Nur drei Jahre Haft für Kino.to
Der Betreiber von der Internetstreamingseite "kino.to" wurde vor einigen Monaten gefasst und nun hat ihn ein Gericht in Leipzig verurteilt. Er wurde in 1,1 Millionen der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen beschuldigt. Nun wurde er schuldig gesprochen und muss drei Jahre hinter schwedische Gardinen. Ich finde es irgendwie ein wenig lächerlich, dass man ihn nur eine solch kurze Zeit einsperrt. Immerhin hat der Betreiber in unzähligen Fällen gegen das Gesetz verstoßen. Außerdem hat er mehr als 200.000 Euro durch diese Internetseite verdient. Wenn man ihn nicht gefasst hätte, dann würde er immer noch steuerfrei so viel einnehmen.
Was haltet ihr davon? Findet ihr ebenfalls, dass der Betreiber eine härtere Strafe verdient hätte. Oder findet ihr, dass das Urteil zu hart ist und er eine mindere Strafe hätte bekommen sollen?
Was ich davon halte? Es ist in meinen Augen falsch den Betreiber der Seite zu verurteilen. Denn dieser hat ja nur die Plattform zur Verfügung gestellt, wo eben andere Menschen dann die Links zu Downloadfilmen einstellen konnten. Also hat er doch selbst keine Filme verbreitet, sondern nur die Grundlage zur Verfügung gestellt.
Wäre doch ebenso unsinnig den Geschäftsführer von Ebay Deutschland vor Gericht zu stellen, wenn auf der Plattform jemand Waren anbietet, das Geld kassiert, aber keine Waren verschickt. Oder siehst du das anders?
Ehrlich gesagt finde ich die Strafe so in Ordnung und nicht zu knapp bemessen. Denn er hat ja nur wirtschaftlichen Schaden angerichtet, aber keinem körperlich etwas zuleide getan. Viel bedenklicher finde ich es, wenn andere wegen Gewaltverbrechen ähnliche oder noch geringere Strafen bekommen, das ist dann ungerecht den Opfern gegenüber. Aber bei kino.to gibt es in dem Sinne ja keine richtigen Opfer, denn diejenigen, die ansonsten ein paar Filme mehr verkauft hätten, werden auch so nicht verhungern müssen.
Punktedieb hat geschrieben:Was ich davon halte? Es ist in meinen Augen falsch den Betreiber der Seite zu verurteilen. Denn dieser hat ja nur die Plattform zur Verfügung gestellt, wo eben andere Menschen dann die Links zu Downloadfilmen einstellen konnten. Also hat er doch selbst keine Filme verbreitet, sondern nur die Grundlage zur Verfügung gestellt.
Das ist nicht ganz korrekt. Er hat scheinbar tatsächlich alle Verlinkungen erst persönlich geprüft. Er hat sie zwar von irgendwelchen anderen Personen erhalten. Aber im Endeffekt war er derjenige, der sie dann ins Internet und für jeden zugänglich gemacht hat.
Im Verhältnis zu was ist dir die Strafe denn zu niedrig? Ich sehe es so, dass hier nur ein fiktiver finanzieller Schaden entstanden ist. Ich sage deshalb bewusst "fiktiver Schaden", weil die Leute, die auf der Seite irgendwelche Filme heruntergeladen haben, diese nicht unbedingt gekauft hätten, wenn es diese Möglichkeit nicht gegeben hätte. Der Tatsächliche Schaden ist sehr wahrscheinlich wesentlich niedriger als das, was in solchen Fällen immer angenommen wird, aber genau Zahlen zu bekommen dürfte wiederum unmöglich sein. Aber diese Diskussion hatten wir ja schon öfters.
Ich bewerte einen fiktiven finanziellen Schaden jedenfalls weniger hoch als einen tatsächlichen körperlichen und seelischen Schaden und wenn ich diese drei Jahre im Vergleich zu dem setze, was manch einer für Körperverletzung oder Vergewaltigung bekommt, dann finde ich drei Jahre Haft schon recht viel.
Ich kann da Cloudy24 eigentlich in allen Punkten nur zustimmen. Natürlich hat der Betreiber der Seite eine Straftat begangen, darüber muss man ja eigentlich gar nicht mehr diskutieren. Wie hoch dieser finanzielle Schaden nun letztendlich ist, kann man natürlich nicht wirklich sagen. Allerdings sehe ich es auch so, dass dieser "fiktive" finanzielle Schaden für mich persönlich nicht so schwer wiegt wie ein körperlicher Schaden oder etwas Vergleichbares. Drei Jahre finde ich für den Betreiber der Seite kino.to durchaus angemessen und keinesfalls zu hoch. Andere Straftäter vergewaltigen oder misshandeln ihre Mitmenschen und haben in etwa die selbe Strafe zu befürchten, während die Opfer oft ihr ganzes Leben darunter leiden. Diese Taten stufe ich aber als weitaus schlimmer ein, auch wenn das wieder ein anderes Thema ist. Ich persönlich finde die drei Jahre also nicht zu hoch.
Wenn man bedenkt, dass das Verbrechen hier auch "nur" darin lag, gegen die Verwertungsrechte (lange nicht gegen die Urheberrechte!) verstoßen zu haben, kann man natürlich Brecht mit "Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?" zitieren. Hier wehrt sich eine Lobby die fragwürdigen Geschäftspraktiken nachgeht gegen andere, die natürlich ebenfalls fragwürdigen Praktiken nachgeht. Gewinnen kann hier eigentlich immer nur die stärkere Lobby - und das sind natürlich die Verwerter. Das war schon bei Computerspielen und Anwendungsprogrammen so und setzt sich in der Musikbranche fort bis eben zur Filmindustrie.
Ob das Urteil "gerecht" ist, kann ich nicht beurteilen. Es ist im Forum ja schon gefragt worden, dass es nicht so ohne weiteres möglich ist, es gegen andere Straftaten abzuwägen. Denn allein der materielle Schaden ist sicher nicht zum Maßstab zu nehmen. Denn es handelt sich ja nur dann um reale Schäden, wenn jeder Nutznießer tatsächlich alternativ für die Produkte gezahlt hätte. Was definitiv nicht der Fall gewesen wäre.
@hennessy221 Vielleicht solltest du dich mit den Begrifflichkeiten mal etwas beschäftigen. Denn selbst wenn ich einen illegalen Link prüfe, begehe ich noch lange keine Urheberrechtsverletzung. Oder hat er einen der angebotenen Filme aus seine eigenen Werke ausgegeben? Denn das wäre dann nämlich wirklich eine Urheberrechtsverletzung.
Und auch wenn er die Links alle selbst geprüft hat, hat er die Dateien aber nicht selbst verbreitet. Sondern sie nur auf seinen Rechner geladen, geschaut, ob sich das dahinter verbirgt, was angegeben wurde und danach wieder gelöscht. Wo also ist da nun wieder eine illegale Handlung? Denn soweit mir bekannt ist, gibt es schon in dieser Richtung Urteile, welche besagen, das der Download nicht illegal ist, aber der Upload ist es, da man die Filme ja damit verteilt.
Punktedieb hat geschrieben:@hennessy221 Vielleicht solltest du dich mit den Begrifflichkeiten mal etwas beschäftigen. Denn selbst wenn ich einen illegalen Link prüfe, begehe ich noch lange keine Urheberrechtsverletzung. Oder hat er einen der angebotenen Filme aus seine eigenen Werke ausgegeben? Denn das wäre dann nämlich wirklich eine Urheberrechtsverletzung.
Und auch wenn er die Links alle selbst geprüft hat, hat er die Dateien aber nicht selbst verbreitet. Sondern sie nur auf seinen Rechner geladen, geschaut, ob sich das dahinter verbirgt, was angegeben wurde und danach wieder gelöscht. Wo also ist da nun wieder eine illegale Handlung? Denn soweit mir bekannt ist, gibt es schon in dieser Richtung Urteile, welche besagen, das der Download nicht illegal ist, aber der Upload ist es, da man die Filme ja damit verteilt.
Natürlich ist das nicht legal, was er gemacht hat. Wenn er jeden Link geprüft hat und danach in seinem eigenen Namen auf seiner eigenen Internetseite der Öffentlichkeit präsentiert, dann verstößt das logischerweise gegen die Urheberschutzgesetze. Wenn ich einen Link zu einem Download verbreiten würde, dann würde ich den Download verbreiten und somit verstoße ich gegen das Gesetz. Wer die Dateien geklaut und hoch geladen hat, sei jetzt mal nebensächlich. Aber er hat sich definitiv strafbar gemacht, da er sie weiter verbreitet hat.
Ich finde die Strafe schon eher gering, wenn er in 1,1 Million Fällen für schuldig gesprochen wurde. Eigentlich hätte da die Strafe viel höher ausfallen müssen. Aber am Ende, hat der Betreiber doch nichts wirklich schlimmes angestellt, wenn man mal schaut, was sonst so in der Welt geschieht und welche Strafen dann nur gegeben werden. Ich verstehe es immer noch nicht, wieso darum ein solches Theater gemacht wird und man die Strafe für zu gering ansieht. Zwar ist dadurch ein finanzieller Schaden entstanden, doch es passiert doch auch viel schlimmeres auf der Welt. Für gefährliche Körperverletzung, gibt es vielleicht ein paar Jahre mehr.
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