Ab wann kann man Wohngeld beantragen?
Gibt es eigentlich eine Untergrenze an Einkommen, wo man zusätzlich Wohngeld beantragen kann?
Meine Mutter besitzt zwar zur Zeit noch ein Eigenheim, aber da sie vieles nicht mehr kann, überlegt sie sich jetzt eine Mietwohnung zu suchen. Zur Zeit bekommt sie eine kleine Witwenrente, die gerade mal reicht, da das Eigenheim komplett abbezahlt ist. Aber wenn sie zur Miete wohnt, kommt sie erst recht nicht über die Runden. Kennt sich jemand in dieser Materie aus ?
Soweit ich weiß gibt es keine Untergrenze an Einkommen bei Wohngeld; ich meine dass man sogar ein Mindesteinkommen braucht. Prinzipiell ist aber jeder Wohngeldberechtigt, es kommt dabei aber auf viele verschiedene Faktoren an und das beste wird sein, einfach mal einen Wohngeldantrag auszufüllen und einzureichen oder eben direkt bei der Wohngeldstelle nachzufragen. Auf dieser Seite findest du noch einige gute Informationen rund um das Thema.
Ein MIndesteinkommen wird es nicht zwingend geben, aber es werden sicherlich auch nicht Zuschüsse in größerer Höhe gezahlt. Bedenken sollte man bei Wohngeld, dass dort keine Krankenkassenbeiträge bezahlt werden und Wohngeld nur bei Menschen lohnt, die ein Einkommen haben, bei denen die Krankenkassenbeiträge abgeführt werden. Da müsstest du mal auf den Rentenbescheid deiner Mutter sehen.
Im Grunde kann man den Bedarf etwa mit den aktuellen Zahlen bei Hartz 4 vergleichen. Bei Hartz 4 werden die Kosten für die Unterkunft übernommen, die Heizkosten und denn kommt noch der Regelbedarf dazu. Der dürfte zur Zeit bei 365 Euro etwa liegen. Die Höhe der Kosten der Unterkunft kann man in der Regel im Internet finden. Einfach Kosten der Unterkunft und den Wohnort eingeben und dann suchen.Da gibt es Grenzen bis zu welcher Höhe die Wohnung übernommen wird. Hier werden für Singles etwa 300 Euro übernommen. Auf dem Land sieht das aber ein wenig anders aus. Heizkosten werden beim Wohngeld allerdings nicht übernommen.
Problematisch wird allerdings eventuell das Eigenheim werden. Sie wird wahrscheinlich angeben müssen, dass sie mal ein Eigenheim hatte. Somit müsste ja Geld da sein und so weiter. Ich bin mir nicht sicher, in wie weit man dann beim Wohngeldantrag Auskunft zu geben muss. Bei einem Antrag auf ergänzende Leistungen fließt das auf alle Fälle mit ein.
Ich rate an sich generell dazu, einfach mal beim Wohngeldamt vor zu sprechen und halt Nachweise über die Miete, das Einkommen und ähnliches mit dabei zu haben. Was aber in deinem Fall nicht unbedingt lohnend ist, da sie ja keine Miete zahlt. Aber vielleicht kann man sich mal kundig machen. Bei uns wird leider am Telefon keine Auskunft gegeben. Und ich rate dazu, dass sich deine Mutter eine Begleitperson mit nimmt.
Wenn das Einkommen, in welcher Form auch immer, zu niedrig ist, wird einem die Wohngeldstelle raten, das man ergänzendes Hartz IV beantragen sollte. Das habe ich selbst schon so erlebt, als ich eine Bekannte begleitet habe. Allerdings kann deine Mutter auch als Eigenheimbesitzerin Wohngeld beantragen. In manchen Bundesländern wird dies auch als Lastenzuschuss bezeichnet.
Selbst wenn das Eigenheim nicht mehr mit Krediten belastet ist, kann man das Wohngeld beantragen. Wobei auch die Frage im Raum steht, was mit dem Eigenheim passiert, wenn deine Mutter eine Mietwohnung beziehen sollte. Übernimmst du das oder soll er veräußert werden? Auch eine Vermietung wäre eine Möglichkeit, was ja, wie ein Verkauf auch, deiner Mutter finanziell zu Gute käme.
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