Zimmerpflanzen schuld am Schimmel?
A wohnt in einer 4 Raum Wohnung. In allen Zimmern hat A Zimmerpflanzen stehen. Auch im Badezimmer, welches aber bis zur Decke gefliest ist. Im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer und Gästezimmer stehen auch Zimmerpflanzen und seit dem Herbst fängt es an in den Räumen zu schimmeln. In den Zimmerecken wachsen dunkle Flecken. Und das nur an den Außenwänden. Die Familie A wohnt seit 3 Jahren dort und lüftet immer richtig.
Der Vermieter meint nun, dass die Zimmerpflanzen Schuld am Schimmel sind, weil diese die Luftfeuchtigkeit sehr erhöhen würden. Und da die meisten Blumen auf der Fensterbank stehen und das ja die Außenwand ist, wäre es klar, dass die Blumen Schuld am Schimmel sind.
A will sich natürlich damit nicht zufrieden geben. Wenn A nun einen Gutachter holt, der feststellt, dass es Vermietersache ist, muss dann der Vermieter den Gutachter bezahlen? Wie kann A sonst beweisen, dass A nicht Schuld ist am Schimmel? Oder können wirklich die Zimmerpflanzen Schuld sein, dass in den Ecken an der Außenwand Schimmelflecken sind?
Der Vermieter könnte in diesem Fall durchaus auf der richtigen Fährte für die Ursache des Schimmels sein. Denn wer viele Zimmerpflanzen besitzt, begünstigt damit auch die Entstehung von Schimmel. Zimmerpflanzen werden normalerweise regelmäßig gegossen. Die Erde ist also immer gut befeuchtet und bildet daher den optimalen Nährboden für Schimmelpilzsporen, die überall in der Außenwelt (also außerhalb der Wohung) vorkommen und beim Lüften auch in die Wohnung gelangen. Außerdem erhöhen die Pflanzen die Luftfeuchtigkeit eines Raumes, weil sie die das gegossene Wasser wieder verdunsten. Dieses Wasser kondensiert wiederum an den Wänden, sodass die Pilzsporen einen optimalen Nährboden finden.
Bezüglich eines Gutachtens, welches auch andere Ursachen für den Schimmelbefall in der Wohnung beweisen soll, gilt im Normalfall immer: Wer es in Auftrag gibt, bezahlt das Gutachten auch. Eine Ausnahme gäbe es nur, wenn mit dem Vermieter vorher eine andere Absprache getroffen worden ist. Man kann mit dem Vermieter z.B. von vorn herein vereinbaren, dass entweder beide Parteien sich die Kosten teilen oder dass der Schimmelverursacher (Mieter wegen der zahlreichen Zimmerpflanzen oder Vermieter wegen Baumängeln) das Gutachten bezahlt. Vorsicht ist bei einer solchen Vereinbarung aber geboten, wenn der Vermieter den Gutachter bestimmen will. Denn der Gutachter kann darauf hoffen, dass der Vermieter ihm weitere Aufträge erteilt und ist daher eher bereit, zugunsten des Vermieters zu urteilen.
Sollte es zu einen Rechtsstreit vor Gericht kommen, wird der Mieter vermutlich ebenfalls auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben. Denn in der Regel erkennt ein Gericht ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten nicht an, sondern gibt ein erneutes unabhängiges Gutachten in Auftrag. Nur wenn beide Gutachten hundertprozentig zum gleichen Ergebnis kommen, kann es passieren, dass der Verursacher des Schimmels die Kosten des privat in Auftrag gegebenen Gutachtens zusätzlich auferlegt bekommt.
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