sofort hätte kaufen können. Das finde ich dann nicht gut und halte ich nicht gerade für kundenfreundlich.
Ich muss aber auch sagen, dass ich immermeine EC-Karte dabei habe, insbesondere, wenn ich weiß, dass ich etwas brauche (auch wenn ich nicht explizit vorhabe danach zu suchen) und vor allem dann, wenn ich nicht direkt im Ort bin, sondern in eine andere Stadt zum Einkaufen fahre. Denn schließlich kann es ja immer sein, dass man etwas findet und nicht genug Bargeld dabei hat.
*steph* hat geschrieben:Habt Ihr auch schon etwas davon gehört, dass Schuhe oder Kleidung, weil es sich teils um Saisonware handelt, nicht zurückgelegt werden kann? Wie hättet Ihr in dieser Situation mit dem Schuhgeschäft gehandelt? Hätte man hier vielleicht mit einer geringen Anzahlung auch Erfolg haben können?
Die Ware kann in vielen Fällen nur 1- max. 2 Tage zurückgelegt werden, da die Saisonware möglichst vollständig verkauft werden muss. Ware, die eine ganze Woche liegenbleibt, kann meistens nicht mehr bis zum Wochenende verkauft werden und der Händler bleibt darauf sitzen. Da die meisten Angebote nur eine Woche laufen und die meisten Waren meist innerhalb der ersten drei Tage verkauft werden, ebbt die Kundennachfrage zum Wochenende hin schon deutlich ab. Ware die dann nicht verkauft wurde, belastet den Warenbestand des Geschäftes, da sie oftmals nicht vom Händler zurückgenommen wird.
Waren, die jedoch nicht mehr aktuell beworben werden, über Angebotsprospekte etc., sind eben auch weniger gefragt. Da die Geschäfte jede Woche neue Angebote haben bzw.immer die aktuelle Saisonware verkaufen wollen/müssen, sollten so wenig wie möglich Restbestände übrig bleiben. Leider lassen sehr viele Kunden Waren zurücklegen, die sie dann meistens nicht mehr abholen. Will man Waren eine Woche lang zurücklegen lassen, ist eine Anzahlung also die einzige Sicherheit für den Verkäufer.
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