Absicherung in freiwilliger Arbeitslosenversicherung?
Als Selbständige stellt sich mir schon länger die Frage, ob ich mit Eintritt in die Selbstständigkeit die freiwillige Weiterversicherung zur Arbeitslosenversicherung in Anspruch hätte nehmen sollen. Aufgrund der fehlenden Erfahrung als Selbstständige finde ich diese Möglichkeit zur Versicherung zwar gut, da ich vielleicht die gleiche Absicherung wie im vorherigen Angestelltenverhältnis erhalten könnte.
Jedoch weiß ich nicht, ob sich das denn finanziell auch für mich lohnt. Hat jemand Erfahrungen mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung gemacht und diese ggf. auch schon mal in Anspruch genommen? Wie sehen denn die Leistungen und die gestalterischen Möglichkeiten einer derartigen Versicherung aus?
Hierzu solltest du dir genauere Infos zukommen lassen, denn die Angelegenheit muss exakt berechnet werden. Ich würde an deiner Stelle auch gerne mehrere Meinungen mir anhören und auch natürlich die entsprechenden Berechnungen genau ansehen. Frage doch einfach einen Steuerberater oder eben mal deinen eigenen Steuerberater, denn der kennt deine finanzielle Situation eben genau.
Auch kann dir hierbei die Arbeitsagentur sehr hilfreich sein, denn die können dir eben sagen, was du beispielsweise im Versicherungsfall zu erwarten hast. Und genau diese konkreten Auskünfte benötigst du, wenn du eine solche Versicherung abschließen möchtest.
Ich stand als Existenzgründer bereits vor der gleichen Frage und hatte mich für diese Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit entschieden. Allerdings musste ich bereits nach kurzer Zeit mit Erhöhungen der Beiträge rechnen, sodass ich diese wieder kündigen musste. Gerade am Anfang hatte ich trotz Gründungszuschuss kein Geld für diese teure Versicherung. Zudem hätte ich nicht mit viel Leistung rechnen können.
Wenn ich die Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen hätte, dann hätte ich unter 1.000 Euro erhalten und somit deutlich unter meinem bisherigen Verdienst. Entscheidend für die Leistungen ist, sobald zwei Jahre nicht mindestens 150 Tage versicherungspflichtig gearbeitet wurde, nämlich nicht das tatsächliche Einkommen, sondern ein fiktives Einkommen, welches sich nach dem Bildungsstand richtet.
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