Verstoß gegen Fristgerechte Kündigung

vom 04.09.2008, 23:54 Uhr

Hallo,

Person A arbeitet seit ca. 16 Jahren bei einem Maschinenbauunternehmen in der Exportabteilung. In seinem Kündigungsschreiben, welches Persona A am Freitag bekommen habe, steht daß sein Arbeitgeber aufgrund der schlechten Auftragslage zum fristgerecht zum 31.12. 2008 kündigt.

Jetzt frage ich mich, ob das so richtig ist, denn A arbeitet nun ja immerhin schon ganze 16 Jahre. Muss mein Arbeitgeber dann nicht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten? Oder gibt es da Sonderregelungen, wenn die Kündigung aufgrund einer schlechten Auftragslage ausgesprochen wird? Sollte A gleich zu einem Anwalt gehen, oder sollte A das erst einmal mit der Personalabteilung besprechen?

» Federmäppchen » Beiträge: 212 » Talkpoints: -0,79 » Auszeichnung für 100 Beiträge



A sollte zunächst einmal in seinen Arbeitsvertrag schauen. Ganz oft ist dort die Kündigungsvertrag auch erwähnt. Ist das Unternehmen von A tariflich gebunden, dann ist es auch empfehlenswert einen Blick in den gültigen Tarifvertrag zu werfen. Wenn dort nichts vereinbart ist, dann ist die Kündigungsfrist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.

Aber selbst wenn sich die Kündigungsfrist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, genauer dem § 622, dann sind 6 Monate Kündigungsfrist illusorisch. Dort ist festgelegt, dass in den ersten zwei Jahren des Arbeitsverhältnis eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten ist. Auf eine Kündigungsfrist von 6 Monaten kommt man erst nachdem das Arbeitsverhältnis mindestens 12 Jahre andauert.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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