Wer wird hier zur Kasse gebeten?

vom 13.11.2011, 18:55 Uhr

Wie soll denn in diesem Fall der Betreuer überhaupt erfahren, dass die Person A Mitglied in einer Videothek ist? Das muss dann schon wohl oder übel die Person A dem Betreuer erzählen. Dann kann der Betreuer auch erst tätig werden. Und der Betreuer muss und wird zum Wohl von A tätig werden. Hat A seine Mitgliedschaft wirklich dem Betreuer verschwiegen, ist der aus der Sache, denn wie soll er davon denn Kenntnis bekommen? Geht einfach nicht. Es wird mit Sicherheit ein Abzahlungsplan gemacht und die Sache ist dann damit erledigt und fertig. Natürlich wird dann auch die Mitgliedschaft von A in der betreffenden Videothek für immer beendet.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@karlchen66 Hör doch mal auf mit vielleicht und wenn und aber. Entweder kommen mal die wahren Fakten auf den Tisch und dir kann geholfen werden oder an der ganzen Geschichte ist was faul und der Betreuer versucht sich hier aus der Verantwortung zu stehlen. Denn so kommen deine Postings rüber, das der Betreuer die ganze Sache von Anfang an verbockt hat, aber nun alle Schuld von sich weisen will.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


@Punktedieb: Der Betreuer hat von der Sache Kenntnis bekommen als A eben den Schaden zahlen sollte. Vorher hat der Betreuer davon nichts gewusst und jetzt muss er eben A helfen, dass die Sache aus der Welt geschaffen wird. Das wäre jetzt für diesen Fall die direkte Aufgabe des Betreuers. Person A musste es ja mit der erhaltenen Rechnung von der Videothek dem Betreuer mitteilen, denn er selbst bekommt es ja alleine nicht geregelt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also kann der Betreuer, falls Person A die Rechnung nicht mit einem Mal bezahlen kann, nur mit der Videothek eine Ratenzahlung aushandeln. Und weiterhin erwirken, das Person A auch danach keinerlei Spiele, Videos oder was auch immer, dort ausleihen darf.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ist die Videothek nicht gegen solche Dinge versichert? Im Supermarkt muss man ja auch nichts bezahlen, wenn einem ein Missgeschick passiert, und zehn Gurkengläser auf dem Boden zerschellen - jetzt mal als Beispiel. Es gibt doch bei allen Branchen gewisse einkalkulierte Risiken. Bei einer Videothek würde ich es beim ersten Mal vielleicht noch durchgehen lassen, man will ja auch nicht seine Kunden verlieren. Allerdings stellen sich natürlich so manche Fragen: Wie viele Spiele? Handelt es sich hauptsächlich neue Spiele, die man noch gut verkaufen kann? Ist der Kunde schon länger Mitglied?

Beispiel: Recht neuer Kunde nimmt zehn Spiele mit, alle gerade erschienen, evt. noch für unterschiedliche Konsolen, und will diese eine Woche ausleihen. Die Spiele verschwinden. In diesem Fall würde ich den Kunden wohl anzeigen. Einfach zu unwahrscheinlich, dass der Kunde die Spiele nur spielen wollte. Zweites Beispiel: Ein Stammkunde nimmt drei Spiele mit, man kennt so sein Verhalten und die Art der Spiele, die er ausleiht, und auch für welche Konsolen. Hier würde ich Gnade vor Recht walten lassen.

» LastGunman » Beiträge: 242 » Talkpoints: 4,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wie soll sich denn beispielsweise eine Videothek dazu überhaupt versichern können? Es liegt hier auch kein sogenanntes Missgeschick vor, denn es wurde ja nichts zerstört. Eine Anzeige würde dem Besitzer der Videothek leider keine echte Hilfe sein, denn bei einer Geldstrafe als Verurteilung sieht der sein Geld dann erst später wieder. So hat er ganz ohne Anzeige einfach aus rein logischer Sicht die besseren Karten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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