Welche Leistungen erhalte ich für die IHK-Mitgliedschaft?

vom 16.12.2011, 21:25 Uhr

Als selbstständiger Unternehmer ist man ja zwangsweise in der IHK Mitglied. Das bedeutet, dass ich für meine unternehmerische Tätigkeit Gebühren an die IHK entrichten muss. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Gewinns, welchen ich mit meinem Unternehmen erwirtschafte.

Da ich hohe Gewinne erwirtschafte und mein Gewerbe auch im Handelsregister eingetragen ist, habe ich keine Möglichkeit, die IHK-Mitgliedschaft einfach zu beenden. Doch habe ich bisher noch nicht herausgefunden, welche Gegenleistung ich eigentlich für meine Beiträge erhalte. Kennt sich jemand mit diesem Thema aus und konnte vielleicht schon von Leistungen der IHK profitieren?

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Industrie- und Handelskammer nimmt die Gebühren der Mitglieder nicht einfach nur ein, sondern vertritt auch die Interessen der Mitglieder gegenüber der Politik. Daneben können die Mitglieder auch Beratungsleistungen der IHK in Anspruch nehmen. Zu den Leistungen der IHK zählen zum Beispiel Gutachten, welche selbstständige Unternehmer gegenüber Behörden benötigen.

Ein Beispiel einer wichtigen Leistung der IHK wäre auch, dass Existenzgründer sich bei der IHK nicht nur über die Gründung informieren können, sondern dort auch die wichtige Begutachtung des Businessplans erhalten, welcher zum Beispiel zur Beantragung des Gründungszuschusses benötigt wird. Daneben werden von der IHK auch noch Fortbildungen angeboten, von welchen sicherlich auch Unternehmer profitieren können, die schon viele Jahre ein Unternehmen führen.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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