Versteuerte Zinsen - In welche Anlage eintragen?
Wie bereits in diesem Thread geschrieben, hat A im letzten Jahr seine Rentenversicherung als Einmalzahlung erhalten. Da die Freistellungsaufträge ausgeschöpft waren, musste die Versicherungsgesellschaft dabei einen Teil der Zinsen einbehalten und besteuern.
A wurde von der Versicherungsgesellschaft nur mitgeteilt, das man die einbehaltene Summe beim Jahressteuerausgleich mit geltend machen kann. Allerdings weiß A nicht, wo man diese einträgt. Welche Anlage muss A also nutzen, um die einbehaltenen Steuern geltend zu machen?
Das hört sich jetzt für mich so an, als handele es sich dabei um Kapitalerträge. Die trägt man in die Anlagen Kap ein. Am einfachsten geht das, wenn man sich von der Versicherungsgesellschaft eine Jahressteuerbescheinigung besorgt, oft sind dort auch schon die Zeilen angegeben, in die man die Beträge auf der Anlage eintragen muss.
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