Was tun- Versicherung wirft Betrug vor?

vom 07.11.2011, 11:54 Uhr

A hat doch kein Gutachten in Auftrag gegeben, also muss er es doch auch nicht bezahlen. Das ist Sache der Versicherung. Aber wenn die Versicherung A keine Kopie des Gutachtens schickt, vielleicht weiß A wer das Gutachten angefertigt hat und kann dort eine Kopie bekommen. Aber bezahlen würde ich auf gar keinen Fall.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Cid hat geschrieben:A hat doch kein Gutachten in Auftrag gegeben, also muss er es doch auch nicht bezahlen.


Ganz so einfach ist es leider nicht. Wenn die Versicherung A wirklich Betrug nachweisen kann, dann ist sie auch berechtigt, ihm die Kosten für den Gutachter in Rechnung zu stellen. Allerdings ist es in diesem Fall wieder nicht ganz so einfach, denn 4 Menschen sagen erst einmal das gleiche aus, da muss die Versicherung auch schon einmal hinhören. Im Zweifelsfall muss halt eine Quotierung her, sprich die Versicherung zahlt einen Teil des Schadens.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@Martin22, welche Möglichkeit gibt es denn noch, wenn vier Personen einstimmig sagen, dass sich das so abgespielt hat und die Versicherung behauptet aufgrund eines vielleicht falschen Gutachtens das Gegenteil? Kann es sich um ein Gefälligkeits-Gutachten handeln? Oder ist das bei Versicherungen ausgeschlossen? Selbst wenn die Versicherung nur einen Teil des entstandenen Schadens bezahlen würde, ist A nicht geholfen. Er hat die Versicherung für solche Schadensfälle abgeschlossen und hat drei Zeugen. Demnach sollte jeder seine private Haftpflichtversicherung kündigen, wenn im Schadensfall sowieso nicht gezahlt wird.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Cid hat geschrieben:Kann es sich um ein Gefälligkeits-Gutachten handeln? Oder ist das bei Versicherungen ausgeschlossen?


Ausgeschlossen ist das sicherlich nicht, aber doch eher unwahrscheinlich. Die meisten Versicherer haben eigene Gutachter, die entsprechend ein Gutachten erstellen. Normalerweise sollte auch dies objektiv geschehen, wie das der hier eingesetzte Gutachter gemacht hat, da können wir nur spekulieren. Gewissheit haben wir da keine.

Cid hat geschrieben: Er hat die Versicherung für solche Schadensfälle abgeschlossen und hat drei Zeugen. Demnach sollte jeder seine private Haftpflichtversicherung kündigen, wenn im Schadensfall sowieso nicht gezahlt wird.


Stimmt, er hat die Haftpflichtversicherung für solche oder ähnliche Schadenfälle abgeschlossen. Das ein Versicherer den Schaden aber so handhabt, wie es hier beschrieben wird ist dann doch eher die Ausnahme. Ich kenne es eigentlich nur so, dass bei dem geschilderten Schaden (und vor allem auch bei dieser Schadenhöhe) den Aussagen von den drei Zeugen Glauben geschenkt wird und das dann erledigt ist. Es geht hier schließlich nicht um 12.000 Euro, sodass man dafür unbedingt einen Gutachter beauftragen müsste, der schon einmal 50 Prozent von der Schadenhöhe an Kosten verursacht. Das ein Schaden, wie hier beschrieben, derart hoch gebauscht wird ist doch eher ein Einzelfall.

Ich halte die Haftpflichtversicherung immer noch für eine der wichtigsten Versicherungen, da diese doch im Ernstfall eine Existenz retten kann.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde in einem solchen Fall sicherlich auch zunächst dem Bescheid der Versicherung widersprechen und sie auffordern, ihrer Eintrittspflicht nachzukommen. Vermutlich würde ich ihr bei dieser Gelegenheit auch gleich eine Frist zur Regulierung des Schadens setzen. Sollte die Versicherung sich weiterhin weigern und gegen ihre Eintrittspflicht sperren, so würde ich mit der Angelegenheit ohne weiteren Schriftverkehr mit der Versicherung zum Anwalt gehen und diesen die Sache regeln lassen. Anschließend würde ich allerdings schleunigst die Versicherung wechseln.

Fälle, in denen Versicherungen erst an ihre Eintrittspflicht erinnert werden müssen, und das bestenfalls durch einen Anwalt, gibt es gar nicht so selten, jedenfalls nicht in meinem beruflichen Alltag. Auch nicht selten wollen die Versicherungen ziemlich schnell, nachdem ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, zwar etwas zahlen, aber nicht die volle Höhe des Schadens. Mit ein wenig Nachdruck funktioniert es dann aber in den meisten Fällen doch, die Versicherung zur Schadensregulierung zu bringen, jedenfalls erinnere ich mich nur an einen Fall, in dem mein Chef für den Mandanten einen Vergleich mit der Versicherung geschlossen hat und nicht auf der kompletten Schadenregulierung zu hundert Prozent bestanden hat.

Einschätzen wird die Sachlage ein Rechtsanwalt aber so oder so, und ich denke, dass ein Gang zu einem solchen Fachmann hier schon insofern hilfreich sein dürfte als ein Rechtsanwalt eben ganz gut einschätzen kann, welche Chancen man bei einem Gerichtsverfahren hat. Auch dafür ist ein Gang zum Anwalt nicht unwichtig, wie ich finde, denn zu einer Klage wird einem von irgendwelchen Privatpersonen oft geraten, ohne, dass diese auch nur einen Hauch von Ahnung davon haben, was so eine Klage alles mit sich bringt und welche Erfolgsaussichten im jeweiligen Fall überhaupt anzunehmen sind. Schon deshalb würde ich mich da rechtlich beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen, sollte die Versicherung auf mein letztes Schreiben unter Fristsetzung für die Schadensregulierung nicht mehr reagieren oder eben ablehnen.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Also generell werden Versicherungen bei der Beschädigung moderner Elektrogeräte immer schnell hellhörig. Ich habe bei RTL neulich eine Sendung gesehen, wie Versicherungsbetrug von Statten geht und da sind die tollsten Geschichten ans Licht gekommen. In einem Fall hat ein Mann einen defekten Fernseher bei ebay gekauft und wollte dann von seiner Versicherung den Neupreis ergaunern, weil er den Fernseher angeblich beschädigt hat.

Also in diesem konkreten Fall würde ich mich von der Versicherung in keinem Fall einschüchtern lassen, Ich denke es geht hier ja um eine größere Summe von mehreren hunderten Euro. Als erstes würde ich mir bei den Zeugen schriftliche Zeugenaussagen besorgen und diese der Versicherung nochmals zur Überprüfung übersenden, dann würde ich von der Versicherung verlangen, dass Sie mir das Prüfprotokoll umgehend zur Verfügung stellen. Selbstverständlich sind die 300 Euro in keinem Fall gerechtfertigt und ich würde diese nicht zahlen. Ich würde der Versicherung eine Frist von 14 Tagen zur Begleichung des Schadens setzen und bei Nicht – Einhaltung umgehend einen Anwalt und einen unabhängigen Sachverständigen einschalten.

Ebenso würde ich alle Versicherungen bei besagter Versicherungsgesellschaft umgehend kündigen und die Klärung dem Anwalt und dem Gericht überlassen. Ich denke die Versicherung wird einwilligen und zur Vermeidung weiterer Kosten den Schaden übernehmen. Aber ich bin der Ansicht eine solche Versicherung ist nicht tragbar und Person A sollte kündigen und sich einem anderen Versicherungsunternehmen zuwenden. Zur Information bei einem Schadensfall besteht immer ein Sonderkündigungsrecht ausserhalb der Vertragslaufzeit.

» Hatsu666 » Beiträge: 28 » Talkpoints: 14,38 »


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