Fenster im Flur offen - Heizen in der Wohnung
Ein Mieter wohnt in einem Haus mit 3 Stockwerken mit jeweils drei Mieteinheiten. In der Wohnung des Mieters gibt es nur einen Ofen, der gerade so die ganze Wohnung beheizen kann. Dennoch merkt der Mieter immer wieder, dass es von der Wohnungstür her extrem zieht. Besonders, da es ja auf den Winter zugeht und kalt wird. Der Mieter geht dann immer nach draußen und sieht, dass ständig bei der Kälte das Fenster im Flur des Miethauses aufgerissen wird.
Daraufhin hat der Mieter dann einen Zettel mit "Bitte Fenster geschlossen halten (außer kurz lüften)" aufgehängt. Anfangs hielten sich alle daran, doch mittlerweile steht das Fenster wieder ständig auf. Was würdet ihr an Stelle des Mieters tun? Und hat man überhaupt eine Chance, sich dagegen zu beschweren?
Wenn die anderen Mieter sich nicht daran halten, die Fenster geschlossen zu halten, kann man erst mal nichts machen. Denn der Mieter ist ja nicht in der Position, anderen Mietern etwas vorzuschreiben. Und wer weiß, vielleicht ist es in den anderen Wohnungen viel wärmer oder es stinkt im Flur oder sonst was. Ich würde mich deshalb erst mal an den Vermieter wenden und das Problem schildern. Wenn es nun ganz extrem zieht und in der Wohnung nicht warm wird, wäre vielleicht eine Mietminderung eine Möglichkeit. Allerdings müsste das dann schon ein Extremfall sein.
Der Mieter sollte das Problem der Zugluft an der Wohnungstür dem Vermieter melden. Denn wenn da alles dicht gemacht wird, dann stört es auch nicht, wenn im Hausflur gelüftet wird. Gleichzeitig kann man eben dabei auch auf das Problem selbst hinweisen, das eben das Fenster ständig offen steht, obwohl es schon so kalt draußen ist.
Erst einmal würde ich mir etwas vor die Tür legen, durch die es zieht. Dann wird es nicht mehr ganz so schlimm sein. Ferner würde ich den Vermieter bitten dafür zu sorgen, dass das Fenster bei Kälte, beziehungsweise im Winter geschlossen bleiben soll, wenn kurz gelüftet wurde. Außerdem kann der Vermieter ein Rundschreiben aufsetzen, dass die Mieter nicht in das Treppenhaus lüften, sondern durch ihre Küchenfenster. Dann wird das Treppenhaus auch nicht mehr so intensiv gelüftet werden müssen.
Man kann auch von innen die Tür mit einen Luftzugstopper belegen und somit verhindern, dass die Wohnung durch das geöffnete Flurfenster wieder abkühlt. Dann würde ich auch den Vermieter darüber in Kenntnis setzen und vor dem Gespräch oder der Kontaktaufnahme mit dem Vermieter würde ich einfach noch einmal mit den anderen Mietern des Hauses sprechen wobei es jetzt natürlich bei neun Mietparteien immer etwas schwierig sein wird.
Ich würde es einerseits dem Vermieter melden und ihn bitten, die Tür mit etwas nachzurüsten, damit es nicht mehr so zieht. Bis dahin würde ich an die Tür einen Zugluftstopper legen, der eigentlich jegliche Zugluft sehr gut abhält.
Etwas anderes kann ein Mieter nicht dagegen tun, denn der Flur ist Allgemeingut und da kann man niemandem vorschreiben, wie das mit den Fenstern zu machen ist. Wenn sich die anderen Mieter nicht daran halten, wird er damit auskommen müssen.
Ich denke auch, dass du da mit dem Vermieter sprechen solltest. Der kann da am ehesten etwas daran ändern, denn du hast es mit dem Zettel am Fenster ja schon versucht und es hatte nicht den gewünschten Erfolg. Vielleicht kann er dann ja eine verbindliche Regelung für alle Mietparteien treffen. Ob sich dann trotzdem alle Parteien daran halten, ist wieder eine andere Sache. Ich weiß selbst, wie schwierig das ist, wenn es mehrere Parteien im Haus gibt - bei uns sind es 12 und da gibt es auch schon mal Unstimmigkeiten.
Ansonsten finde ich die Idee mit dem Zugluftstopper sehr gut, muss ich sagen. Wir haben auch so einen länglichen Stopper und seitdem kommt keine Lust aus dem Flur mehr in die Wohnung. Bei uns stehen die Fenster zwar nicht offen, aber es ist trotzdem recht kalt im Flur und daher möchte ich da einfach vorbeugen. Die kosten echt nicht viel und dichten wirklich jede Tür ab. Einfacher geht es echt nicht mehr und du müsstest dich auch nicht mehr über die anderen Mieter ärgern. So kannst du dir echt jede Menge Ärger ersparen!
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten! Der Mieter hat dem Vermiieter geschrieben, eine E-Mail mit Lesebestätigung. Dies war vor etwas einer Woche, leider hat der Mieter noch keine Antwort und kann somit nicht berichten, wie der Fall weitergeht.
Das Fenster steht immer noch ständig offen und es zieht in die ohnehin schon kalte Wohnung. Funktioniert der Zugluftstopper auch, wenn der MIeter aus der Wohnung geht? Wenn ja, wie funktioniert das? Wo bekommt man dieses Produkt her und wie teuer ist es? Muss das der Mieter oder der Vermieter tragen?
Es ist bei diesem Mieter nämlich so, dass er eben den ganzen Tag nicht Zuhause ist, aber abends in eine warme, zugfreie Wohnung kommen möchte, wenn er schon Heizkosten in bestimmter Höhe zahlt. Da der Mieter aber mit Öl heizt und die Kosten dafür selbst getragen hat, kann dieser nicht die Zahlung der Heizkosten verweigern. Und eine Mietkürzung wäre möglicherweise übertrieben.
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