Welche Waren/Leistungen unterliegen einer Preisbindung?

vom 22.12.2011, 22:20 Uhr

Bücher unterliegen ja einer Preisbindung und so darf ja normalerweise kein Buch irgendwo anders billiger sein als es in dem einen Geschäft ist oder sehe ich das falsch? Gibt es noch mehr Ware oder vielleicht auch Leistungen, die einer Preisbindung unterliegen oder ist das ausschließlich bei Büchern der Fall? Welche Ware und welche Leistungen unterliegen noch der Preisbindung und ist diese Preisbindung dann deutschlandweit?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



In einem Wirtschaftsseminar habe ich auch mal gelernt, dass der Mietspiegel so eine Art Preisbindung bedingt. Dabei sind die Mieten nicht auf Euro und Cent genau festgelegt, aber eine Wohnung mit einem gewissen Standard sollte im Preis in etwa an den durchschnittswerten im Mietspiegel ausgerichtet sein, ansonsten ist die Miete nicht rechtmäßig. Man kann dann sogar die Miete unter Vorbehalt zahlen und vor Gericht für eine Senkung der Miete klagen. Für Sozialwohnungen gibt es deutschlandweit wohl auch festgelegte Preise. Wie das genau funktioniert, da bin ich aber überfragt.

Die Bücher hast du ja schon erwähnt. Die Preisbindung gilt Teilweise auch noch für andere Druckereiprodukte, wie zum Beispiel Musiknoten. Dann gibt es noch eine Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente und für Rauchertabak und Zigaretten. Vor 1974 gab es wohl sogar in der BRD noch einige andere preisgebundene Artikel. Aber da diese Gesetze die freie Marktwirtschaft einschränken würden, hat man sie wohl abgeschafft.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Nicht alle Bücher sind an einem Preis gebunden, Restposten werden beispielsweise auch günstiger verkauft. Auch ist es bei Kochbüchern beispielsweise der Fall, dass diese dann plötzlich für weniger Geld zu haben sind. Bei Romanen und Belletristik an sich habe ich festgestellt, dass die Bücher da eben nicht anders verkauft werden, sofern es sich um kein Mängelexemplar handelt.

Medikamente fallen mir auch ein, zumindest da, wo eine Zuzahlung fällig wird. Bei nicht zuzahlungspflichtigen Medikamenten sieht man ja schon bei Onlineapotheken, wie groß die Preisunterschiede manchmal sein können. Auch medizinisches Zubehör kann scheinbar frei bestimmt werden, wenn ich da an Teststreifen für das Blutzucker messen denke.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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