Bei Autoreparatur was abgebrochen, muss Kunde bezahlen?

vom 17.12.2011, 22:47 Uhr

A hat seinen Wagen zur Reparatur gebracht, weil er nicht durch den TÜV gekommen ist. Die vorderen Bremsen mussten gemacht werden und auch der Auspuff musste geschweißt werden. Bei irgendeiner Montage ist ein Teil abgebrochen, welches dann noch bestellt werden musste. Ich weiß leider nicht um welches Teil es sich handelt. Aber A bekam den Wagen nicht wie versprochen am diesem Tag wieder, sondern bekam wohl einen Leihwagen der Werkstatt, den sie A kulanter Weise gegeben haben.

Nun kommt aber die Rechnung und darauf steht dann auch das abgebrochene Teil und eine Pauschale für den Leihwagen ist das richtig? Darf die Werkstatt denn einfach den Leihwagen, den sie eigentlich kulanter Weise für den Tag geliehen hat auf die Rechnung schreiben? Oder das abgebrochene Teil, welches ja auch noch die Verzögerung brachte?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also auf jeden Fall muss der Schaden, den die Werkstatt am Auto der Frau A verursacht hatte, von der Werkstatt aufgenommen werden und die Frau A braucht diesen nicht zu bezahlen, da sie im Recht ist.

Wie es beim Leihwagen aussieht der kulanterweise der Frau mitgegeben wurde weiß ich nicht so genau. Aber normalerweise müsse sie diesen auch nicht bezahlen. Sicher bin ich mir aber bei dieser Sache dennoch nicht und die Frau A sollte sich mal genauer informieren. Denn soweit ich weiß, muss für ein Leihwagen, eine Gebühr gezahlt werden. Wie hoch diese ist dies hängt von dem jeweiligen Dienstleister ab der den Wagen zur Verfügung gestellt hatte und wie dies abgerechnet wird.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@GI KA: Frau A wurde zugesichert, dass sie den Wagen noch am gleichen Tag abholen kann, weil ihr Mann abends arbeiten musste und das Auto brauchte. Wenn es nicht gegangen wäre, hätte Frau A einen anderen Termin ausgemacht. Da aber das Auto nicht mehr fahrbereit war durch das abgebrochene Teil musste Frau A ein Ersatzfahrzeug haben, damit Herr A zur Arbeit kommen konnte. Deswegen hat die Werkstatt den Wagen gegeben mit den Worten, dass sie ja nichts dafür könnte, dass der Wagen nicht fertig ist. Also hat Frau A niemals damit gerechnet den Leihwagen mit einer Gebühr zu zahlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ist sich a sicher, dass der Leihwagen auch kostenfrei geliehen wurde? Nur weil sie A den Wagen kulanter Weise leihen, heißt das noch lange nicht, dass sie dafür nichts zahlen muss. Mein Wagen wurde auch mal repariert und ich war aber auf ein Auto angewiesen. Da sagte man mir auch, dass man mir selbstverständlich einen Wagen geben würde. Das klang in meinen Ohren dann auch danach, als würde es eben nichts kosten. Ich habe vorsichtshalber nochmal nachgefragt und man sagte mir, dass ich selbstverständlich dafür zahlen müsste. Da gab es dann auch keinen Rabatt und nichts. Vielleicht hat A nur falsch verstanden, dass es den Leihwagen umsonst gibt. In dem Falle darf man natürlich das Ganze in Rechnung stellen.

Ich war nur eben nicht dabei und kenne den genauen Wortwechsel zwischen A und der Firma nicht, da kann man das aber nur schwer beurteilen. Und das abgebrochene Teil muss a natürlich nicht zahlen. Wenn die Werkstatt so unvorsichtig ist und das Teil abbricht, dann muss doch der Kunde dafür nichts zahlen. Das hat ja dann was mit Kausalität zu tun: wären die nicht so unvorsichtig gewesen, wäre das Teil auch noch ganz. Da würde ich mich an A's Stelle auch bis aufs Messer streiten, weil so geht das nicht.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



@winny2311: Wenn dieses Teil nicht abgebrochen wäre, wäre der Wagen von A auch am gleichen Tag fertig gewesen, wie ihr ja zugesichert wurde. A brauchte den Wagen und hat sich deshalb auch nur auf diesen Tag eingelassen, weil ihr zugesichert wurde, den Wagen noch am gleichen Tag zurückzubekommen. Wäre das Teil nicht abgebrochen, was der Mechaniker abgebrochen hat, hätte A den Wagen ja auch zurückbekommen. Der Leihwagen war ja nur nötig, weil dieses Teil abgebrochen ist.

Wenn die Werkstatt keinen Leihwagen gegeben hätte, hätte Herr A nicht zur Arbeit fahren können. Und das wusste die Werkstatt. Deswegen wurde ihr ja ihr Wagen auch für den Tag 100% zugesichert. Als das dann nicht klappte und Frau A sich aufregte, weil ihr Mann nicht zur Arbeit kommt, hat die Werkstatt gesagt, dass sie sich nicht aufregen braucht, weil der Leihwagen schon bereit steht, denn sie wussten ja, dass ihr Mann zur Arbeit muss.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Also ich denke, das man das mit dem Leihwagen schwer sagen kann, denn man hat den genauen Wortlaut eben nicht mitbekommen. Leihwagen haben Autohäuser oder Werkstätten meist da und geben sie natürlich auch gerne raus für eine Leihgebühr. Jedoch musste ich bisher bei allen Autohäusern und Autowerkstätten vorab einen Mietvertrag für den Leihwagen unterschreiben und so sah ich dann auch, das ich diesen bezahlen muss, denn ich unterschrieb für den Miet- bzw. Leihwagen und darauf waren die Kosten auch auf gestaffelt.

Hat A. dies nicht vorab unterschreiben müssen? Es muss doch vertraglich festgelegt werden, wer bei einem Schaden bzw. Unfall haftet, falls A. einen Unfall verursacht. So ohne Vertrag wird doch kein Mietwagen vergeben.

Das Teil, das bei der Reparatur kaputt ging, muss A. natürlich nicht ersetzen. Dafür würde ich mich an A.´s Stelle auch einsetzen und darauf pochen dies nicht zu bezahlen.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Da wäre wohl zu klären, ob Frau A und deren Mann unter Umständen nicht vielleicht schuld daran waren, dass des Teil, welches dann ersetzt werden musste, abgebrochen ist. In diesem Fall ist es dann wohl auch nachvollziehbar, dass sowohl das Ersatzteil als auch der Mietwagen bezahlt werden sollten. Nur ist das bei einem PKW wohl eher unwahrscheinlich. Familie A sollte am besten die Schiedsstelle der KfZ-Innung einschalten. Denn das ist doch ein Fall, der sicher nicht so einfach von Laien zu beurteilen ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn es wirklich so ist, dass ein Teil, was vorher ganz gewesen sein soll, von einem Mechaniker der Werkstatt abgebrochen wurde und nur dadurch der Wagen nicht fahrbereit war, ist das meiner Meinung nach eine Kulanzsache, einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen. Einen ähnlichen Fall hatte ich vor einigen Jahren in einer Vertragswerkstatt. Mein Auto sollte fertig sein, was aber nicht der Fall war. So gab man mir für zwei Tage einen kostenlosen Leihwagen mit. Ich denke auch, dass A da nachhaken sollte.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Man müsste halt sehen, wie die Werkstatt es so mit ihren Leihwagen handhabt. Bei meiner Werkstatt bekomme ich immer - auch spontan - einen kostenlosen Leihwagen. Nichtmal Volltanken muss man dort. Je nachdem wie viel man fahren möchte, muss man halt selbst entsprechend viel tanken. Die Regelung finde ich super.

Mein Vater beispielsweise geht immer direkt zu VW und hat dort meines Wissens nur zwei mal pro Jahr einen Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen, jedes weitere mal müsste eine Pauschale gezahlt werden. Allerdings war es erst vor zwei Wochen so, dass das Auto meiner Eltern erst vor kurzem einen neuen Motor bekommen hat und nun nach 2000 km auch wieder kaputt war. Da Griff natürlich die Garantie und er musste den Leihwagen auch nicht bezahlen. Eben auch aus Kulanz. Gerade, wenn die Werkstatt aus Kulanz einen Leihwagen bereit stellt, würde ich auch davon ausgehen, dass ich dafür nichts bezahlen muss. Vor allem, wenn dort etwas beschädigt wurde. Da würde ich es ja absolut nicht einsehen, das kaputte Teil und auch noch den Leihwagen zu bezahlen. Allerdings muss ich auch sagen, dass A sich nochmal konkret erkundigen sollte und falls irgendwelche Unterschriften geleistet wurden, nochmal alles genau durchzulesen. Im schlimmsten Fall, würde ich über einen Werkstattwechsel nachdenken.

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» 00Kate » Beiträge: 461 » Talkpoints: 8,54 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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