Anzeige als Denkzettel?

vom 11.12.2011, 16:21 Uhr

Person A hat vor 4 Wochen für ihre Kinder Wintersachen bei Ebay bestellt. Darunter auch eine Winterjacke für ihre Tochter. Der Preis belief sich mit Versand auf 13 Euro und der Versand sollte versichert erfolgen. Nach Bezahlung des Artikels wartete Person A 2 Wochen und fragte dann freundlich nach. Darauf hin hieß es vom Verkäufer das die Jacke bereits unterwegs sei. Wiederum eine Woche später war noch nichts da und Person A wollte die Sendungsnummer. Der Verkäufer antwortete aber nicht. Nach 4 Wochen meldete sie den Vorfall Ebay und schrieb den Verkäufer an mit der Bitte das Geld auf das Konto zurück zu überweisen. Es passierte allerdings nichts außer das der Verkäufer wieder schrieb das die Jacke verschickt sei.

Bis heute hat Person A weder das Geld noch die Jacke oder eine Sendungsnummer erhalten. Wenn Person A den Vorfall nun bei Ebay schließen tut, kann sie den Verkäufer noch nichteinmal negativ bewerten. Mit einer Anzeige hatte sie ja bereits den Verkäufer in Kenntnis gesetzt. Aber lohnt sich das wirklich? 13 Euro sind ja nun nicht Unsummen, allerdings ist es schon ärgerlich das der Verkäufer ohne Konsequenzen aus dem Verkauf geht und es kann ja durch aus möglich sein, das dieser es woanders auch schon so gemacht hat, schließlich kann man diesen ja nach Ebay Meldung nicht mehr negativ bewerten.
Was haltet ihr davon? Gibt es noch eine andere Möglichkeit außer einer Anzeige oder was haltet ihr im allgemeinen von einer Anzeige wegen 13 Euro?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Wenn Du einfach nur Anzeige erstatten willst, um der Person eins auszuwischen, dann lass es sein. Mal ehrlich, was soll das bringen? Prinzipiell bin ich nicht dagegen, dass man gegen einen solchen Verkäufer Anzeige wegen Betrug erstattet. Sicher sind 13 Euro nicht das große Geld, aber wenn das häufiger passiert, dann kommt doch ein hübsches Sümmchen zusammen. Solchen Betrügern sollte man doch das Handwerk legen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Einem sollte klar sein, dass das eine teure Angelegenheit ist, wenn man nur jemanden eins auswischen will. Immerhin brauchst du dafür ja dann doch einen Anwalt, wenn das ganze ernster wird. Und die meisten wissen leider, dass sich kaum jemand einen Anwalt wegen 13€ nehmen wird. Hat A denn das Geld online überwiesen? Dann würde ich versuchen, mir das Geld zurück buchen zu lassen. Das sollte eigentlich kein Problem sein. Ich finde es immer wieder schade, dass es solche schwarzen Schafe bei ebay gibt. Theoretisch sollte man auch sowas anzeigen, denn sonst kommen die mit der Masche ja eventuell sogar weiter. Aber wie gesagt: der Aufwand und das Geld lohnt sich eigentlich nicht.

Wenn A nun noch mehr geschädigte Ebayer finden würde, wäre das optimal. Dann könnte man vielleicht sogar eine Sammelanzeige machen. Das würde sich vermutlich eher lohnen. Aber so würde ich mich eher darum bemühen, dass ich das Geld wirklich wieder zurück bekomme. Wenn A mit Paypal bezahlt hat, stehen die Chancen ja auch nicht so schlecht.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich finde die Idee gut. Eine Anzeige ist doch super. Klar lohnt sich der Aufwand kaum, weil es nur um einen geringen Wert geht. Aber man bekommt durch eine Anzeige eh kein Geld zurück! Nur der Betrüger würde eventuell eine Strafe (zumindest aber einen gehörigen Schreck) bekommen. Aber immerhin kannst man dann im Gegenzug auch anbieten, dass man die Anzeige wieder zurückzieht, wenn man sein Geld zurück bekommst oder die Jacke! Man hat also mit der Anzeige (die wegen des geringen Wertes wohl eh nicht sonderlich hohe Strafen für den Betrüger haben dürfte), einen guten Verhandlungsspielraum (wenn der Verkäufer nicht sogar so geschockt ist, dass tatsächlich Anzeige erstattet wurde, dass er von sich aus die Jacke verschickt)! Wenn man noch mehr Geschädigte des Verkäufers finden würde, dann hätte man sogar noch bessere Chancen.

winny2311 hat geschrieben:Einem sollte klar sein, dass das eine teure Angelegenheit ist, wenn man nur jemanden eins auswischen will. Immerhin brauchst du dafür ja dann doch einen Anwalt, wenn das ganze ernster wird. Und die meisten wissen leider, dass sich kaum jemand einen Anwalt wegen 13€ nehmen wird. Hat A denn das Geld online überwiesen? Dann würde ich versuchen, mir das Geld zurück buchen zu lassen. Das sollte eigentlich kein Problem sein.

Wie bitte? Du kommst anscheinend nicht aus Deutschland. In Deutschland kostet, soweit ich weiß, eine Anzeige gar nichts. Man braucht auch keinen Anwalt. Man geht einfach zur nächsten Polizeidienststelle und sagt, dass man eine Anzeige aufgeben will und muss dafür nichts bezahlen! Man kann eine Anzeige auch online aufgeben. Dass man dafür neuerdings einen Anwalt braucht, das wäre mir neu!

Online-Überweisungen kann man genauso wenig rückgängig machen wie eine offline Überweisung. Das wäre ja ein Ding, wenn das ginge! Da wäre ja Betrügereien Tür und Tor geöffnet! Man kann auf keinen Fall eine Überweisung rückgängig machen, sofern sie schon beim Empfänger gebucht wurde! Das wird auch keine seriöse Bank mit sich machen lassen, denn dann würden die sicherlich gehörigen Ärger kriegen!

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Üblich wäre es ja, wenn der Verkäufer wenigstens seinen Versandnachweis oder die Sendungsnummer vorweisen könnte, was man bei einem versicherten Versand ja wohl haben müsste. Wenn dem so ist, ist der Verkäufer, wenn es sich um einen Privatverkauf handelt, dann allerdings auf der sicheren Seite, denn bei privaten Verkäufen trägt der Käufer das Versandrisiko. Selbst eine negative Bewertung könnte der Verkäufer löschen lassen. Denn eine Drohung ihn anzuzeigen, könnte ebay als Bewertungserpressung auslegen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Bellikowski hat geschrieben:Üblich wäre es ja, wenn der Verkäufer wenigstens seinen Versandnachweis oder die Sendungsnummer vorweisen könnte, was man bei einem versicherten Versand ja wohl haben müsste. Wenn dem so ist, ist der Verkäufer, wenn es sich um einen Privatverkauf handelt, dann allerdings auf der sicheren Seite, denn bei privaten Verkäufen trägt der Käufer das Versandrisiko.

Aber wenn der Verkäufer die Jacke wirklich als Paket versendet hat, und das Paket wirklich abhanden gekommen wäre, würde der Paketdienst ja den Verlust ersetzen, da Pakete immer versichert sind. Da der Verkäufer aber nicht mal die Sendungsnummer mitteilt, was eine Sache von 1 Minute wäre, riecht es doch stark danach, als wäre die Sache gar nicht losgeschickt worden. Denn wenn er die Jacke wirklich verschickt hat, und A mehrmals geschrieben hat, dass noch nichts angekommen ist und sogar einen Fall eröffnet hat, da würde ich, wenn ich der Verkäufer wäre, aber längst eine Mail mit Paketverfolgungsnummer geschickt haben und hätte beim Paketdienst auch Ersatz für das Paket verlangt.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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