Rechtsschutz-Familienversicherung: Was deckt sie ab?
Mein Mann und ich wollen doch endlich mal schauen, dass wir uns eine Rechtsschutzversicherung machen. Uns ist dabei aufgefallen, dass die Rechtsschutz-Familienversicherung in einem Rechtsschutzpaket immer ausgeklammert ist und man diese extra mit rein nehmen muss. In allem anderen können mein Mann und ich als Paket versichert sein. Das heißt, dass Arbeitsrecht, Mietrecht usw. mit drin ist, aber kein Familienrecht. Aber was ist mit dem Familienrecht? Was deckt die Rechtsschutzversicherung (Familienversicherung) ab, wenn man das relativ teure Paket mit rein nimmt oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich musste deinen Beitrag gerade zweimal lesen, bis ich gemerkt habe, dass du auf der Suche nach Familienrecht bist. Rechtschutzversicherungen gibt es auch wieder in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen. Es gibt aber gerade bei der Rechtschutzversicherung eine Ausgestaltung, wo sich fast alle Versicherer einig sind. Das Familienrecht ist in den "Billig"-Paketen generell ausgeklammert. In den Mittelpreisigen Paketen ist es zwar enthalten, bringt aber nicht mehr als ein Beratungsgespräch beim Anwalt ein, was bedeutet, sobald der Anwalt den Stift in die Hand nimmt und einen Brief schreibt erlischt die Reichweite des Rechtschutzes.
In den "Premium"-Tarifen geht das Familien und Erbrecht in der Regel noch einen kleinen Schritt weiter, auch wenn dieser Schritt meistens nicht groß ist. In diesen Paketen ist der Beratungsrechtschutz im Familien- und Erbrecht enthalten (deckungsgleich den mittleren Paketen), allerdings kommt es vor, dass hier Beratungen und weitergehende Aktivitäten des Anwalts bis 1.500 Euro mitversichert sein kann. Manchmal (zumindest bei der D.A.S.) zahlt der Rechtschutzversicherer auch noch bis zu 3.000 Euro für Mediationsverfahren.
Dass das Familien- und Erbrecht in der Regel ausgeklammert ist, lässt sich relativ leicht erklären. Die meisten Streitigkeiten entstehen nun gerade in diesen Bereichen. Niemand zieht öfter vor Gericht als Familien, in denen das Erbe zur Debatte steht. Da hier so oft gestritten wird, sind die Kosten in diesem Bereich für Rechtschutzversicherer unkalkulierbar geworden. Genau aus diesem Grund gibt es hier eben nur eingeschränkte Möglichkeiten auf Rechtschutz.
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