Beruflich genutzte Räume steuerlich absetzbar?
Als zukünftig freiberuflicher Webdesigner arbeite ich wahrscheinlich nicht im Büro, sondern ausschließlich von zu Hause aus. Mein Arbeitsplatz besteht dort aus einem Schreibtisch mit Computer und Büroschrank. Leider habe ich zumindest momentan für meinen Arbeitsbereich keinen extra Arbeitsraum zu Verfügung, sondern der Bereich ist ein Teil des Wohnzimmers.
Kann ich trotzdem den genutzten Arbeitsbereich von der Steuer absetzen oder müsste sich der Arbeitsplatz dafür räumlich abgetrennt in einem eigenen Raum befinden? Welche steuerlichen Regelungen sind momentan aktuell?
Ich habe zwar ein eigenes Büro in der Wohnung. Aber ich gehe davon aus, das du das bei einem Teil eines Raumes auch entsprechend absetzen kannst. Eventuell solltest du dann beim ersten Mal einen Grundriss von der Wohnung mit beifügen, wo alles genau eingezeichnet ist. Eben dann auch deine Büroecke im Wohnzimmer mit allen nötigen Maßen, damit man deine Berechnungen nachvollziehen kann.
Ansonsten kannst du eben alle Mietkosten und auch die Nebenkosten dann anteilig ansetzen. Es reicht dann, wenn du alles auf einen Quadratmeter runterrechnest und dann eben auf die Fläche wieder aufrechnest, welche du wirklich beruflich nutzt.
Vor diesem Problem stand ein Bekannter von mir. Er hat auch ein sehr großes Wohnzimmer und da seine Büroecke, die er ausschließlich für seinen Beruf benötigt. Er arbeitet auch freiberuflich von zu hause aus. Aber er hat sich erkundigt und er kann es nicht von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung, einen Büroraum von der Steuer abzusetzen ist, dass dieses Büro ein gesondertes Zimmer ist, welches durch eine Tür von den übrigen Räumen getrennt ist und auch abschließbar ist.
Es reicht nicht einmal, wenn die Büroecke durch Raumteiler getrennt wird. Dieses Büro muss ein extra Zimmer sein, wenn man es steuerlich absetzen will. Genauso ist es mit den Nebenkosten dieses Raumes. Denn wenn es kein gesondertes Zimmer ist, muss dafür ja keine extra Heizung oder extra Licht gebraucht werden. Auch die Mietkosten kann man anteilig nur absetzen, wenn ein gesonderter Raum da ist.
Einen Teil eines Raumes, der nicht durch eine abschließbare Tür von der übrigen Wohnung abtrennbar ist, den kann man leider nicht von der Steuer absetzen. Dazu gehören dann auch leider Nebenkosten etc. Das ist zur Zeit Stand der Dinge und ich denke auch nicht, dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändert.
Nichtsdestotrotz kannst Du aber sämtliche Arbeitsmittel steuerlich absetzen. Das ist auch ohne abgeschlossenes Arbeitszimmer möglich.
Mir ist nicht bekannt, dass es jemanden gelungen ist ein Arbeitszimmer abzusetzen, wenn es nicht separat abgetrennt war. Die Grenze zwischen privat und dienstlich verwischt zu sehr. Aus diesem Grund wünscht das Finanzamt konkret abgegrenzte Räume. Allerdings würde ich versuchen die Arbeitsgeräte anteilig abzusetzen.
Friedmann hat geschrieben:Allerdings würde ich versuchen die Arbeitsgeräte anteilig abzusetzen.
Die kann man sogar komplett absetzen, wenn sie denn nur oder überwiegend für die berufliche Tätigkeit nutzt. Da muss man keine anteiligen Kosten abziehen. So zumindest hat mir das mein Steuerberater erklärt.
Ja, die Bertonung liegt auf "nur überwiegend". Denn wenn die Geräte nicht im Büro sondern in den Wohnräumen stehen, dann geht man davon aus, dass diese Geräte auch privat genutzt werden.
Davor stand mein Chef auch erst. Er hatte das Büro in seinem Haus, verbunden mit einem Wohnraum, jedoch wurde dies nicht anerkannt und so zog er mit seiner Familie um in ein Haus, das ein Büro hinter dem Haus extra hatte. Die Leitungen für Strom, Wasser etc. wurden getrennt, sodass er alles absetzen kann steuerlich: Strom, Wasser und den Raum.
Das zuständige Steuerbüro von ihm, hat gesagt, das selbst ein Raumteiler nicht anerkannt wird. Das Büro muss von den restlichen Wohnräumen getrennt sein. Am besten mit einer Türe, sodass erkennbar ist, das dies das Büro ist und der Rest die Privaträume. Jedoch können sämtliche Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel abgesetzt werden, wenn sie hauptsächlich der beruflichen Tätigkeit dienen und auch in diesem Bereich stehen.
Um einen Arbeitsplatz von der Steuer abzusetzen, muss dieser räumlich klar vom privaten Wohnraum abgetrennt sein. Das bedeutet im Klartext, dass es sich um einen eigenen Raum handeln muss. So werden zum Beispiel Durchgangszimmer auch nicht vom Finanzamt als häuslich genutzte Arbeitszimmer anerkannt. Sobald sich Dein Arbeitsplatz allerdings in einem geschlossenen Raum befinden würde, könntest Du die Kosten dafür von der Steuer absetzen.
Dabei würde es für Dich keine Beschränkungen in der Absetzbarkeit geben, weshalb ich mir überlegen würde, den Arbeitsplatz zu verlegen. Von einem Arbeitsplatz im geschlossenen Raum könntest Du nicht nur die anteilige Miete absetzen, sondern auch anteilig zum Beispiel die Gebäudeversicherung, die Reinigungs- und Energiekosten, eine anteilige Abschreibung für das Gebäude und auch die regelmäßig anfallenden Kosten für die Renovierung.
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