Welche Bestimmungen gelten für das Bäume fällen in NRW?

vom 13.11.2011, 14:36 Uhr

A wohnt in Nordrhein Westfalen und möchte sich ein Gartengrundstück kaufen, damit sie demnächst ihren eigenen Gemüseanbau und Obstanbau machen kann. Auf diesem Grundstück stehen allerdings sehr hohe Nadelbäume und Koniferen. Diese möchte A auf jeden Fall alle weghaben, weil diese für sie keinen Nutzen haben. A möchte Obstbäume, Nussbäume und Sträucher und Gemüse und Obst anpflanzen, aber dazu müssen die Bäume weg.

Das Grundstück steht zum Verkauf als mögliches Baugrundstück. Dabei würden die Bäume auch nur bedingt stören, weil sie nur die Hälfte des Grundstückes einnehmen. A überlegt, ob sie das Grundstück kaufen soll um da auch mal zu bauen. Aber für sie würden dann die Bäume dennoch stören, weil sie ja einen Nutzgarten haben will. Gibt es in Nordrhein Westfalen irgendwelche Bestimmungen, dass man hohe Bäume nur mit Genehmigung und von Fachleuten fällen darf? Wo stehen diese Bestimmungen und wo kann A sich unverbindlich (weil ihr das Grundstück ja nicht gehört) erkundigen?

Gedeihen überhaupt Obstbäume und Co dort, wo mal Koniferen und Nadelbäume standen? Oder ist der Boden nicht geeignet für den Anbau von Obst und Gemüse? Reicht es, wenn Erde aufgeschüttet werden würde?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also erstmal ist bei dem Grundstück entscheidend, ob es im Innenbereich ist oder nicht. Vermutlich ist es das, weil es als Baugrundstück geeignet ist. Dann muss man nur mal in der Gemeinde oder Stadt nachfragen. Jede Gemeinde oder Stadt hat eine Baumschutzsatzung. Dort steht drin, wann man was fällen darf und bei welchen Größen man eine Genehmigung braucht.

Beim Boden kommt es ganz auf den Boden an. Ähnelt er dem von Nadelwäldern, also mit sehr dunklem nadelhaltigen Boden, dann sollte man ihn austauschen oder mindestens ein Jahr durch umgraben bearbeiten. Man sollte auch bedenken, dass Birnen unter Birnengitterrost leiden und Koniferen Wirtspflanzen sind. Sie somit die neuen Bäume infizieren können. Deshalb sollte man Birnen erst später pflanzen. Ähnelt die Erde dem typischen Gartenboden, dann wachsen die Obstbäume ohne Probleme.

Bei Walnüssen muss man jedoch beachten, dass das Laub der Walnuss, wenn es zersetzt wird, giftige Stoffe für andere Bäume freisetzt. Entweder pflanzt man eine Walnuss einzeln oder man muss sehr genau das Laub der Walnuss im Herbst entfernen und entsorgen. Auf dem Kompost sollte es auch nicht landen, denn dort werden die Stoffe dann auch freigesetzt und landen mit der Erde im Beet.

» floraikal » Beiträge: 1127 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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