Als Privatmann KFZ Halter ermitteln?

vom 22.12.2011, 00:09 Uhr

Man kann ja heutzutage schon auf dem Einwohnermeldeamt einfach Adressen ausfindig machen. Da ist der Datenschutz ja nicht so streng. Aber kann man auch als Privatmann den Halter eines Kraftfahrzeug nur durch das Kennzeichen ermitteln? Nicht, dass es einen triftigen Grund gibt, warum ich frage. Es interessiert mich einfach mal, ob das möglich ist. Wenn es möglich wäre, an wen muss sich dann dieser Privatmann halten? Kann man das beim Straßenverkehrsamt erfragen? Geben die Auskunft?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Auch als Privatperson kannst du über das Kennzeichen den Halter eines Fahrzeugs ausfindig machen. Dazu fragst du tatsächlich nur bei der Zulassungsstelle an. Allerdings werden die dir zum einen eine Gebühr in Rechnung stellen (bei mir waren es vor wirklich längerer Zeit 10 Euro - oder noch Mark?) zum anderen musst du schon einen "Grund" angeben. Der "Grund" wird allerdings nicht geprüft. Vielmehr wird an Hand des vorgetragenen Grundes entschieden, ob die Anfrage gerechtfertigt ist.

Ein konkretes Beispiel: ich hatte mein Motorrad kurzfristig über ein Wochenende auf einem Platz abgestellt, welcher mein Vermieter für Fahrräder vorgesehen hatte. Aus verschiedenen Gründen war ich aber dann drei Wochen weg. Geplant war dies nicht und das Motorrad hätte nach dem ersten Wochenende auch wieder weggestellt werden sollen. Da mein Vermieter davon nichts wusste und auch nicht wusste, dass es mein Motorrad war, hat er eine solche Halteranfrage gestellt (er will eben kein Motorrad im Hof - erst Recht kein fremdes). Nachdem klar war, dass er den "Schuldigen" kannte, hat er mir dann einfach die Kosten weiter gereicht, welche für ihn angefallen waren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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