Kfz Schilder Ummeldung nach Umzug Pflicht?

vom 15.12.2011, 19:28 Uhr

A. hat eine kleine Firma und 3 Autos die Firmenwagen sind und 1 Auto das sein Privatwagen ist. Nun ist A. vor einem halben Jahr umgezogen mit seiner Firma, hat jedoch jetzt erst seine 4 Autos umgemeldet. Ich dachte immer, das man dies sofort nach dem Umzug vollziehen sollte? Ist dem nicht mehr so?

A. fuhr also ein halbes Jahr mit den Kennzeichen herum aus dem alten Ort, indem A. seinen Wohnort und seine Firma hatte. Er hatte nach dem Umzug nur beim Anwohnermeldeamt sich angemeldet bzw. sich beim alten Ort abgemeldet und dies bei sämtlichen Versicherungen die er hat. Die komplette Post kam sozusagen an die neue Adresse.

Muss man also seine Kennzeichen bei Umzug in einen anderen Ort (nicht anderes Bundesland) nicht sofort ändern lassen?

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Meines Wissens ist es nicht mehr erforderlich, dass man bei einem Umzug auch gleich das Kfz-Zeichen wechseln muss. Dies wurde mal geändert, damit der bürokratische Aufwand zum Erteilen der neuen Kennzeichen minimiert wird. Man kann also ohne Probleme auch weiterhin mit seinem Münchner Kennzeichen in Stuttgart fahren.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Natürlich muss man nach einem Umzug nach wie vor sein Auto ummelden. Es wird dabei gesagt, dass dies "so schnell wie möglich" erfolgen soll. Also im Prinzip musst du das sofort machen, nachdem du umgezogen bist. So lange du aber natürlich keinen Unfall baust oder nicht geblitzt wirst, merkt man es ja nicht wirklich.

Auch danach reißen sie dir natürlich nicht gleich den Kopf ab, wenn du es nicht sofort machst, aber man sollte es schon in den ersten 3 Monaten machen. Theoretisch natürlich sofort, doch die meisten sind kulant und geben dir etwas Zeit.

Ich habe aber noch nie gehört, dass man, wie Kowalski sagt, einfach weiter sein altes Kennzeichen nutzen kann. Nur wenn du innerhalb der selben Stadt umziehst reicht ein Anruf beim Straßenverkehrsamt, um die neue Adresse mitzuteilen. Unter allen anderen Umständen, brauchst du auch ein neues Kennzeichen. Ich selbst bin erst im Juni umgezogen und musste dann auch beim Straßenverkehrsamt ein neues KFZ-Kennzeichen holen. Und das war sogar innerhalb des gleichen Bundeslandes, nur eine andere Stadt.

Hier noch das dazu passende Zitat aus der Straßenverkehrsordnung.:

Laut Gesetz ist die Kfz Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug vorzunehmen (27,3, Abs.1 StVZO). Dementsprechend könnte ein Beamter der Zulassungsstelle immer ein Bussgeld verhängen, wenn eine (seiner Ansicht nach) zu lange Zeit verstrichen ist.

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» Endymion » Beiträge: 1015 » Talkpoints: 21,43 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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