Trotz Freistellung an Betriebsaktivitäten teilnehmen?
Ich wusste den Titel nicht besser zu formulieren, aber ich hoffe, es kommt rüber, was gemeint ist. Stellt euch bitte einmal folgende Situation vor: Arbeitnehmer A arbeitet in Firma B. Aufgrund einer Vielzahl von Ereignissen, die ich nicht näher ausführen möchte, die A aber beim Arbeitgeber B schlecht aussehen ließen, kommt es irgendwann zu einer Kündigung durch die Firma. Diese erfolgte fristgemäß zum Jahresende (also keine fristlose Kündigung, denn dafür gab es keine ausreichenden Gründe). Aufgrund der vorangegangenen Ereignisse wollte Firma B sich aber keinen Tag länger mit A beschäftigen müssen, weshalb er (bei vollem Gehalt etc.) vom Erhalt der Kündigung an mit sofortiger Wirkung freigestellt wurde. Das heißt, A konnte direkt seine Sachen packen und nach Hause gehen, sich auf die Suche nach einem neuen Job machen usw., und bekommt trotzdem bis zum Jahresende noch sein Gehalt. Die Möglichkeit zu dieser Vorgehensweise ist auch bereits in As Arbeitsvertrag festgesetzt worden, also das dieser Fall eintreten könne.
Soweit, so gut. Nun liegt in der Zwischenzeit aber noch die Weihnachtsfeier des Betriebs an, logischerweise vor Jahresende, also bevor A komplett bzw. auf dem Papier auch offiziell aus der Firma austritt. A möchte die Weihnachtsfeier trotz der Vorfälle gerne besuchen, da er sich mit den Arbeitskollegen gut versteht, nur von den Chefs hat er sich "im Bösen" getrennt wie man so sagt. Darf A nun überhaupt an der Weihnachtsfeier, oder meinetwegen auch an anderen Freizeitaktivitäten die der Betrieb veranstaltet und bezahlt, beteiligen? Kann er da einfach so hingehen, oder müsste er damit rechnen, dass die Chefs ihn nicht hereinlassen? Gibt es dafür zu dieser Situation eine rechtliche Grundlage, mit der sich jemand auskennt und den Sachverhalt darlegen kann? Oder wisst ihr vielleicht von ähnlichen Fällen, wie es dort gehandhabt wurde?
Der Titel ist ja schon so formuliert, dass man sich durchaus die dahinter stehende Geschichte denken kann. Jedenfalls ist es letztlich so, dass es wirklich nicht mehr weiter von Belang ist, was vorgefallen ist. Die Kündigung ist durch und offensichtlich haben beide Seiten den Modalitäten zugestimmt. Es ist ja auch mindestens fair vom Arbeitgeber, hier nicht auf eine Zusammenarbeit zu bestehen, die mit Sicherheit nicht mehr sehr produktiv wäre.
Das Anliegen von A ist sicher nachvollziehbar und wenn man sich mit den Kollegen (jetzt praktisch Ex-Kollegen) gut versteht, dann will A natürlich diese gesellige Veranstaltung eben mit den Kolleginnen und Kollegen genießen. Aber trotz der Tatsache, dass man es aus menschlicher Sicht verstehen kann, ist davon dringend abzuraten. Gerade dann, wenn die Chefs sich nicht im Guten von A getrennt haben und diese am liebsten fristlos das Arbeitsverhältnis aufgelöst hätten.
Man macht sich mit einem Auftritt bei der Veranstaltung keinen Gefallen. Schließlich geht es nicht um das wiederherstellen eines versöhnlichen Verhältnisses zu den Chefs (sonst hätten die explizit eingeladen - und dem Text nach scheint A auch nicht daran interessiert). Vielmehr würde man praktisch trotz des schlechten Verhältnisses noch einmal in den beruflichen (es ist eine berufliche Veranstaltung!) Einflussbereich der Chefs gehen. Und diese könnten dann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, und ein formales Hausverbot aussprechen. Das wäre dann wirklich ein kleiner Eklat, worüber sicher noch lange gesprochen werden würde. Was das Verhältnis ebenfalls nicht verbessern würde.
Dann darf man nicht vergessen, dass mit so einer Aktion sicher auch die Kollegen mit in die Sache reingezogen werden, die sich offenkundig gut mit A verstehen. Was soll der Chef hier für Gespräche zwischen aktiven Mitarbeitern und einem gefeuerten Mitarbeiter erwarten? Es ist doch wohl klar, dass hier (so die Unterstellung) im besten Fall zivilisiert über eben den Chef gelästert wird. Ebenso ist zu vermuten, dass der Sachverhalt von A aus seiner Sicht dargestellt wird. Und so eine Plattform wird kein Arbeitgeber auch noch für entlassene Mitarbeiter zahlen wollen. Das macht wirklich jede Weihnachtsfeier kaputt, die ja in erster Linie für die aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht ist. Und selbst wenn darüber kein Wort verloren wird, bleibt eben der Verdacht des Chefs. Wie soll der dann in Zukunft auf Mitarbeiter zugehen, die ein offensichtlich gutes/freundschaftliches Verhältnis zu dem gefeuerten Mitarbeiter pflegen?
A sollte das Kapitel mit dem Arbeitgeber endgültig abschließen und sich ausschließlich der Stellensuche widmen. Sollten noch gute Kontakte zu den Kollegen vorhanden sein, sollte man sich außerhalb der Arbeit treffen. Auf keinen Fall jedenfalls in so einem Rahmen!
Ich denke, dass es unter Umständen zu noch mehr bösem Blut führen kann, wenn A zu dieser Weihnachtsfeier geht. Daher würde ich an As Stelle wohl auch lieber darauf verzichten und nicht dorthin gehen. Wenn es dann zu einer peinlichen Situation mit den Chefs kommt, dann verdirbt es sicherlich auch den Ex Kollegen von A die Feier und das muss ja nicht sein. Dann sollte sich A lieber so von den Mitarbeiten verabschieden oder sie eben zu einem anderen privaten Anlass treffen.
Natürlich könnte A auch bei den Chefs nachfragen, ob sie zu der Feier kommen darf. Es ist dann aber auch fraglich, wie die Chefs damit umgehen und was sie dazu sagen würden. Aber A hat ja sowie so nichts mehr in der Firma, was sie verlieren könnte.
Schwierige Sache, aber ich denke, werden persönliche Einladungen zu dieser Weihnachtsfeier ausgesprochen, und A erhält keine solche Einladung, so sollte A wohl besser dieser Weihnachtsfeier fern bleiben. Eventuell ist es ja für A noch möglich, eine private Weihnachtsfeier mit den Kollegen und ohne diese Vorgesetzten zu veranstalten. Aber da auftauchen würde ich grundsätzlich auch nicht mehr und ehrlich gesagt hätte ich da auch kein Interesse mehr daran, egal, was vorgefallen ist und weshalb die Kündigung ausgesprochen wurde, dort zu erscheinen.
Eine rechtliche Grundlage wüsste ich nun nicht, weil eine Weihnachtsfeier ja in der Regel keine Pflichtveranstaltung ist, sondern der Arbeitgeber es den Mitarbeitern schon immer recht offen lässt, ob sie selbst daran teilnehmen möchten oder nicht. Leute, denen gekündigt wurden oder deren Verträge nicht verlängert wurden, haben meines Wissens nach einfach kein großartiges Interesse mehr und würden sich daher auch nicht mehr bei solchen Veranstaltungen blicken lassen.
*steph* hat geschrieben:Eine rechtliche Grundlage wüsste ich nun nicht, weil eine Weihnachtsfeier ja in der Regel keine Pflichtveranstaltung ist, sondern der Arbeitgeber es den Mitarbeitern schon immer recht offen lässt, ob sie selbst daran teilnehmen möchten oder nicht.
Es hat letztlich nicht wirklich was damit zu tun, ob es eine freiwillige oder verpflichtende Veranstaltung ist. Es gibt keine Möglichkeit zu erzwingen, dass man daran teilnimmt. Schließlich bezahlt der Arbeitgeber und der hat dann auch das Hausrecht! Wenn der nicht will, dass Mitarbeiter da sind, dann schmeißt er sie im Zweifel einfach raus. Daher ist es müßig, sich wirklich zu überlegen, wie man doch dabei sein könnte. Wie auch schon geschrieben, sehe ich da aber auch keinen Vorteil und in besten Fall käme es nicht zu einem Eklat. Aber wenn das der beste Fall ist, sollte man wirklich Abstand nehmen und die Kollegen mit denen man sich versteht privat treffen.
In so einem Fall würde ich mich versuchen privat mit den ehemaligen Kollegen zu treffen. Dies ist doch viel schöner, als wenn man auf einer Weihnachtsfeier seinen Chef noch am Tisch sitzen hat. Ich wüsste auch gar nicht, was ich dort erzählen sollte, wenn man nicht mehr zur Firma gehört, denn es werden auch auf einer Weihnachtsfeier "firmeninterne" Gespräche geführt, die nicht mehr für A.´s Ohren bestimmt sind. Somit denke ich, das der Arbeitgeber auf dieser Weihnachtsfeier A. mit Sicherheit nicht antreffen möchte und es könnte wirklich zu einem Rausschmiss kommen bzw. zum Eklat.
Lieber gemütlich sich mit den ehemaligen Kollegen treffen und so dem Streit aus dem Wege gehen, denn A. hat nichts davon wenn A. von der Weihnachtsfeier geworfen wird bzw. die Kollegen in ein schlechtes Bild gerückt werden, wenn gesehen wird, das eine freundschaftliche Bindung herrscht zwischen A. und den Angestellten.
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