Radarfallen direkt hinter Ortseinfahrten?

vom 30.12.2011, 14:18 Uhr

Bei uns in der Gegend wird sehr viel mit mobilen Blitzern eine Radarkontrolle gemacht. Immer häufiger ist mir schon aufgefallen, dass diese privaten mobilen Blitzer direkt hinter einem Ortsschild stehen und die Leute blitzen. Sicher sollte man auch direkt ab dem Ortsschild nur 50 fahren, wie vorgeschrieben. Aber dennoch habe ich mal gelesen, dass man einen Widerspruch einlegen kann und auch damit durchkommt, wenn man direkt hinter dem Ortseingangsschild durch eine mobile Blitzanlage geblitzt wurde.

Ich weiß aber nicht mehr, wie viel Meter hinter einem Ortseingangsschild geblitzt werden darf. Weiß das jemand? Ist das irgendwo schriftlich festgehalten? Seid ihr schon mal hinter einem Ortseingangschild geblitzt worden? Hat ein Widerspruch geholfen oder habt ihr einfach gezahlt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Ich weiß aber nicht mehr, wie viel Meter hinter einem Ortseingangsschild geblitzt werden darf. Weiß das jemand? Ist das irgendwo schriftlich festgehalten?


Das kann man nicht pauschal sagen, da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Die Polizei hat aber zum Beispiel ihre internen Anweisungen, in denen dann steht, welche Entfernung eingehalten werden muss. Je nach Bundesland kann dies zwischen 100 (oder waren es 50?) und 200 Metern variieren. Diese Regelungen gelten dann aber nur für die Polizei.

Der Landkreis blitzt aber ja genauso und die werden wieder ihre eigenen Anweisungen haben, wie es bei denen aussieht, weiß ich nicht.

Außerdem kann es immer wieder Ausnahmen geben, wenn sich zum Beispiel direkt hinter dem Ortseingangsschild eine Gefahrenstelle befindet. Dann darf manchmal auch direkt nach dem Ortseingangsschild geblitzt werden, weil es eben zu gefährlich wäre, sich "reinrollen" zu lassen oder auch wenn sichkurz vor dem Ortseingangsschild ein Geschwindigkeitstrichter befindet.

Grundsätzlich soll deshalb die reduzierte Geschwindigkeit (also 50 km/h) direkt am Ortseingangsschild erreicht werden. Natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen, wenn das Schild zum Beispiel schwer erkennbar ist und sich direkt hinter einer Kurve oder so befindet. Da dürfte dann auch nicht direkt nach dem Schild gemessen werden.

Du siehst also, man kann das nicht so pauschal sagen und dass man "immer damit durchkommt", wenn man klagt, kann man definitiv nicht sagen. Ich wurde auch mal kurz hinter dem Ortseingang geblitzt. Das war bisher auch das einzige Mal, dass ich je geblitzt wurde und die genaue Entfernung kann ich nun nicht sagen. Ich habe das aber auch hingenommen, da ich mich nun mal in den Ort reinrollen lassen hab und daher noch ein wenig zu schnell war. Ich hab das dann auch sofort bezahlt, denn wie ich es schon oft geschrieben habe, halte ich überhaupt nichts davon, immer gleich zu klagen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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