Gehalt in Teilzeit - Höhe Verdienst

vom 06.04.2010, 22:36 Uhr

Zur Zeit bin ich Hausfrau und Mutter. Ich möchte allerdings wieder gerne zur Arbeit gehen. Ich habe Metzgereiverkäuferin gelernt und habe dann bei meinem Ausbildungsbetrieb 15 Jahre als gelernte Metzgereiverkäuferin dort gearbeitet. Vor 3 Tagen hat mich mein damaliger Chef angerufen, ob ich wieder bei ihm arbeiten möchte, weil er eine Teilzeitkraft sucht. Ich war sofort begeistert und habe zugesagt.

Wie wir eigentlich das Gehalt für Teilzeit berechnet und wie viele Stunden muss man in der Woche für eine Teilzeitarbeit arbeiten? Ist man bei Teilzeitarbeit angemeldet oder läuft das so wie bei 400.- Euro-Basis?

» Cashew » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 11.04.2010, 21:06, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Zu den konkreten Konditionen müsstest Du Deinen ehemaligen und vielleicht auch künftigen Chef befragen. Denn wie so ein Arbeitsverhältnis konkret ausgestaltet wird, das ist eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und keinesfalls allgemeingültig geregelt.

Der Begriff Teilzeit besagt erst einmal nur, dass Deine regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als die der vergleichbarer Beschäftigter, die in dem Unternehmen in Vollzeit angestellt sind. Wobei diese regelmäßige Wochenarbeitszeit oft in Tarifverträgen festgelegt ist.

Die Bezahlung eines Arbeitnehmers in Teilzeit kann daher anteilig an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines in Vollzeit angestellten Arbeitnehmers erfolgen. Ein Minijob kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, wobei sich unter Umständen ein Midijob auch für den Arbeitgeber mehr lohnt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das hängt ganz von der vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. Irgendwelche Vorschriften gibt es da weiter nicht.

Als meine Frau vor kurzem wieder angefangen hat, zu arbeiten, konnte sie sich im Prinzip die Arbeitszeit aussuchen. Die daraus resultierende Wochenarbeitszeit beträgt bei ihr ca. 71% der Wochenarbeitszeit einer Vollzeitstelle. Dementsprechend beträgt ihr Bruttogehalt 71% des Vollzeitgehaltes, sämtliche Bonuszahlungen werden ebenfalls auf diese 71% reduziert.

Der Urlaub wird aber nicht reduziert, da geht es immer um Arbeitstage, egal, wie lange so ein Tag nun dauert.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also ich arbeite auch nur in Teilzeit, jedoch in einem Büro. Mein Chef hat eine Teilzeitkraft gesucht, die tagtäglich 4 Stunden morgens im Büro die allgemeinen Bürotätigkeiten ausübt. Wie viele Stunden dies bei dir sein werden, ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich und demnach variiert auch das Geld, das man dabei verdient.

Ich bin z.B. angemeldet und versichert, jedoch ist dies bei einem Mini-Job auf 400 € Basis nicht der Fall. Die Urlaubstage bleiben wie bei einer Vollzeitstelle gleich. Am besten besprichst du das mit deinem Arbeitgeber, denn dies muss vertraglich geregelt werden.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



SybeX hat geschrieben:Ich bin z.B. angemeldet und versichert, jedoch ist dies bei einem Mini-Job auf 400 € Basis nicht der Fall. Die Urlaubstage bleiben wie bei einer Vollzeitstelle gleich.

Natürlich muss auch ein Minijober den gesetzlichen Vorschriften entsprechend angemeldet werden. Auch wenn es sich nicht um einen sozialversicherungspflichtigen Job handelt, sind Meldungen schlicht und ergreifend möglich. Außerdem ist der Urlaub nur dann nicht verringert, wenn an genau so vielen Tagen gearbeitet wird, wie ein in Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter. Das wurde aber schon richtig geschrieben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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