Rechtsfrage: Songtexte veröffentlichen

vom 07.09.2010, 17:03 Uhr

Hey,

sorry falls es schon ein Thema dazu gibt, konnte in der Suche nichts finden!

Zum Thema:
A hat im Internet einen Blog über verschiedenste Themen. Dort macht er regelmäßig Einträge. Da er sich mit vielen Liedern sehr gut identifizieren kann und diese seinen bisherigen Lebenslauf wiederspiegeln, würde er gerne ein paar Songtexte in seinem Blog veröffentlichen bzw. Ausschnitte aus dienen.

Darf er das machen, so lange er sich nach jedem zitierten Songtext auf das Copyright des Künstlers bezieht (zum Beispiel (c) by Mister Y) oder braucht es einen ganzen Paragraph, dass er sich deutlich von dem Text distanziert, dass dieser Abschnitt nicht von ihm ist.
Beispielsweise: Hiermit distanziere ich, <Name>, mich von dem obigen Songtext. Das Copyright (c) liegt bei -Bandname-. Ich distanziere mich hiermit deutlich vom Inhalt des Textes und bin nicht Rechteinhaber.
Oder ist die Sache komplett verboten und man darf auch nicht mit Hinweis auf den Copyright-Inhaber und Distanzierung von dem Geschriebenen diese Texte veröffentlichen?

Jedoch fragt sich A auch, wie das bei diversen Seiten geregelt ist, die Songtexte von Bands veröffentlichen. Haben diese Seiten eine Genehmigung von der Musikindustrie, oder bewegen diese sich in der grauen Zone und niemand (kann gegen sie vorgehen) geht gegen sie vor?

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» redrob » Beiträge: 495 » Talkpoints: -1,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja er darf es, allerdings eben nur wenn er die Quelle dazu auch angibt. Der Leser muss eben genau wissen wer diesen genannten Songtext geschrieben hat oder eben besser gesagt komponiert hat. Macht die Person A diesen Fakt im Blog eindeutig klar, kann ihm aus juristischer Sicht auch nichts passieren.

Nur eben wenn er es vergisst kann es auch richtig teuer werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es nur aus Unachtsamkeit oder aus anderen Gründen passiert ist. Die Person A sollte hier schon wirklich sehr genau und auch konzentriert arbeiten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


karlchen66 hat geschrieben:Ja er darf es, allerdings eben nur wenn er die Quelle dazu auch angibt. Der Leser muss eben genau wissen wer diesen genannten Songtext geschrieben hat oder eben besser gesagt komponiert hat. Macht die Person A diesen Fakt im Blog eindeutig klar, kann ihm aus juristischer Sicht auch nichts passieren.


Vielleicht sollte man noch etwas sehr wichtiges ergänzen. Wenn man die jeweiligen Texte mit der Quelle angibt, sollte man sicherstellen, dass man diese Texte ausdrücklich und eindeutig nicht für gewerbliche Zwecke nutzt - also eben kein Geld aufgrund dieses Inhalten verdient. Sei es auch die Werbung, die als Banner erscheint: Das ist eine typische Falle!

» Ranny97 » Beiträge: 61 » Talkpoints: 24,09 »



Generell unterliegen Musik und auch die dazugehörigen Songtexte immer dem Urheberrecht. Das bedeutet, sie sind rechtlich als eigenständige Werke geschützt. In Deutschland gibt es übrigens kein Copyright, das kommt aus Amerika und ist für die deutsche Justiz mehr oder weniger egal. Genau wie bei anderen Werken gibt es aber ein sogenanntes Zitatrecht. Das heißt, man darf urheberrechtlich geschützte Werke "zitieren", mit einer vernünftigen Quellenangabe und Kenntlichmachung, von wo bis wo das Zitat geht. Das kann man zum Beispiel durch Kursivschreibung oder durch Anführungszeichen machen.

Im Einzelfall ist tatsächlich strittig, ob man ein gesamtes Werk (kompletten Songtext) zitieren darf, also ob es dann nur noch eine Kopie und kein Zitat (Teil des Textes) mehr ist. Im Zweifelsfalle heißt hier also, weniger ist mehr, A sollte sich also lieber auf ein paar Zeilen statt die kompletten Lyrics beschränken. Desweiteren kann es zu Streitigkeiten kommen, in wie weit ein Zitat für ein neu erschaffenes Schriftstück überhaupt notwendig ist, also wenn A zum Beispiel einfach irgendeine Zeile nimmt und dahinter schreibt "so geht's mir gerade auch" ist das vielleicht ein bisschen wenig. Wenn A aber vielleicht den Songtext interpretiert (wie eine Gedichtinterpretation in der Schule zum Beispiel), dann ist der zitierte Wortlaut dafür natürlich viel relevanter.

Bei den zahlreichen mit Werbung voll gestopften Lyrics-Webseiten im Netz gilt übrigens sehr häufig nur "wo kein Kläger, da kein Richter". Generell sind diese bloße Kopien von bestehenden Werken, aber den Künstlern bzw. ihren Plattenfirmen ist es viel zu umständlich, da überall Anklage zu erheben, weil ihnen durch Textkopien ja viel weniger Schaden zugefügt wird als durch raubkopierte Musik, damit sind die Anwälte in der Regel schon genug ausgelastet ;) Es gibt aber übrigens Bands - Die Toten Hosen gehören dazu - die aktiv gegen diese Kopien vorgehen, deshalb kenne ich eine größere Lyrics-Community die alle Texte von denen löschen musste sowie ihren Mitgliedern verbieten musste, diese neu zu posten.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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