Mehrkosten für Mitreisende übernehmen wenn man krank wird?

vom 28.11.2011, 18:02 Uhr

A wäre diese Woche eigentlich ab Mittwoch mit einer kleinen Reisegruppe an den Chiemsee gefahren für ein paar Tage. Nun wird es bei diesen Reisegruppen oft so gemacht, dass sich Leute die sich kennen auch ein Zimmer teilen können, da es dann günstiger wird für den Einzelnen. Nun hat A sich aber eine schlimme Erkältung eingefangen und musste kurzfristig absagen. Ihre Zimmernachbarin B muss nun den Aufpreis für ein Einzelzimmer zahlen, da sie niemanden hat, der für sie einspringen kann.

Nun hat A heute abgesagt und da hat ihr der Organisator der Reise gesagt, dass ja jetzt ihre ursprüngliche Zimmernachbarin B mehr zahlen muss für das Zimmer, weil sie ja nicht mitgeht und erst so kurzfristig abgesagt hat. A hat sich daraufhin aufgeregt, da B wirklich nicht am Hungertuch knabbern muss und man muss ja in solchen Fällen immer damit rechnen, dass jemand vielleicht ausfällt, auch mal kurzfristig. A ist natürlich nicht bereit, B den Aufpreis auszugleichen, den sie nun für das Einzelzimmer zahlen muss.

Das ist ja alles schön und gut, aber wie ist das rechtlich gesehen? Könnte B darauf bestehen, dass sie den Aufpreis von A bekommt? Wie hättet ihr reagiert, wenn euch so etwas passiert wäre anstelle von A bzw. anstelle von B? Ich persönlich hätte mich auch geärgert und würde nicht zahlen wollen, aber ich weiß auch nicht, ob man darauf bestehen kann.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Bei meiner Maturareise ist es ebenfalls ähnlich abgelaufen. Wir waren insgesamt 12 Personen und hatten vier Zimmer mit jeweils drei Betten gebucht. Etwa zwei Wochen musste dann ein Mitschüler absagen, da er zur Zeit der Reise schon arbeiten sollte. Dabei hätte es auch so gehandhabt werden sollen, dass das nun fehlende Geld von den beiden Zimmerkameraden des Ausgefallenen bezahlt werden sollten. Natürlich gab es dann allerhand Diskussionen und man hatte den ausgefallen Mitschüler angesprochen, ob er dies nicht trotzdem bezahlen könnte. Natürlich hat er dies nicht getan. Im Endeffekt haben die übergeblieben 11 Leute beschlossen, dass der fehlende Betrag auf alle restlichen 11 Leute aufgeiteilt wird. So mussten zwar alle einen kleinen Aufpreis in Kauf nehmen, jedoch war dieser dadurch um einiges geringer als wenn zwei Personen bezahlt hätten.

Ich finde, dass jedes Reiseunternehmen dafür zuständig sein sollte, dass in einem solchem Fall der fehlende Betrag einfach von demjenigen der absagt kassiert wird, um dadurch nicht Personen die an der Reise teilnehmen zu belasten.

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» User92 » Beiträge: 936 » Talkpoints: 2,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Bei einer organisierten Reisegruppe ist eine kurzfristige Absage meist nur möglich, wenn der Reisepreis bezahlt wird oder die Versicherung im Krankheitsfall die Reisekosten übernimmt. Falls es sich hier um eine Privatgruppe handelt, denke ich schon, dass zumindest der Aufpreis von A zu zahlen ist. Für mich wäre das gerecht. Das hat nichts mit Hungertuch nagen zu tun. Wenn B auf die Zahlung des Zuschlages durch A verzichtet, ist das etwas anderes.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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