Miete: Kleine Reparaturen bis 100 Euro selber zahlen

vom 09.12.2011, 18:50 Uhr

A hat ein Problem. Sie wohnt zur Miete in einem Einfamilienhaus. Das komplette Haus ist doppelverglast und in 4 Räumen haben die Doppelglasfenster Wassertropfen zwischen der Doppelverglasung. Irgendwo muss es also undicht sein.

A hat nun den Vermieter benachrichtigt, der meint, dass es von einer Firma gemacht werden kann, die wohl auch in der nächsten Woche vorbeischaut. Pro Fenster würde das 100 Euro kosten und da im Mietvertrag steht, dass kleine Reparaturen bis zu 100 Euro selber übernommen werden müssen, würde die Firma die 4 Fenster nach und nach machen und dann muss die Familie A das selber zahlen.

Kann der Vermieter von A das so rechnen, dass er ein Fenster jetzt machen lässt und die anderen dann später und dass Familie A dann jede Rechnung selber zahlen muss, weil sie kleine Reparaturen selber übernehmen müssen? Wie rechnet man das, wenn im Mietvertrag steht, dass Familie A verpflichtet ist kleine Reparaturen bis 100 Euro selber zu übernehmen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kenne so eine Klausel aus meinem eigenen Mietvertrag. Ich muss Reparaturen bis 50 Euro selbst übernehmen, alles andere, was darüber geht, wird dann eben vom Vermieter übernommen. So musste ich beispielsweise mein Briefkastenschloss selbst bezahlen, als mir der Schlüssel abgebrochen ist, da dies eben nur 20 Euro gekostet hat, aber als unsere Wohnungstür neu gemacht werden musste, hat das der Vermieter komplett übernommen.

In dem von dir beschriebenen Fall finde ich das Verhalten vom Vermieter schon etwas dreist und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass das von der vertraglichen Seite her einfach so machbar ist. Ich meine, es sind vier Fenster zur selben Seit undicht und daher würde ich sagen, dass der Vermieter eben auch verpflichtet ist, die Fenster alle zur selben Zeit reparieren zu lassen. Ich meine, es ist doch einfach ein Unding, dass die Firma dann vier mal antanzen muss, nur damit der Betrag von 100 Euro pro Auftrag nicht überschritten wird, damit die Mieter das alles schön selbst bezahlen müssen.

Also ich würde mir das ehrlich gesagt nicht so einfach gefallen lassen und das dem Vermieter auch so sagen. Die Fenster sind alle undicht, also kosten die Reparaturen 400 Euro und nicht 4 mal 100 Euro, wie es der Vermieter gerne aufteilen würde. Der muss die Reparatur der Fenster übernehmen und kann das nicht einfach auf die Mieter umlegen. Ich würde an Stelle von A einmal zum Mieterschutzbund gehen und mich beraten lassen. Ich finde das Verhalten echt frech muss ich sagen und der Vermieter macht es sich eindeutig zu einfach. Da muss man sich auf jeden Fall wehren und nicht einfach alles schlucken.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Wie es rein rechtlich in dieser Lage aussieht, kann dir glaube ich letzten Endes wohl doch nur ein Anwalt sagen, nachdem dieser den Mietvertrag von A. und dem Hausvermieter eingesehen hat. Ich selbst bin jedoch der Meinung, dass der Vermieter von A. dies nicht so ohne weiteres machen kann, da dies ja wohl schlicht und einfach eine Art von Betrug ist, oder nicht? Wenn jedes der vier Fenster einzeln repariert werden müsste, zu je einhundert Euro, dann übersteigen die Kosten ja nunmal die im Mietvertrag geregelten einhundert Euro bei weitem.

Auch kann man ja nicht davon ausgehen, dass A. daran Schuld ist, das die doppelt verglasten Fenster jetzt plötzlich nicht mehr richtig dicht zu sein scheinen. So etwas lässt wohl eher auf mindere Qualität schließen, auf die der Vermieter hätte achten müssen. Auch treten die Probleme jetzt ja nicht nach und nach auf, sondern alle gleichzeitig und die Probleme umfassen eben in vier Fällen die gleiche Ursache. Selbst wenn der Vermieter von A. also meinen sollte, dass es die Reperaturen nacheinander ausführen lassen muss, dann kann er doch nicht einfach aus diesem Grund heraus A. vier mal selbst zahlen lassen, dass kann so rein rechtlich schon gar keinen Sinn machen. A. wird meiner Meinung nach klar im Recht sein, wenn er sich dagegen widersetzen würde.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wir haben diese Klausel auch in unserem Mietvertrag. Wenn ich mich richtig erinnere, müssen wir erst nicht mehr zahlen wenn wir binnen eines Jahres eine Kaltmiete an Reparaturkosten überschritten haben. Ich habe mich schon bei Vertragsunterzeichnung darüber aufgeregt. Warum miete ich eine Wohnung, wenn ich 330 Euro im Jahr für Reparaturen selbst aufbringen muss? Man meinte dann nur, dass dies heute so üblich wäre. Und was wären schon 330 im Jahr? Ich habe mich dadurch aber nicht einschüchtern lassen. Immer wenn etwas kaputt ging und es kein Selbstverschulden war, habe ich ganz normal die Sachen dem Vermieter gemeldet. Dieser schickte dann auch immer Fachfirmen und Handwerker vorbei. Eine Rechnung dafür habe ich nie erhalten. Und ich selbst habe auch nie was gezahlt.

In dem von dir hier vorgestellten Fall, kann man sich natürlich darüber streiten ob Fenster noch zu kleinen Reparaturen gehören. Für mich würden sie dies nicht tun. Man stelle sich vor, man hätte ein undichtes Fenster. Was dann? Reparatur bezahlen oder Miete mindern? Es gibt genug Urteile die eine Mietminderung bei undichten Fenstern vorsehen. Und die damit verbundenen Folgeschäden führen wieder zu Minderungen. Es kann doch dann eigentlich nur im Sinne des Vermieters sein, diesen Schaden zu beheben? Diese Selbstzahlungsklauseln sind einfach eine neue Masche die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Ich würde auf jeden Fall den Rat eines Anwaltes oder einer Mietervereinigung einholen. Das Verhalten des Vermieters ist absolut dreist. Auf keinen Fall einfach so gefallen lassen.

» LifeLines » Beiträge: 213 » Talkpoints: 4,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kenne diese Klausel in Mietverträgen ebenfalls, irgendwie ist mir die Grenze von 150 Euro im Hinterkopf.
Sicher bin ich aber bei der Sache, dass diese 150 Euro nicht pro Reparatur gelten, sondern die Summe innerhalb eines Jahres betrifft. Von daher wäre die Beteiligung von 100 Euro an der Gesamtrechnung von 400 Euro gerade noch akzeptabel, wobei ich mich dagegen wehren würde, da die Reparatur ja eigentlich die Summe übersteigt und damit nicht mehr Sache des Vermieters ist.

In der Vergangenheit habe ich da aber noch keine Probleme gehabt, Kleinigkeiten habe ich bisher immer selbst erledigt, bei meiner Meinung nach größeren Schäden immer den Vermieter informiert. Damit bin ich ganz gut gefahren und werde das auch weiterhin so tun. Sollte es irgendwann mal zu einer Diskussion diesbezüglich kommen, kann ich dann immer die Rechnungen der Kleinreparaturen vorzeigen und so belegen, dass ich meinen Teil bereits erfüllt habe.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich kann da auch nur aus den Erfahrungen als Mieter sprechen. Unser Vermieter hat uns damals erklärt, dass diese Bagatell-Reparatur-Klausel dafür gedacht ist, dass die Mieter nicht wegen jedem tropfenden Wasserhahn oder verstopften Traps den Vermieter mit kleinsten Reparaturen beauftragen, die ein begabter Heimwerker in fünf Minuten erledigt bekommt.

An die Reparatur von Isolierfenstern würde ich keinen Laien heran lassen wollen, wenn ich Vermieter wäre und ein defektes Fenster ist keine Bagatelle, schon gar nicht im Winter. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass der Vermieter damit durchkommen würde. An Stelle von A würde ich mich auch an den Mieterbund wenden oder einfach mal ein Schreiben mit einer Forderung nach Mietminderung wegen der defekten Fenster an den Vermieter verfassen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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