Kursarbeit nachschreiben trotz Anwesenheit
Mal angenommen es wird eine Kursarbeit in der Jahrgangsstufe 12 eines Gymnasiums geschrieben. In einem Grundfach. So besteht bei Krankheit die Möglichkeit die Arbeit nach zu schreiben wenn rechtzeitig ein Attest vom Arzt gebracht wird. Es kann auch nach geschrieben werden, wenn man durch einen (familiären) Trauerfall verhindert ist.
Was ist aber wenn am Abend vor der Arbeit jemand aus der Familie stirbt, man am nächsten Tag aber trotzdem in die Schule kommt um die Arbeit nicht nach schreiben zu müssen und es einem während der Arbeit dann wieder so elend wird, dass man vorzeitig abbrechen muss.
Muss die Schule hier trotz Anwesenheit des Schülers zur Arbeit einen Nachschreibetermin gewähren oder kann sie es eben auch sein lassen und der Schüler sitzt dann auf seiner schlechten Note?
Nach meiner allgemeinen Schulerfahrung, ohne wirklich einschlägige Urteile gefunden zu haben, tendiere ich da eher zu einer negativen Antwort. Ein Schüler kann sich, auch noch fünf Minuten vor einer Klausur oder vor einem kleinen Leistungsnachweis, von selbigem befreien lassen und erhält zumindest im Falle der großen Leistungsnachweise immer einen Nachholtermin. Das ist zwar für einen Lehrer, der dann eine weitere Klausur erstellen muss, in der Regel stressig und unangenehm, kann aber seitens der Schule nicht abgelehnt werden.
Anders sieht es jetzt aus, wenn die Klausur bereits begonnen wurde. Wenn jeder Schüler, der sich während der Klausur plötzlich krank fühlt, zum Arzt und anschließend nach Hause gehen könnte, um die Klausur nachholen zu dürfen, dann wären den betrügerischen Absichten doch da Tür und Tor geöffnet, denn welcher Schüler würde sich da nicht überlegen, ganz spontan zu erkranken, nachdem er gemerkt hat, mit den Aufgaben absolut nichts anfangen zu können? Somit ist es normalerweise nicht gestattet, eine Klausur nachzuholen, wenn man denn schon einmal im Prüfungsraum saß und die Aufgaben bereits gesehen hat, dann sollte man trotz spontaner Erkrankung die Zähne zusammenbeißen und das Beste aus der Situation machen.
Ein spontaner Zusammenbruch wegen eines Todesfalls fällt leider in dieselbe Kategorie, nehme ich an, weswegen man auf die Kulanz des Lehrers hoffen muss, der im Zweifelsfall durchaus eine Ausnahme gewähren könnte, wie es bei uns schon oftmals der Fall war. Allerdings ist es eben nicht das Recht des Schülers, sondern nur ein Anliegen, auf das eingegangen werden kann, aber nicht muss, weswegen man dem betreffenden Lehrer auch dementsprechend gegenübertreten sollte. Wenn dieser sich tatsächlich verweigern sollte, könnte man zumindest ein Referat aushandeln und vereinbaren, dass es als doppelte, mündliche Note gewertet werden könnte, auch das kann einen verpatzten Schnitt wieder heben. Aber auch hier gilt die Prämisse: Es gibt kein Recht darauf.
Wenn man zur Prüfung erscheint, hat man sich ja somit entschieden, diese zu schreiben. Ebenso kenne ich es auch so, dass man nach Beginn der Klausur den Raum nur einzeln verlassen darf und auch nur so lange bis der erste abgegeben hat. Wer sich nun nach ein paar Minuten überlegt, die Klausur doch nicht schreiben zu können, wird schlechte Karten haben. Wobei es dabei sicherlich einen Unterschied macht, ob man wirklich zusammenbricht oder "nur" plötzlich Kopfschmerzen bekommt.
In der Oberstufe würde ich auch von den Schülern erwarten, dass sie dies vorher einschätzen können. Es gibt ja durchaus Menschen, denen der Tod eines nahen Angehörigen nicht wirklich nahe geht, während andere sich deshalb auch einige Tage krank schreiben lassen würden.
Ich hatte mal den Fall, dass ich zu einer Klausur ging, für die ich nicht gelernt hatte, weil mein Vater ins Krankenhaus kam. Ich habe meinen Lehrer dann gefragt, ob es möglich wäre, nachzuschreiben, wenn ich die Klausur komplett vergeige. Das ging aber nicht, weil man eigentlich vor der Klausur gefragt wird, ob an sich in der Lage sieht sie zu schreiben, wenn man also antritt, dann ist das die Bestätigung. Ich habe es damals vorgezogen mitzuschreiben, weil ich keine Lust auf einen Nachschreibetermin hatte und es nicht wirklich um etwas wichtiges ging.
Diese Frage hatten wir hier schon einmal ähnlich im Thread Ohnmachtsanfall in der Klausur. Auch in dem hier geschilderten Fall ist es dann leider so, dass die Klausur nicht nachgeschrieben werden kann, da man sich einmal entschieden hat, den ersten Termin wahrzunehmen.
Die Schule kann einen Nachschreibetermin gewähren, aber ist dazu nicht verpflichtet. Es liegt also allein an dem betreffenden Lehrer und der Schulleitung, wenn sie dies gestatten. Darauf beharren kann man aber nicht. Wobei man halt auch die Sachverhalt vor der Klausur erläutern kann und vielleicht schon Absprachen, ob bei schlechter Leistung eine zweite Chance besteht.
Nur sollte man vielleicht halt morgens entscheiden, ob man an einer Klausur teilnimmt oder doch lieber den Nachschreibetermin erbittet. Soweit ich mich erinnere gab es bei uns bei großen Prüfungen auch immer die Frage, ob sich jeder gesundheitlich gut fühlt, um daran teilzunehmen. Wer dann erst zugestimmt hat, der hatte keine zweite Chance.
Bei uns ging das nicht, sobald man zur Klausur angetreten ist. Also sobald dein Name drauf stand oder du ein Wort hingeschrieben hast, durfte man bei uns nicht mehr nach schreiben. Einmal hat sich jemand während der Klausur übergeben, da gab es dann auch sehr große Probleme mit dem Nachschreiben, weil der Lehrer anfangs meinte, dass das sehr problematisch ist und eigentlich nicht erlaubt das musste dann erst mit dem Schulleiter abgesprochen werden.
Es kommt also wohl wirklich auf den entsprechenden Lehrer beziehungsweise die Schulleitung an, denn eigentlich ist so etwas eher unüblich. Wenn man dann krank oder psychisch angeschlagen eine Klausur schreibt, dann hat man oft Pech gehabt und muss dann mit der eventuell schlechten Note leben. Aber ich bin auch immer hingegangen und das witzige war, dass ich bei Klausuren immer eine eins hatte, wenn ich sie geschrieben habe, während ich Schmerzmittel genommen habe.
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