Darf Pfandleiher Geräte benutzen, die er annimmt?
Ein Pfandleiher nimmt ja Gegenstände und Geräte an, gibt einen Betrag dafür und es kommt zu einem Vertrag, welcher besagt, dass der Besitzer die Geräte wieder zu einer bestimmten Zeit abholt und dafür auch zu dem Betrag noch Zinsen zahlt.
Nun ist A etwas passiert, was ihn doch grübeln lässt. A ist ein Mensch, der hin und wieder mal, wenn er einen finanziellen Engpass hat Sachen ins Pfandhaus bringt. Er holt sie aber immer weit vor dem Termin wieder ab, der in der Frist ist. Meist ist so ein Gerät nur ein paar Tage dort. A hat eine Digitalkamera zum Pfandhaus gebracht und eine Woche später wieder abgeholt und es waren Bilder auf der Kamera die er nicht kannte. A hat den Pfandleiher gefragt und er wusste angeblich von nichts.
Ein Bekannter von A meint nun, dass es normal ist, dass die Pfandleiher die Dinge brauchen, die sie bekommen. Muss man denn wirklich damit rechnen, dass man, wenn man wirklich mal in die Not gerät und etwas ins Pfandhaus bringt, dass man es gebraucht wieder bekommt? Da ich noch nie was ins Pfandhaus gebracht habe, weiß ich nicht mal, wie das so vonstatten geht. Aber als ich das gehört habe, fand ich das schon sehr kurios. Wie sieht es aus? Darf ein Pfandleiher die Geräte benutzen?
Eigentlich darf er die Geräte nicht benutzen, denn er muss und darf sie natürlich testen. Es kann ja durch aus schnell einmal vorkommen, dass er ein total defektes Gerät vom Kunden erhält. Holt der Kunde es nicht ab oder löst es wieder aus, sieht der Pfandleiher alt aus. Daher kann er die Geräte vollkommen auf ihre Funktion testen, aber eben er darf sie nicht rein zur Benutzung verwenden.
Ich weis es zwar nicht sicher, aber ich glaube auch nicht, dass er dies darf. Die Frage ist jetzt natürlich, was für Bilder darauf waren. Können dass Bilder sein, die beim Testen entstanden sind, oder sind es Bilder die zum Beispiel im Schwimmbad gemacht wurden. Weil testen muss er die Geräte natürlich sonst könnte man beim abholen ja sagen, dass sie jetzt plötzlich nicht mehr geht. Ich denke auch nicht, dass es viele Pfandleiher gibt, die sie wirklich benutzen. Aber schwarze Schafe gibt es überall. Aber vielleicht waren es auch einfach alte Bilder, an die er sich nicht mehr erinnern kann. Aber eigentlich müsste er ja wissen, was der Pfandleiher damit machen darf, und was nicht, wenn er sich durch gelesen hat, was er dort unterschrieben hat. Dafür gibt es Verträge.
Wie bereits erwähnt darf der Pfandleiher die angenommenen Gegenstände definitiv nicht benutzen. Dies begründet sich in der möglichen Wertsenkung, die durch den reinen Gebrauch eines Gegenstandes Zustande kommen könnte. Bei einer Digitalkamera wird dieser Wertverlust natürlich nicht sonderlich groß sein, anders verhält es sich jedoch zum Beispiel bei einer Silberkette: Durch das Tragen könnte sie anlaufen oder verkratzen.
Ich bin auch der Meinung, dass der Pfandleiher die Geräte nicht verwenden darf, da diese, in seinem Besitz, beschädigt werden können und er nicht dafür haften müsste, da er nicht als Besitzer gilt, auch nicht in dem Zeitraum, in welchem er die Geräte besitzt.
PS_VITA_2011 hat geschrieben:Da er nicht als Besitzer gilt.
Besitzer ist immer der, der die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand hat. Er ist der Besitzer, aber nicht der Eigentümer.
Ein Pfandleiher darf meiner Meinung nach nicht die Geräte zum eigenen Gebrauch benutzen, da er durch die Verleihung zwar der Besitzer, jedoch nicht der Eigentümer ist, was einen erheblichen Unterschied darstellt. Wenn zum Beispiel der Pfandleiher einen Porsche annimmt und diesen zum privaten Gebrauch fährt, dabei einen Schaden anrichtet, dann wird es wohl mehr als peinlich für den Pfandleiher, da er einen Gegenstand beschädigt hat, der ihm jedoch nicht gehörte. Dieser Schaden könnte den Wert dieses Gegenstandes vermindern.
So werden und dürfen Pfandleiher keine Gegenstände zum privaten Gebrauch benutzen beziehungsweise nicht beschädigen. Jedoch darf der Pfandleiher den elektronischen Gegenstand beim Tausch testen, ob dieser noch funktionstüchtig ist, da sonst der Wert dieses elektronischen Gegenstandes vermindert werden kann, da der Pfandleiher die Gegenstände beim "Nicht-Zahlen" selber wieder verkaufen möchte. Ein defektes iPhone zum Beispiel lässt sich relativ schwierig verkaufen, als ein funktionsfähiges iPhone.
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