Rückdatierung Plakette HU - Regelungen?
Einer meiner Kollegen erzählte mir, dass er vor kurzem seinen Wagen zur Hauptuntersuchung hätte vorstellen müssen, dies aber vergessen hat. Das wird nun im Dezember nachgeholt, wir unterhielten uns über die Konsequenzen dieser Vergesslichkeit, da ich da immer sehr übervorsichtig bin. Nun meinte mein Kollege, dass dieses Versäumnis ja zumindest den Vorteil hätte, dass er dann die nächste Hauptuntersuchung auch erst später vornehmen lassen müsste. Das hat mich stutzig gemacht, da ich von meiner Werkstatt vor knapp zwei Jahren zu hören bekam, dass das nicht möglich sei, weil eine Rückdatierung immer vorzunehmen sei. Das heißt, die Plakette wird so datiert als ob das Fahrzeug pünktlich zur Hauptuntersuchung vorgestellt worden sei.
Nun wohnt der Kollege in einem angrenzenden Landkreis, der zu einem anderen Bundesland gehört. Seine Werkstatt befindet sich auch in diesem Bundesland. Daher frage ich mich, ob es denn vielleicht so ist, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt, ob die Plakette zurück datiert wird oder nicht? Wenn es unterschiedliche Regeln gibt, wie kommt es, dass so wichtige Dinge nicht national geregelt werden? Gibt es im Zuge der Neuregelung des TÜV im kommenden Jahr da wieder Bestrebungen dies anzugleichen - wenn es denn bisher unterschiedlich ist?
Ab April 2012 kann wieder rückdatiert werden. Alles andere war bundeseinheitlich. Dafür entfielen auch die Strafen, wenn man mal den Tüv überzogen hat. Aber wenn es dann so ist, dass man dann 2 Jahre ab Tüv-Prüfung wieder zum Tüv muss und nicht die Zeit abgezogen bekommt, die man zu spät ist, bekommt man auch Strafen für das Überziehen. Und die, habe ich gehört sollen dann sehr empfindlich sein und schon ab dem ersten Monat saftig sein.
Hier ist ein Artikel darüber, dass es ab April 2012 eine neue Regelung gibt. klick . Wenn deine Kollegin aber jetzt im Dezember zum Tüv geht, wird sie nicht die Monate sparen und wird dann, wenn im Oktober der Tüv fällig war auch nur bis Oktober die Tüv-Plakette bekommen.
So ein "erweitern" der Prüfungsfristen war früher möglich/üblich. So kommt man aber auch heute noch in aller Regel straflos an der Sache vorbei, wenn man nicht mehr als zwei Monate später zur Untersuchung geht. Nur ist die Sache die, dass so ein Überziehen nicht mehr dadurch "belohnt" wird, indem die neue Frist mit dem erteilen der Plakette beginnt. Vielmehr wird einfach der eigentlich fällige Monat zur Basis genommen, so dass man in dem Fall binnen 22 Monaten wieder zum TÜV muss. Und nicht eben in zwei Jahren. Solche Dinge sind dann allerdings Bundesweit einheitlich geregelt.
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