Probleme bei eBay?

vom 10.09.2007, 10:58 Uhr

Auch wenn es schon einige Einträge zum Thema eBay hier gibt möchte ich trotzdem noch einmal auf spezielle Probleme mit eBay eingehen, die ich hier erörtern möchte. Man liest ja in den Medien und im Internet verschiedene Dinge, die für mich nur teilweise Glaubwürdig sind. Hier ein paar Beispiele:

- ,,Gewerblicher Verkäufer wegen 7 Artikeln pro Monat?"
Ich habe gelesen, dass von eBay schon Leute als gewerbliche Verkäufer eingestuft wurden, die gerade einmal durchschnittlich sieben Artikel im Monat zum Kauf angeboten haben. Das finde ich echt ein bisschen übertrieben. Habt ihr dies auch schon erlebt?

- ,,Anwälte suchen nach Rechtsverstößen bei eBay und verschicken massenweise Verwarnungen mit Zahlungsbefehlen."
Habt ihr auch schon einmal Ärger mit einem Anwalt oder mit eBay selbst bekommen, weil ihr einen Artikel eingestellt habt? Und wenn ja, warum soll dies einen Verstoß darstellen?

- ,,Verschiffung von Fahrzeugen nach Afrika".
Ich habe von folgendem Trick gelesen und bin damit auch in Berührung gekommen, als ich mein Motorrad zum Kauf angeboten habe. Man setzt einen bestimmten Verkaufspreis für das Fahrzeug fest. Daraufhin meldet sich jemand per E-Mail und behauptet, in Nigeria oder sonst wo zu sitzen. Dann wird einem eine Geldsumme angeboten, die den Kaufpreis bei weitem Übersteigt und für die Verschiffung des Fahrzeugs gedacht sein soll. An dieser Stelle bin ich misstrauisch geworden und habe mal im Internet nachgeschaut, was es damit auf sich haben könnte und dann die Finger davon gelassen. Es wäre dann höchstwahrscheinlich so weiter gegangen: Ich hätte einen Check der Western-Union Bank bekommen und hätte das Geld auf mein Konto überweisen lassen können. Dann wäre das Fahrzeug abgeholt worden und mir wäre mitgeteilt worden wohin ich den Anteil für die Verschiffung überweisen soll. Wenn ich dies dann überwiesen hätte, wäre das Geld zurückgebucht worden (ist bei Western-Union ohne Probleme möglich!!!!) und ich wäre um ca. 2000 Euro und ein Motorrad ärmer. Ich finde dies einen unglaublichen Trick auf den wohl schon sehr sehr viele Verkäufer reingefallen sind. Diese E-Mails kann man übrigens nicht nur bei eBay sondern auch bei anderen Portalen wie zum Beispiel Autoscout24 bekommen. Finger Weg von solchen versprechen.

Ich finde, dass eBay sehr viel Spaß gemacht hat, als es noch ein bisschen kleiner war und man nicht ständig darauf aufpassen musste, ob man jetzt gerade gegen irgendeine juristische Kleinigkeit verstößt oder ob man schon mehr Artikel angeboten hat, als man es eigentlich als Privatperson hätte tun dürfen.

» akianow » Beiträge: 73 » Talkpoints: -0,14 »



Also:
1. Das mit den Artikeln bezieht sich auf 7 neuwertige Artikel gleicher Art - hier ist es angemessen, da man hier von einer Verkäufertätigkeit ausgehen kann. Kein Privatmann hat 7 neuwertige Artikel einfach so rumliegen und verkauft diese. Zudem betrifft diese Bestimmung auch die Regelung zum Verbraucherschutz, da man als Privatperson anders haftet, zum Nschteil des Kunden als ein gewerblicher Verkäufer - mit dem Urteil will man also den Kunden schützen, damit ein Verkäufer keine gesetzlichen Garantiebestimmungen usw. umgehen kann.

2. Anwälte suchen nicht nach Rechtsverstößen, dies ist sachlich falsch, da ein Anwalt nur im Auftrag eines Mandanten abmahnen kann, nicht von sich aus. Zudem handelt es sich hier häufig um diverse Rechtsbrüche, die von vielen begangen werden - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

3. Das Handeln an eBay vorbei und am Auktionssystem ist verboten, hier machen sich beide Parteien laut eBay AGB schuldig - das mit dem Verschiffen ist ein völlig anderes Rechtsgebiet. Zudem kann man solche Käufer und deren Gebote im vornerein ausschließn, indem man die Lieferländer angibt. Das hat nichts mit eBay zu tun und dem eBay System, sondern mit der Gier des Verkäufers.

4. Man kann mehr als 7 Artikel verkaufen, hier gibt es verschiedene Urteile, die sich auf die jeweiligen Formulierungen beziehen. Also nicht nur lesen, sondern gründlich lesen, je nach Art sind 7 - 86 Artikel erlaubt. Hier handelt es sich um Schutzurteile, um einerseits den Schwarzhandel einzudämmen und den Verkäufer zu schützen!

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Nochmal eine frage dazu und zwar angenommen jemand sammelt verschiedene kleinteile. Ich nehme hier mal das Beispiel Kugelschreiber. Die Kugelschreiber sind in einer Sammlung und teilweise wurde weder damit geschrieben und teilweise befinden diese sich noch in einer Plastikschutzhülle. Das könnte man nun auch auf Schlüsselbänder oder Pins oder Tassen oder was auch immer erweitern.

Wie sieht es da denn aus? Kann man dann sagen das dies neuwaren sind? Nur weil es sich um eine Sammlung handelt, wo auch Dinge dabei sind die noch eingepackt sind? Gerade Pins oder Schlüsselbänder sind oft nochmal zum Schutz eingepackt.

Benutzeravatar

» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Neu ist dann neu, wenn der Artikel nicht zu alt ist, also nicht schon durch ein moderneres Modell ersetzt wurde, sich nicht in Gebrauch befand und voll funktionstüchtig und frei von Mängeln ist, und er sich in ungeöffnetet, noch versiegelter Verpackung befindet.

Wenn die Dinge soundso alt sind, handelt es sich nicht mehr um Neuwaren - jedoch muss man hier beachten, dass man nicht zuviele Artikel verkauft, etwa soundsoviel Stück in soundsoviel Monaten, da man sonst schnell ein Händler sein kann - in diesem Fall handelt man dann mit Sammlerwaren.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wie ich gehört habe, handelt es sich bei diesen Rechtsverstößen, nach denen Anwälte suchen, meistens um Urheberrechtsverletzungen. Beispielsweise stellt Verkäufer A ein Handy X bei Ebay ein und hat dafür ein Foto vom Handy gemacht. Verkäufer B will das gleiche Handy X versteigern, hat aber keine Digitalkamera zur Hand. Deshalb speichert er sich das Handy-Foto von Verkäufer A ab und fügt es dann in seinem Angebot ein.
Ein pfiffiger (oder auch dreister) Rechtsanwalt kommt dann daher und bietet Verkäufer A seine Dienste an. Dieser willigt ein, und schon wandert ein nettes Briefchen mit der Bitte um Zahlung von 5.000 € (oder so) zu Verkäufer B, der diese dann wohl zahlen wird bzw. muss, da er diesbezüglich aufgrund der begangenen Urheberrechtsverletzung keine andere Wahl hat.

Eine andere Möglichkeit, aufgrund der man Probleme mit Ebay bekommen könnte, ist, dass man unzulässige Artikel einstellt. Auf der Übersicht der unzulässigen Artikel findet man Rubriken mit Artikeln, die nicht oder nur eingeschränkt angeboten werden dürfen.

Bei Auslandsgeschäften bin ich grundsätzlich skeptisch. Deshalb kaufe ich weder Waren aus dem Ausland (man hat ja schon oft genug von den iPod-Kopien aus Hongkong gehört), noch verkaufe und verschicke ich ins Ausland. Da habe ich einfach Bedenken, dass man nicht, wie auch schon von akianow geschrieben, das Geld wieder abgebucht bekommt und dann leer ausgeht.

Gruß,
yakumo

Benutzeravatar

» yakumo56 » Beiträge: 431 » Talkpoints: -0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Was daran besonders perfide ist, ist das wie gesagt ein Anwalt nicht von alleine danach suchen und dann User A seine Dienste anbieten darf, sondern User A müsste den Verstoß entdecken und dann einen Anwalt einschalten - das lässt sich natürlich im Nachhinein immer schlecht nachweisen.

Oft genug werden aber auch einfach nur Bilder von den Firmenseiten geklaut und diese dann eingestellt - und ich glaube in den wenigstens Fällen haben die Einstellenden die Genehmigung dazu.

Wenn man unzulässige Spiele einstellt, merkt eBay das auch schnell von alleine oder dank anderen "aufmerksamen" Usern. Ich hab mal während des Abis mein Golden Axe für den MegaDrive eingestellt - und einen Tag später war ein Hinweis von eBay da, dass ich es nicht dürfe, weil Spiel ist indiziert. War mir damals gar nicht klar, weil Golden Axe für mich so belanglos war, dass ich nie daran dachte, dass die BPjM das indiziert. Hab dann auch die BPjM angeschrieben und mal nachgehakt, wie das sein kann - und sogar eine Antwort von Frau Monssen-Engberding persönlich bekommen.

Habs dann bei roteerdbeere.de reingestellt und da sehr gut verkauft, tja.

Es gibt aber noch andere Verstöße wie Verletzung von Markennamen oder wenn man über eBay Sachen handelt, die hier nicht gehandelt werden dürfen, da gibt`s auch einige Fälle wo eBay Mitglieder Marken aus den USA handelten und dann horrend abgemahnt wurden.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich muss sagen, dass ich bei Ebay noch nie Probleme hatte. Weder hab ich bisher Briefe von irgendwelchen Anwälten bekommen, noch wurde ich von Ebay direkt gesperrt oder so. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich bei Ebay nur gelegentlich kaufe oder verkaufe, sodass ich auch eigentlich keine Probleme dort bekommen könnte.

Aber viele meiner Bekannten verkaufen dort viel und regelmäßig und bisher hatte noch keiner irgendwelche Probleme dort gehabt. Von denen sind auch einige als gewerbliche Verkäufer angemeldet, aber auch nicht alle.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^