Welchen Preis muss man hier zahlen?

vom 30.11.2011, 16:50 Uhr

Dann gibt es die Möglichkeit, dass ich sage "Nein, ich verkaufe A keine Getränke" Da ich das Hausrecht habe, kann ich sagen, wem ich was verkaufe und was nicht. Wenn ich also sage, dass ich A keine Getränke verkaufen will, dann kann A auch nichts machen.

Falsch! Du (in diesem Fall) bist mit A einen Vertrag eingegangen! Nur alleine die Aussage: "ich verkaufe A keine Getränke und berufe mich auf das Hausrecht." Reicht nicht aus!

» maik96 » Beiträge: 34 » Talkpoints: 12,08 »



maik96 hat geschrieben:Falsch! Du (in diesem Fall) bist mit A einen Vertrag eingegangen!

Genau das ist doch der springende Punkt bei der ganzen Frage! Wann ist der Verkäufer hier mit A einen Vertrag eingegangen und wie sind die Vertragsdetails (also im konkreten der Preis, was jetzt den Streitpunkt ausmacht) festgehalten worden, so dass diese für beide Seiten nachvollziehbar und prüfbar sind? Was, wenn die ganze Sache ein Missverständnis war, und der Verkäufer telefonisch nur von einer unverbindlichen Preisanfrage ausgegangen ist? Was soll dann die Grundlage eines Vertrags gewesen sein?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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