Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit versichern?

vom 07.12.2011, 16:05 Uhr

Ich brauche bitte Hilfe und möglichst Erfahrungsberichte bei einer Entscheidung, die ich in naher Zukunft treffen möchte. Und zwar geht es um das Thema Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit. Als Büroangestellter bin ich zwar über die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung geschützt, aber die Rente, die ich dann erhalten würde, ist mir einfach viel zu gering. Ich möchte aber auch nicht unbedingt noch zusätzlich 100 Euro im Monat für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssen.

Jetzt habe ich aber gesehen, dass es auch private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gibt, die deutlich günstiger als Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit sind. Jetzt stellt sich die Frage, für was ich mich entscheide, den höheren Beitrag oder lieber das Risiko einzugehen, erst erwerbsunfähig werden zu „müssen“, bevor ich eine Leistung erhalten?

» specki » Beiträge: 291 » Talkpoints: 178,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also bei der sogenannten Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der Beitrag viel geringer im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings stecken hier einfach ganz logische Aspekte dahinter, denn das Risiko bei einer sogenannten Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist sehr gering. Tritt hier nämlich ein Versicherungsfall ein, kannst du fast überhaupt nicht mehr arbeitsmäßig in Erscheinung treiten. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Versicherungsrisiko daher auch entsprechend höher.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Dir sollte bewusst sein, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch zahlt wenn man erwerbsunfähig wird. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt aber nicht bei Berufsunfähigkeit. Die Chancen "nur" berufsunfähig zu werden ist wesentlich höher als die Chance gar nicht mehr arbeiten gehen zu können.

Ich habe vor Jahren im Rahmen von Vermögenswirksamen Leistungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die war damals im Paket mit dabei und auch gar nicht so teuer und der Arbeitgeber hat einen Teil davon bezahlt und einen Teil ich. Allerdings ging der Versicherungsbetrag komplett vom Bruttoeinkommen ab und so waren die Steuern und Sozialabgaben niedriger. Sprich ich hatte Netto mehr, als wenn ich nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen den Versicherungsbeitrag bezahlt hatte. Vielleicht solltest du dich in die Richtung mal kundig machen.

Ich wurde ein paar Jahre nach Abschluss der Versicherung erwerbsunfähig. Die Versicherung sagte er, sie zahlen nicht, weil sie nur bei Berufsunfähigkeit zahlen. Da Erwerbsunfähigkeit aber Berufsunfähigkeit umfasst, konnte ich die Leistungen trotzdem beantragen. Allerdings fand die Versicherung dann recht fadenscheinige Gründe um mir keine Leistungen zu zahlen. Ich habe die Versicherung dann aufgelöst und mir das was drin war auszahlen lassen, was nur ein kleiner Bruchteil dessen war, was ich einbezahlt hatte. Ich würde eine solche Versicherung nie wieder abschließen. Wobei ich mit meiner Erkrankung eh keine Versicherung finden würde, die mich nehmen würde.

Eine Bekannte meinte mal zu dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung, dass sie ihre gekündigt hat. Sie arbeitet auch in einem Büro und in einem Beruf in dem man jederzeit einen Bürojob finden kann. Sie hat ziemlich viele Situationen durch gespielt. Also wenn sie einen Unfall haben sollte und danach im Rollstuhl sitzt, kann sie ihren Beruf weiter ausüben. Auch mit anderen Erkrankungen kann sie in irgendeiner Form in ihrem Beruf arbeiten.

Die Überlegungen helfen dir eventuell bei der Entscheidungsfindung weiter. Wie groß sind in deinem Beruf die Chancen das du mit einer Behinderung oder Erkrankung gar nicht mehr arbeiten kannst? Welche Möglichkeiten hättest du, wenn du einen Unfall hast und so weiter.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



@Little Sister: Wenn man erwerbsunfähig ist, ist man aber nicht unbedingt auch berufsunfähig. Einen Beruf kann man trotzdem machen, allerdings nur höchstens 3 Stunden am Tag. Aber eben man kann noch in seinen Beruf praktisch arbeiten, wenn man den Zeitfaktor eben nicht betrachtet. Ist man nun berufsunfähig, muss man nicht erwerbsunfähig sein. Man kann noch arbeitstechnische Hilfstätigkeiten ausüben, aber natürlich nicht mehr seinen eigenen Beruf. Dieser Fakt oder diese Fakten müssen nämlich unbedingt beim Abschluss dieser Versicherungen beachtet werden.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Naja wenn man nicht mehr erwerbsfähig ist, kann man in keinem Beruf mehr arbeiten. Beschäftigungen für unter 3 Stunden am Tag heißt im Endeffekt das man berufs- beziehungsweise erwerbsunfähig ist. Und wenn man nun zum Beispiel Maler ist und plötzlich allergisch auf Farben aller Art reagiert und deshalb nicht mehr als Maler arbeiten kann, dann ist man berufsunfähig. Aber er kann weiterhin in einem anderen Beruf arbeiten.

Fällt selbiger Maler von der Leiter, bricht sich dabei beide Beine und das Rückgrat und kann danach nicht mehr laufen, ist außerdem geistig behindert, weil er auch noch mit dem Kopf wo aufgeschlagen ist, wird er mit Sicherheit erwerbsunfähig sein und wahrscheinlich nie mehr wirklich arbeiten gehen können.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


LittleSister hat geschrieben:Naja wenn man nicht mehr erwerbsfähig ist, kann man in keinem Beruf mehr arbeiten. Beschäftigungen für unter 3 Stunden am Tag heißt im Endeffekt das man berufs- beziehungsweise erwerbsunfähig ist. Und wenn man nun zum Beispiel Maler ist und plötzlich allergisch auf Farben aller Art reagiert und deshalb nicht mehr als Maler arbeiten kann, dann ist man berufsunfähig. Aber er kann weiterhin in einem anderen Beruf arbeiten.
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Selbst wenn ich am Tag nur noch eine Stunde wohlgemerkt in meinen erlernten Beruf arbeiten kann bin ich nicht berufsunfähig, denn dann bin ich erwerbsgemindert mit einer sogenannten vollen Erwerbsminderung. Diese Erwerbsminderung wird in sogenannte drei Stufen gesetzlich definiert. Bis drei Stunden am Tag bedeutet volle Minderung, bis 6 Stunden bedeutet eine halbe Minderung und mehr wie 6 Stunden aber keine 8 Stunden bedeutet eine sogenannte Wiedereingliederungsphase.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Das ist sicherlich eine nicht ganz einfache Entscheidung, ob man sich beispielsweise für monatlich 40 Euro gegen die Erwerbsunfähigkeit schützt oder für 80 Euro gegen Berufsunfähigkeit. Ich habe schon von einigen Fällen gehört, bei denen die Betroffenen selbst bei einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung fast schon erwerbsunfähig sein mussten, um eine Rente zu bekomme. Ich fürchte, der Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit verwischt immer mehr.

Du bist Büroangestellter hast du gesagt. Eine leichtere Tätigkeit würde mir zum Beispiel gar nicht einfallen, sodass du im Prinzip fast automatisch erwerbsunfähig bist, wenn du berufsunfähig wirst. Dies bedeutet wenn du nicht mehr im Büro arbeiten kannst, wirst du wahrscheinlich auch keine andere Tätigkeit mehr ausführen können. Dem Argument folgend würde ich mich dann wohl an deiner Stelle für die günstigere Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden.

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» €uro » Beiträge: 141 » Talkpoints: 7,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ein ganz wichtiger Aspekt ist hierbei natürlich erst einmal ob du einen Beruf hast und den auch ausübst. Du kannst dir nämlich nur mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern, wenn du auch entsprechend einen Beruf hast, denn ansonsten kannst du nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für dich abschließen. Als sogenannter Ungelernter hast du auch noch mehr Möglichkeiten wieder in Arbeit zu kommen, denn dabei spielt die Art der Arbeit keine Rolle. Und so ist aus rein logischer Sicht das Risiko auch geringer. Daher solltest du schon für dich die passende Versicherung nehmen, denn alle anderen Optionen bringen keinen Nutzen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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