Elterntestament: Wer hat es und bringt es was?
Ich habe neulich von einer Bekannten gehört, die ein Elterntestament gemacht hat. Darin wird festgelegt, wer nach dem Tod beider Elternteile sich um die gemeinsamen Kinder kümmern soll. Es passiert ja doch schon mal, dass beide Eltern beispielsweise durch einen Unfall ums Leben kommen und die Kinder gerade bei dem Babysitter oder in der Verwandtschaft sind.
Dieses Elterntestament soll sicher stellen, dass das Kind nicht in ein Heim kommt, ehe groß geschaut wird, wo das Kind in der Familie oder im Freundeskreis untergebracht wird. Aber ich selber bin da doch etwas skeptisch geworden, als meine Bekannte mir das erzählte. Ich denke, dass das Jugendamt dennoch prüft, ob diese Kinder oder dieses Kind da gut aufgehoben sind und dass es nicht sicher ist, dass die Kinder auch wirklich zu der Familie kommen.
Kann man dann wirklich sicher sein, dass die Kinder dort hin kommen, wo man als Eltern die Kinder wissen will? Wie kann man es richtig machen, dass der Wunsch nachgekommen wird? Muss man das Testament mit dem Jugendamt zusammen machen? Oder muss man eine Kopie beim Jugendamt hinterlegen oder wie geht sowas vonstatten? Hat jemand von euch ein Elterntestament? Haltet ihr es für sinnvoll?
Von einem Elterntestament habe ich noch nie etwas gehört.Allerdings sollte man den Irrtum mal aufklären, der besagt, das die Kinder nach dem Tod der Eltern in ein Heim kommen. Denn das ist grundsätzlich nicht so.Wenn beide Elternteile ums Leben kommen, wird erst einmal innerhalb der Verwandtschaft geprüft ob es jemanden gibt, der für eine Pflegschaft der Kinder in Frage kommt.Sind diese Fragen geklärt und es hat sich niemand innerhalb der Verwandtschaft gefunden, dann wird allgemein geprüft, ob die Kinder in eine andere Pflegefamilie kommen. Die Heimunterbringung erfolgt als letzter Schritt und greift erst dann, wenn alle anderen Vermittlungsversuche gescheitert sind.
Es liegt irrtümlicher Weise nämlich nicht im Interesse des Jugendamtes die Kinder in ein Heim einzuweisen, sondern vorrangig im gewohnten Lebensumfeld zu vermitteln. Und genau das ist auch deren Aufgabe, denn jedes Kind, dass in ein Heim kommt, kostet dem Staat viel Geld. Die Erfolgsquote eine Jugendamtes misst sie nicht an der Anzahl der Heimkinder sondern an der Vermittlungsquote.
Ich kann es auch aus eigenen Erfahrungen berichten. Als vor Jahren ein Onkel starb, hinterließ er einen Sohn. Er war 12 Jahre alt. Die Mutter war bereits tot und der Junge mit dem Tod seines Vaters nun Vollwaise. Er ist erst einmal zu seiner Oma gekommen, obwohl sie auch behördlicher Sicht zu alt für diese Aufgabe war. Aber wenn ein Kind 14 Jahre alt ist, dann darf es selbst entscheiden, wo es leben möchte und so hat die Behörde die Sachbearbeitung 2 Jahre hinausgezögert,damit der Junge bis zum 14. Geburtstag bei seiner Oma bleiben kann und nicht zu fremden Pflegeeltern muss.
In einem anderen Fall sind bei einem Unglück, die Mutter, der Vater , die Oma und sämtliche Geschwister umgekommen. Das einzige überlebende Kind wurde dann zur Tante vermittelt und ist auch nicht in ein Heim gekommen.
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