Unfallforderung ohne Versicherung begleichen

vom 13.12.2011, 19:08 Uhr

A hatte vor 3 Wochen einen kleinen Parkunfall. Beim Einparken hat er einen Außenspiegel eines parkenden Wagens zerkratzt. Da der Fahrer (B) des Wagens nirgendwo auffindbar war, hat A die Polizei gerufen, die den Unfall aufgenommen hat. A hat den Schaden auch vorsorglich seiner Versicherung gemeldet.

B hat sich nun bei A gemeldet und A und B haben sich auf 150 Euro geeinigt, die A gerne ohne Versicherung tilgen will. Nun möchte A aber sicher gehen, dass B nicht doch irgendwann kommt und mehr will. Denn B hat den Vorschlag gemacht und 150 Euro vorgeschlagen. Gibt es im Netz irgendwelche Vertragsvordrucke, die A absichern, damit B sich das nicht irgendwann anders überlegt und mehr verlangt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A sollte den Schaden erst mal von seiner Versicherung begleichen lassen. Damit ist dann A auf der sicheren Seite, das nicht später noch irgendwelche Forderungen kommen können. Dazu kann A aber auch gleich bei seiner Versicherung mitteilen, das er bis Höhe X dann die Kosten lieber selbst tragen will. Offiziell ist ja noch keine Schadenshöhe bekannt.

Über diesem Weg hat eben A die Sicherheit, das der Schaden ordentlich reguliert ist. Wenn er dann diesen Betrag seiner Versicherung erstattet, dann wird A auch nicht im Schadensfreiheitsrabatt nach oben gestuft. Denn die Bedenken, welche A jetzt hat, sind ja nicht ganz verkehrt. Wenn es über diese 150 Euro keinerlei Nachweis gibt, dann kann B später nochmal Forderungen geltend machen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Vordrucke für solch einen "Handel" kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Wenn, dann muss das in Eigenregie gemacht werden und beide Seiten müssen (in erster Linie die begünstigte Seite) bestätigen, dass nach erfolgter Zahlung alle Ansprüche abgegolten sind. Wobei ich nicht sicher bin, wie rechtssicher so eine Vereinbarung ist, zumal hierbei immer die Gefahr gegeben ist, dass eine Seite massiv benachteiligt wurde.

Unabhängig von allem sollte, dazu ist A letztlich auch durch die Versicherungsbedingungen verpflichtet, den Schaden bei der Versicherung melden. Hier vielleicht mit dem expliziten Vermerk, den Schaden selbst übernehmen zu wollen. Bzw. in dem Fall vielleicht auch mit dem Hinweis, dass man sich mit dem Unfallgegner auch schon geeinigt hat und der Fall erledigt ist. Wichtig ist dann eigentlich nur, dass die Versicherung den Vorgang vermerkt hat (Unfall wurde gemeldet aber er ergab sich kein Handlungsbedarf). Damit hat sich A gegen den Fall abgesichert, dass in vier Wochen ein Anwalt in Vertretung von B sich an die Versicherung wendet und einen Unfallschaden meldet, welcher schon eben vier Wochen alt ist.

Wie auch immer A und B vorgehen: sobald hier Geld jenseits der Versicherung bzw. unter Umständen sogar in Bar (und das ist in so einem Fall sehr wahrscheinlich!) fließt, sollte A sich das quittieren lassen! Selbst wenn man keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen schließt, ist so eine Quittung schon mal ein Indiz dafür, dass es eben eine (einvernehmliche) Vereinbarung gegeben hat. Sofern später weitere Forderungen kommen sollten, müsste B dieses Vorgehen auch erst einmal erklären.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich würde den Fall ebenfalls zunächst über meine Versicherung abwickeln lassen. Wenn man sich dann später entscheidet aufgrund der letztendlich gering ausfallenden Höhe den Schaden selbst begleichen zu möchten, kann man diesen bei eigentlich jeder Versicherung zurück kaufen um so seinen Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



So wie Julix es beschreibt wäre in meinen Augen auch der richtige Weg. Die Versuchung ist doch recht hoch später noch andere Schäden unterzujubeln und dann ist man gewappnet. Es ist durchaus üblich dass man solche Bagatellunfälle auch der Versicherung meldet, die den Schaden reguliert und man später als Verursacher diese Position bei der Versicherung wieder ausgleicht ohne weitere Sanktionen befürchten zu müssen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Grundsätzlich, wie ich ja schon geschrieben hatte, sehe ich das Vorgehen von Julix und Hooker als das korrekte Vorgehen. Aber man sollte sich über folgendes im Klaren sein: ein verkratzter Spiegel, welcher von einer Werkstatt "repariert" werden muss (lackieren oder austauschen), wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich höhere Kosten verursachen, als die vorgeschlagenen 150 Euro! Und die Versicherung wird sich nicht auf eine Schätzung des Geschädigten einlassen. Wenn also das Unfallopfer Zahlen nennt, müssen die Hand und Fuß haben. Und spätestens jetzt kommt eben die Werkstatt ins Spiel (ein Gutachter wäre wohl übertrieben und würde dann noch mehr Kosten verursachen).

Außerdem sollte immer vorab (!) geklärt werden, ob bei der Versicherung so ein Rückkauf des Schadens überhaupt möglich ist. Denn wenn bei der Versicherung so ein Vorgehen nicht erlaubt wird, kommt es nach der Regulierung u.U. zu deutlich höheren Kosten durch die Höherstufung, als wenn eben gleich gezahlt worden wäre. Nebenbei verliert man ja nichts, weil der schon bezahlte Betrag im Zweifel später auch von der Versicherung getragen werden würde (immer einen Zahlungsnachweis vorausgesetzt).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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