Muss man für Witwenrente eine gewisse Zeit verheiratet sein?

vom 13.12.2011, 21:55 Uhr

A und B sind nur Lebenspartner und nicht verheiratet. A hat nun die Diagnose Krebs bekommen und wird voraussichtlich nur noch 6-10 Monate leben. Da A aber will, dass B abgesichert ist, wollen A und B nun heiraten, damit B Witwenrente bekommen kann, wenn A verstorben ist. Nun hat ein Bekannter von A und B gemeint, dass es nichts bringt, weil die beiden erst mal 12 Monate verheiratet sein müssen, wenn B Witwenrente bekommen soll. Bei Pensionären ist es sogar noch länger.

Ist es richtig, dass B keine Witwenrente bekommen würde, weil sie keine 12 Monate verheiratet sind? A und B haben übrigens 2 Kinder, wenn das von Bedeutung ist. Die Kinder werden ja dann Halbwaisenrente bekommen. Aber würde B auch Witwenrente bekommen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nach meinem Wissen ist das entsprechende Gesetz vor einigen Jahren geändert wurden. So bekommt man in einer Kurzehe keine Witwenrente. Man wollte damit sogenannte "Nothochzeiten" verhindern. Soweit ich weiß, muss man 5 Jahre verheiratet sein, um Anspruch auf Witwenrente zu haben. Ich bin mir dessen Richtigkeit nicht sicher. Es kann auch sein, das 3 Jahre ausreichen, da dann die Zeit der Kurzehe abgelaufen ist.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Für den Anspruch auf Witwenrente sollte man im Normalfall schon 12 Monate verheiratet sein, sonst besteht in der Regel auch kein Anspruch auf Witwenrente, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Ehe nur zu Versorgungszwecken geschlossen wurde. Erkrankt beispielsweise ein Partner schwer und wird erst dann die Ehe geschlossen, wird erst einmal vermutet, dass die Ehe aus Versorgungsgründen geschlossen wurde.

Aber es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Ehe nicht nur wegen der Witwenrente geschlossen wurde, dann bekommt der Hinterbliebene auch eine Rente. Verstirbt beispielsweise ein Ehepartner im ersten Ehejahr durch einen Unfall, ist es leichter den Anspruch auf Witwenrente zu beweisen.

Zuletzt sollte auch bedacht werden, dass bei einem vereinbaren Rentensplitting dem Hinterbliebenen keine Rente gezahlt wird. Da ist es dann auch unerheblich wie lange die Ehe bestand.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wahrscheinlich weiß keiner so richtig Bescheid. Ich habe auch vor kurzen geheiratet und mir wurde durch Bekannte gesagt, dass man mindestens 2 Monate verheiratet sein muss, um Witwenrente zu erhalten. Ich denke wenn man sich für dieses Thema interessiert und wenn man sicher gehen will, sollte man sich Rat bei einem zuständigen Berater holen, einen der sich in dieser Sache auskennt.

Meine Freundin hatte im September 2004 geheiratet und ihr Mann nahm sich im Mai des darauffolgenden Jahres das Leben. Sie waren 8 Monate verheiratet und sie bekam auch Witwenrente. Damals wurde auch gesagt, das man mindestens 2 Jahre verheiratet sein musste. Informieren ist sehr wichtig.

» rola28 » Beiträge: 493 » Talkpoints: 0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Schauen wir doch einfach mal auf die Seite der Deutschen Rentenversicherung nach, was die dazu schreiben. Man findet Informationen dazu unter Rente an Hinterbliebene, und dann dem Menüpunkt "Witwen- und WItwerrente".

Da kann man unter anderem lesen, dass für seit dem 01.01.2002 geschlossene Ehen ein neues Hinterbliebenenrecht gibt. Hat die Ehe dann weniger als ein Jahr gedauert, darf die Ehe nicht aus dem Zweck der späteren Versorgung geschlossen worden sein, um den Anspruch auf Hinterbliebenenrente nicht zu verlieren.

Wie man das jetzt weiter auslegt ist natürlich fraglich. Es wäre z.B. interessant zu wissen, wie man das denn beurteilt, warum die Ehe geschlossen wurde. Allerdings kann man diese und weitere Fragen bestimmt gut in deren Expertenforum stellen.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Ehe muss unter normalen Umständen ein Jahr bestanden haben, damit die Frau auch entsprechend darüber finanziell abgesichert ist. Kürzere Ehezeiten werden nur anerkannt, wenn man wirklich sicher sein kann, das eben diese Ehe nicht wegen der finanziellen Versorgung geschlossen wird.

In deinem Beispiel dürfte aber auch der Rentenversicherung bekannt sein, was wirklich Sache ist bzw. wird man bei einem Verdacht schon mit der Krankenkasse in Kontakt treten. Es wird also schneller klar sein, das es nur eine Versorgungsehe war, als der Frau lieb sein wird.

Anders sieht das dann bei Unfällen aus oder Krankheiten, welche schnell zum Tod führen. Da kann die Ehe eben auch kürzer gewesen sein, um die Ansprüche an die Witwenrente geltend zu machen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^