Unbezahlte Zeiten in der Rufbereitschaft

vom 28.11.2011, 19:16 Uhr

Eine kleine Firma xy setzt 2 Wochen Betriebsruhe zum Ende des alten Jahres bis in´s neue Jahr fest. Mitarbeiter A bis D finden diese Regelung anfangs auch nicht schlecht und decken die ausfallenden Arbeitstage mit Urlaub oder Überstunden ab. Inhaber xy setzt jedoch für die Mitarbeiter A bis D eine Rufbereitschaft für die gesamte Dauer der Betriebsruhe von täglich 07:00 bis 17:00 Uhr fest.

Haken dabei jedoch ist, dass nur tatsächliche Einsatzzeiten zur Bezahlung kämen. Die reine 10-stündige Bereitschaftszeit wäre hierbei völlig unentgeltlich. Wem sind noch derartige Regelungen bekannt? Wo käme man denn hin, wenn man im Urlaub sich nicht allzu weit entfernen darf? Wenn dann sollte man schon auch die reinen Bereitschaftszeiten bezahlt bekommen, oder habe ich da irgend einen Denkfehler?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also entweder hat man Urlaub oder Rufbereitschaft. Beides geht doch gar nicht. Wobei es üblich ist, das man bei der Rufbereitschaft auch nur die tatsächlichen Einsätze als Arbeitszeit bezahlt bekommt. Das ist selbst in größeren Betrieben so und kenne ich von verschiedenen Branchen.

Aber während des Urlaubes eine Rufbereitschaft ist so nicht machbar. Denn ein Urlaub kann ja auch für eine Reise genutzt werden, welche der Arbeitgeber damit einfach verbieten würde. Dann müsste er allerdings Kosten übernehmen, welche für die Stornierung anfallen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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